Richtlinien für Kommentare
Die «Schweizer Revue» berichtet über das Geschehen in der Schweiz, und ist an Rückmeldungen der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern sehr interessiert. Ihre Kommentare sind deshalb hochwillkommen.
Als Kommentatorin oder Kommentator haben Sie folgende Spielregeln zu beachten:
- Kommentare sind mit dem richtigen Vor- und Nachnamen sowie mit einer Ortsangabe (Wohnort/Wohnland) zu kennzeichnen, dies als Beitrag zu Transparenz und einer offenen Diskussionskultur. Die Redaktion behält sich vor, mit Pseudonymen gezeichnete Kommentare nicht zu veröffentlichen.
- Kommentare werden nicht automatisiert und somit nicht sofort freigeschaltet: Jeder Kommentar wird von der Redaktion gelesen, nötigenfalls formal und orthografisch bearbeitet (damit die automatisierte Übersetzung funktioniert) und manuell freigegeben. Die Freigabe der Kommentare erfolgt in der Regel innert 1-3 Tagen.
- Die Redaktion löscht offensichtlich rassistische, ehrverletzende, diskriminierende, verleumderische, beleidigende, hetzerische oder ganze Bevölkerungsgruppen und Glaubensgemeinschaften herabsetzende Kommentare. Die Redaktion haftet für die von ihr veröffentlichten Texte – einschliesslich der Kommentare – und ist deshalb verpflichtet, beispielsweise keine Rassendiskriminierung (Strafgesetzbuch Art. 261bis) und keine Ehrverletzungen (Strafgesetzbuch Art. 173 ff) zuzulassen.
- Die Redaktion veröffentlicht einzelne, ausgewählte Kommentare auch unter der Rubrik «Briefkasten» in der gedruckten Ausgabe der «Schweizer Revue». Sie hält sich dabei Kürzungen vor.
- Es besteht kein Recht auf Publikation. So werden unter anderem Kommentare mit Produktewerbung oder mit Verlinkungen auf kommerzielle, anstössige, sachfremde oder zweifelhafte Inhalte nicht veröffentlicht.
- Die Redaktion der «Schweizer Revue» freut sich auch über kritische Leserinnen und Leser, die sehr oft Beiträge kommentieren. Im Sinne der Ausgewogenheit des Leserechos behält sie sich vor, nicht jeden Kommentar der Vielschreiberinnen und -schreiber zu veröffentlichen.
Kommentar-Spielregeln der «Schweizer Revue», Stand März 2019