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Militärdienst für Auslandschweizer:innen

Jeder männliche Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Für Auslandschweizer gelten Sonderregelungen.

«Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor», wird von Artikel 59 der Bundesverfassung festgehalten. Für Frauen besteht bis anhin keine Militärpflicht, jedoch können sich Schweizerinnen freiwillig zum Militärdienst oder zum Rot­kreuzdienst melden.

Der Bundesrat hat der besonderen Lage der Auslandschweizer Rechnung getragen und die Wehrpflicht sowie die sonstigen militärischen Pflichten im Militärgesetz gesondert geregelt.

Auf den Seiten innerhalb dieser Rubriken finden Sie Angaben zum freiwilligen Militärdienst sowie dazu, was zu beachten ist, wenn Sie auswandern bzw. im Ausland leben und welche Pflichten bei einer Rückwanderung oder Arbeit und Studium in der Schweiz entstehen. Je nachdem muss ein Wehrpflichtersatz geleistet werden. Ausserdem gelten für Doppelbürger mit Wohnsitz im Land ihrer anderen Staatsbürgerschaft gesonderte Bestimmungen.

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