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Auswandern in EU/EFTA-Staaten

Die Schweiz hat mit den Staaten der Europäischen Union (EU) und mit den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) diverse bilaterale Verträge sowie ein Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen.

Dieses Freizügigkeitsabkommen hat den Zweck, die geografische und berufliche Mobilität der Schweizer:innen innerhalb der EU- und EFTA-Staaten zu erleichtern. Im Abkom­men ist insbesondere vorgesehen, dass die Schweizer Bürge­r:innen im europäischen Raum über die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verfügen wie die Bürger:innen der EU- und EFTA-Staaten.

Unser Rechtsdienst

Wir geben Ihnen allgemeine Auskünfte zum Schweizer Recht in Bezug auf das Thema Auswandern.

Gerne stellen wir Ihnen auch Informationsmaterial zum Thema Auswandern zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns über info@swisscommunity.org.

Auf unseren Beratungsseiten finden Sie weitere Informationen:

Die folgenden Merkblätter enthalten die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit einer Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat:

Weitere Informationen:

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