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Der Kirschlorbeer darf nicht mehr einreisen

06.12.2024 – Lisa Stalder

Seit dem 1. September 2024 ist der Import von 30 invasiven Pflanzen in die Schweiz verboten – darunter auch hierzulande beliebte Arten wie Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch oder die Falsche Mimose. Das Verbot dieser Neophyten soll die hiesige Natur und Artenvielfalt schützen helfen.

Sie planen, demnächst die Schweiz zu besuchen? Und Sie sind noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für die Verwandten? Lassen Sie sich einen Tipp geben: Wenn Sie nicht ins Visier des Zolls geraten wollen, packen Sie den Topf mit dem Gold-Bambus oder die Samen der Vielblättrigen Lupine besser nicht ein. Es sind dies nämlich zwei von 30 Pflanzen, die seit dem 1. September 2024 in der Schweiz verboten sind. Dieses Verbot geht auf die sogenannte Freisetzungsverordnung zurück, die der Bundesrat im März angepasst hat und die den Umgang mit invasiven Neophyten, also ursprünglich gebietsfremden Pflanzen, regelt. Die Regierung setzt damit eine Forderung des Parlaments um.

Aber warum ist dieser grüne Einfuhrstopp überhaupt nötig? Manche invasiven Pflanzenarten verbreiten sich unkontrolliert in der Natur und bedrohen dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Umwelt und die Gesundheit. Einige von ihnen breiten sich so rasant aus, dass sie einheimische Pflanzen verdrängen und sogar Schäden an Infrastrukturen verursachen können. Bislang war es dennoch erlaubt, viele dieser Pflanzen zu verkaufen, respektive einzuführen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Liebling in Schweizer Gärten

Die neue Regelung betrifft 30 Pflanzenarten, von der dekorativen Zierpflanze wie dem Schmetterlingsstrauch bis hin zu schnell wuchernden Exoten wie dem Kudzu, einer Kletterpflanze aus Asien. Bei der Durchsicht der Liste sticht eine Pflanze ganz besonders ins Auge: der Kirschlorbeer, einer der Lieblinge in den Schweizer Gärten. Dieser bietet alles, was sich Hausbesitzerinnen und -besitzer wünschen – unkompliziert, schnell wachsend, blickdicht und immergrün. Zudem machen ihm auch kalte Temperaturen nicht allzu fest zu schaffen. Die gute Nachricht für Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner: Wer einen Kirschlorbeer im Garten stehen hat, muss diesen trotz Verbot nicht entfernen lassen: Was bereits da ist, darf bleiben. Zudem gibt es auch in Zukunft Möglichkeiten, das Grundstück vor neugierigen Blicken abzuschirmen. Gärtnereien und Baumschulen empfehlen etwa den Portugiesischen Lorbeer oder die Glanzmispel. Und wenn die Hecken den Garten nicht vollumfänglich verstecken müssen, dann bieten sich auch zahlreiche einheimische Sträucher an. Zum Beispiel der Weissdorn, der Wollige Schneeball oder die Berberitze.

Basler Fasnacht in Gefahr?

Mit grosser Besorgnis wurde die Liste der verbotenen Pflanzen in Basel zur Kenntnis genommen. Denn da ist ein Pflänzchen aufgeführt, das zur heiligen Fasnacht gehört wie die «Schnitzelbängg»: die Acacia dealbata oder Falsche Mimose. Deren Verbot würde die «Waggis» vor ein grosses Problem stellen, verteilen sie die «Mimöseli» am Cortège doch massenhaft ans Publikum am Strassenrand. Doch Basel kann entspannen: Zwar ist es untersagt, Mimosen in Töpfen oder als Samen zu verkaufen, zu importieren oder auch zu verschenken. Sind die Blumen aber abgeschnitten und ohne Wurzeln, dürfen sie auch weiterhin in die Menge geworfen werden. Der Basler Fasnacht 2025 steht also nichts mehr im Wege.

Die Unerwünschten

Unter das seit 1. September 2024 geltende Verbot fallen: Falsche Mimose, Bastardindigo, Verlotscher Beifuss, Neubelgische Aster, Grosser Algenfarn, Papiermaulbeerbaum, Schmetterlingsstrauch, Glattes Zackenschötchen, Seidiger Hornstrauch, Korallenstrauch, Stachelgurke/Igelgurke, Einjähriges Berufkraut, Geissraute, Gestreiftes Süssgras, Henrys Geissblatt, Japanisches Geissblatt, Vielblättrige Lupine, Wasserfenchel/Japanische Petersilie, Fünffingerige -/Gewöhnliche Jungfernrebe, Blauglockenbaum, Afrikanisches Lampenputzergras, Gold-Bambus, Kirschlorbeer, Herbst-Traubenkirsche, Japanischer Bambus, Armenische Brombeere, Rotborstige Himbeere, Breitblättriges Pfeilkraut, Kaukasus-Fettkraut, Ausläuferbildendes Fettkraut und Chinesische Hanfpalme/Fortunes Hanfpalme.

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