Auswandern in EU/EFTA-Staaten
Die Schweiz hat mit den Staaten der Europäischen Union (EU) und mit den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) diverse bilaterale Verträge sowie ein Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen.
Dieses Freizügigkeitsabkommen hat den Zweck, die geografische und berufliche Mobilität der Schweizer:innen innerhalb der EU- und EFTA-Staaten zu erleichtern. Im Abkommen ist insbesondere vorgesehen, dass die Schweizer Bürger:innen im europäischen Raum über die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verfügen wie die Bürger:innen der EU- und EFTA-Staaten.
Unser Rechtsdienst
Wir geben Ihnen allgemeine Auskünfte zum Schweizer Recht in Bezug auf das Thema Auswandern.
Gerne stellen wir Ihnen auch Informationsmaterial zum Thema Auswandern zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns über info@swisscommunity.org.
Auf unseren Beratungsseiten finden Sie weitere Informationen:
- Auswandern
- Krankenversicherung innerhalb der EU/EFTA
- AHV/IV innerhalb der EU/EFTA
- 2. Säule innerhalb der EU/EFTA
- Informationen zum Leben im Ausland
Die folgenden Merkblätter enthalten die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit einer Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat:
Weitere Informationen:
- Portal Personenfreizügigkeit der Bundesverwaltung
- EU Kontaktstelle für Diplomanerkennung
- EURES das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
- Verbindungsstelle Sozialversicherungspflicht EU/EFTA
- Berufliche Vorsorge und Ausreise in die EU
- Faktenblatt des BSV, Auswirkung der Personenfreizügigkeit EU/EFTA auf Sozialversicherungen und Sozialhilfe