Steuern
Im Ausland wohnhafte Schweizer:innen unterstehen grundsätzlich den steuerrechtlichen Bestimmungen ihres Aufenthaltslandes.
In bestimmten Fällen bleiben sie jedoch in beschränktem Umfang weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig. Dies ist der Fall, wenn sie in der Schweiz Liegenschaften besitzen. Diese Immobilien sowie die damit verbundenen Erträge werden in der Schweiz besteuert. Dasselbe gilt für Wertpapiere oder wenn die betreffenden Personen in der Schweiz gelegentlich eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In diesen ist festgelegt, welcher Staat für welche Steuer zuständig ist. Mit diesen Abkommen soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige die gleiche Steuer in mehreren Ländern entrichten müssen.
Für Auskünfte zum internationalen Steuerrecht steht Ihnen das Kontaktformular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung. Fragen zu Doppelbesteuerung sind an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) zu richten.
Weitere Informationen:
- Informationen zum Doppelsteuerabkommen auf der Webseite des SIF
- Liste aller Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten
- Internationales Steuerrecht auf der Webseite der Eidgenössische Steuerverwaltung
- Kontaktangaben des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF)
- Bescheinigung betreffend BVG für deutsche Steuerbehörden