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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten der Klimaseniorinnen löste eine kontroverse Debatte in der Schweiz aus. In Europa wird es Umweltverbände zu ähnlichen Klagen gegen ihre jeweiligen Regierungen animieren.
Es war ein grosser Erfolg für die Klimaseniorinnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte Anfang April 2024 ihre Beschwerde über weite Strecken für zulässig. «Das ist das Höchste, was wir eigentlich erwartet hätten, aber uns nicht trauten zu glauben», sagte Rosmarie Wydler-Wälti unmittelbar nach der Urteilsverkündung gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF. Das Projekt der Klimaseniorinnen wurde initiiert und finanziell unterstützt von Greenpeace.
Die Strassburger Richter kamen zum Schluss, dass die Schweiz die Menschenrechte der Seniorinnen verletze, weil sie nicht genug gegen die Klimaerwärmung unternommen habe. Konkret geht es um Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert. Das Gericht hat diesen Artikel um den Klimaschutz erweitert. Staaten müssten mit geeigneten Massnahmen verhindern, dass die globalen Temperaturen ein solches Niveau erreichten, welches zu ernsthaften und irreparablen Auswirkungen auf die Menschenrechte führe. Die Strassburger Richter orteten kritische Lücken im nationalen Rechtsrahmen. So hätten es die Schweizer Behörden verpasst, die nationalen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen anhand eines Kohlestoffbudgets zu quantifizieren. Zudem habe es die Schweiz in der Vergangenheit nicht geschafft, ihre CO₂-Ziele zu erreichen.
Beim Urteil handelt es sich um einen Präzedenzfall in Europa. Es ist das erste Mal, dass ein länderübergreifendes Gericht direkt einen Anspruch auf Klimaschutz gutheisst, der sich auf Menschenrechte beruft. Die 46 Staaten des Europarates könnten nun von ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert werden, ihre Klimapolitik zur Wahrung der Menschenrechte zu überprüfen und nötigenfalls auszubauen. Was das Urteil nun konkret für die Schweiz bedeutet, sagen die Strassburger Richter nicht. Es sei nicht die Aufgabe des Gerichtshofes, der Schweiz vorzuschreiben, wie sie die Klimaziele erreichen solle. Es liege nun an der Eidgenossenschaft, Massnahmen für mehr Klimaschutz zu ergreifen und diese dem Ministerkomitee des Europarats darzulegen. Das Ministerkomitee prüft jeweils die Umsetzung der Urteile in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die Klimaseniorinnen fordern nun vom Bundesrat, dass er in einem ersten Schritt die Klimaziele der Schweiz wissenschaftlich untersuchen lässt und dabei das nationale CO₂-Budget und das verbleibende globale CO₂-Budget berücksichtigt.
Das Urteil des Gerichtshofes hat indessen nicht nur Jubel und Genugtuung ausgelöst, es stösst auch auf harsche Kritik. Auch bei Leuten, die dem Ziel eines besseren Klimaschutzes durchaus gewogen sind. Dazu gehört die Alt-Bundesrichterin Brigitte Pfiffner, die Mitglied der Grünen Partei ist. Das Gericht überschreite klar seine Kompetenzen, wenn es Gesetzgebung und gar Volksabstimmung eines Landes übersteuere, sagte Pfiffner in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Gemeint ist damit die von der Stimmbevölkerung abgelehnte Revision des CO₂-Gesetzes 2021, mit der etwa eine Flugticketabgabe hätte eingeführt werden sollen. Damit macht das Gericht laut Pfiffner Politik, statt die Menschenrechtskonvention auszulegen.
Die frühere Bundesrichterin kritisierte auch, der Gerichtshof begründe nicht stichhaltig, wieso plötzlich ein Verein (der Verein der Klimaseniorinnen) beschwerdeberechtigt sei. Und in welchem Menschenrecht er verletzt sei. Ebenfalls nicht überzeugend legt das Gericht dar, inwiefern der Verein aufgrund der Schweizer Klimapolitik in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens eingeschränkt ist, wie Artikel 8 der EMRK stipuliert.
Bei der Frage, ob es einen ursächlichen Zusammenhang gibt zwischen der lückenhaften Klimapolitik der Schweiz und den von den Rentnerinnen beklagten höheren Temperaturen und Hitzewellen, macht es sich der Gerichtshof relativ einfach. Es sei ausreichend für die Verantwortlichkeit eines Staates, dass die zumutbaren Massnahmen der Behörden eine reale Chance gehabt hätten, das Ergebnis zu ändern oder den Schaden zu reduzieren. Doch selbst wenn die Schweiz die Treibhausgasemissionen auf null reduziert hätte, würde dies den globalen Anstieg der Temperaturen nicht bremsen. Zu klein ist der Anteil der Schweiz am weltweiten CO₂-Ausstoss.
Kritiker befürchten, dass das Urteil zu einer Banalisierung und Politisierung der Menschenrechte führe. Wenn rechtlich verbindliche und gerichtlich abgesicherte Menschenrechtsgarantien zur Lösung von gesellschaftlich kontroversen Fragen wie dem Klimaschutz hinzugezogen werden, würden diese politisiert. Auch dazu gibt es andere Meinungen. Für den Basler Staatsrechtler Markus Schefer ist das Klimaurteil eine «logische Fortentwicklung» der bisherigen Rechtsprechung. Die Grundrechte in der EMRK seien bewusst offen formuliert, damit der Schutz über die Zeit bestehen bleibe, sagte Schefer der «NZZ am Sonntag». Es sei eine wichtige Aufgabe von Gerichten, das Recht auf neue Bedrohungslagen anzuwenden.
Umgekehrt könnte das Urteil auch dazu führen, dass der Klimaschutz durch seine «Vergerichtlichung» geschwächt wird. Ein Teil der Schweizer Stimmbevölkerung könnte bei kommenden Abstimmungen über Klimathemen mit einem Nein nicht den eigentlichen Klimaschutz meinen, sondern ein Zeichen setzen gegen den Einfluss «fremder Richter». Als Nebenwirkung auf einem anderen Gebiet dürfte das Urteil aus Strassburg die innenpolitisch ohnehin schwierigen Aussichten eines institutionellen Abkommens mit der EU weiter getrübt haben.
Zu Verwerfungen hat das Urteil in der Schweizer Politik geführt. So fordern – ausgerechnet – die Rechtskommissionen beider Kammern den Bundesrat dazu auf, das Urteil nicht umzusetzen. Das ist eine bemerkenswerte Botschaft von gewählten Politikern eines demokratischen Rechtsstaates. Es ist davon auszugehen, dass weitere Umweltschutzorganisationen in Europa ihre jeweiligen Regierungen wegen unzureichendem Klimaschutz vor dem EGMR einklagen werden. Denn das Urteil sichert den Vereinen und Verbänden in Klimafällen einen Zugang zum Gericht. So geht beispielsweis die Deutsche Umwelthilfe inzwischen davon aus, dass ihre 2022 beim EGMR eingereichte Klage gegen die deutsche Bundesregierung eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Mehr zum Thema: Klimaseniorin Rosmarie Wydler-Wälti im Porträt, www.revue.link/klima
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J'apprécie beaucoup la Revue Suisse mais j'ai été choqué par le parti-pris de l'article rapportant le jugement de la Cour européenne des droits de l'homme en faveur des Aînées pour le climat. Cet article est à charge et ne prend pas la peine de rappeler l'ampleur de l'enjeu: toutes les régions du monde sont menacées par le dérèglement climatique en cours et la situation s'aggrave année après année. La Suisse contribue plus que la plupart des autres pays avec une empreinte carbone moyenne d'un habitant de la Suisse qui dépasse les 10 t/an alors que la neutralité carbone à laquelle il faut arriver au plus vite est à 2 t/an environ.
Les arguments avancés pour critiquer le jugement sont inacceptables: dire, par exemple, que même si la Suisse avait réduit à zéro ses émissions de GES, cela n'aurait pas freiné la hausse des températures est un argument éculé régulièrement utilisé par ceux qui veulent freiner toute action climatique. C'est comme si une personne condamnée pour ne pas avoir payé ses impôts relativisait en disant que cela ne changerait pas le budget du pays. Tous les pays doivent contribuer à l'effort et ceux qui ont l'empreinte la plus élevée par habitant, plus que les autres. La Suisse ne fait pas un effort suffisant, malgré ses engagements internationaux (accords de Paris) et les conséquences pour sa population. Il est donc normal qu'elle soit condamnée et la réaction de la classe politique montre qu'elle n'est pas à la hauteur des enjeux.
Diese Seniorinnen sollten sich mal in Asien rumschauen. Da wäre viel zu tun für den Klimaschutz. Aber es interessiert keinen, weil man kein Geld damit macht. In der Schweiz wird genug fürs Klima gemacht. Hinter diesen Damen wird eine ganz andere Gruppe stecken.
Im Krieg ist die Lüge eine Waffe. Aber der WW2 ist schon längst vorüber. Warum glauben wir immer noch den Lügen unserer Feinde? Warum werden wir, die wir uns für die Wahrheit einsetzen noch immer verfolgt, verurteilt und bestraft? Die Antwort ist, weil der Feind keine Pressefreiheit will, das gilt auch für uns.