Auslandschweizerrat
Der Auslandschweizerrat (ASR) vertritt aktiv die Interessen der Auslandschweizer:innen gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit in der Schweiz. Der ASR trifft sich dreimal jährlich und wird oft als das «Parlament der Fünften Schweiz» bezeichnet.
Der Auslandschweizerrat ist das oberste Organ der Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity. Der ASR setzt sich dafür ein, die Interessen der Auslandschweizer zu wahren, ihre Bindungen an die Schweiz zu stärken und ihre Teilnahme am politischen und kulturellen Leben des Landes zu erleichtern.
Das ASO-Sekretariat mit Sitz in Bern ist für die tägliche Arbeit der Organisation zuständig und arbeitet mit dem Vorstand und dem ASR zusammen.
In seiner heutigen Form besteht der ASR seit 1989 und ist Nachfolger der Auslandschweizerkommission, die 1919 von der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG) gegründet wurde.
Welche Kompetenzen hat der ASR?
der ASR hat mehrere Kompetenzen, darunter:
- Stellungnahmen: Der ASR kann sich zu Vernehmlassungen und politischen Angelegenheiten äussern und so Forderungen und Empfehlungen formulieren.
- Abstimmungsrichtlinien: Er kann Abstimmungsrichtlinien erlassen und Empfehlungen an die Auslandschweizer abgeben.
- Ort der Diskussion: Das ASR dient als Plattform, um Themen anzusprechen, die für Auslandschweizer spezifisch sind, und ermöglicht es, kollektiv über die Probleme nachzudenken, mit denen sie konfrontiert sind. Es ist auch eine Ideenschmiede.
- Vernetzung: Sie fördert den Austausch zwischen den Delegierten der Schweizergemeinschaften im Ausland und erleichtert die Interaktion mit der Schweiz.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der ASR keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die vom ASR getroffenen Entscheidungen werden zwar den Bundesbehörden mitgeteilt, sind aber nicht bindend, auch wenn die Bundesbehörden darauf reagieren müssen.
Mitglieder & Sitzverteilung
Der ASR setzt sich aus 140 Delegierten zusammen.
Die 120 Auslandmitglieder vertreten die Auslandschweizer:innen im jeweiligen Land. Die Delegierten können zusätzlich von Stellvertreter:innen unterstützt werden. Diese nehmen an ihrer Stelle an Sitzungen teil, falls Delegierte an der Teilnahme verhindert sind.
Bei den 20 Inlandmitgliedern handelt es sich um Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur mit einem besonderen Interesse an der Fünften Schweiz.
Zwei ASR-Sitze sind für junge Auslandschweizer:innen reserviert. Diese sind zurzeit von Mitgliedern des Auslandschweizer Jugendparlaments (YPSA) besetzt.
Sitzverteilung für die Amtsperiode 2021–2025
Die Sitzverteilung widerspiegelt die Anzahl der Auslandschweizer:innen im jeweiligen Land und wird anhand der aktuellen Auslandschweizer-Statistik des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten periodisch neu festgelegt.
Kontinent | Land | Sitze |
Europa | Frankreich | 12 |
Deutschland | 8 | |
Italien | 6 | |
Grossbritannien | 5 | |
Spanien | 4 | |
Österreich | 3 | |
Niederlande | 2 | |
Belgien | 2 | |
Schweden | 2 | |
Liechtenstein | 1 | |
Griechenland | 1 | |
Dänemark | 1 | |
Portugal | 1 | |
Norwegen | 1 | |
Türkei | 1 | |
Ungarn | 1 | |
Finnland | 1 | |
Irland | 1 | |
Tschechische Republik | 1 | |
Luxemburg | 1 | |
Monaco | 1 | |
EU-Ost | 1 | |
Balkan | 1 | |
Russland | 1 | |
Amerika | USA | 8 |
Kanada | 5 | |
Argentinien | 3 | |
Brasilien | 3 | |
Mexiko | 2 | |
Chile | 2 | |
Peru | 1 | |
Kolumbien | 1 | |
Venezuela | 1 | |
Dominikanische Republik | 1 | |
Ecuador | 1 | |
Costa Rica | 1 | |
Paraguay | 1 | |
Afrika | Südafrika | 2 |
Ägypten | 1 | |
Tunesien | 1 | |
Marokko | 1 | |
Frei verfügbar | 3 | |
Asien | Israel | 3 |
Thailand | 2 | |
China | 1 | |
Philippinen | 1 | |
Singapur | 1 | |
Japan | 1 | |
Arabische Emirate | 1 | |
Südasien | 2 | |
Zentralasien | 1 | |
Naher Osten | 1 | |
Frei verfügbar | 2 | |
Ozeanien | Australien | 4 |
Neuseeland | 2 | |
Schweiz | 20 |
Wahlverfahren
Auslandmitglieder: Die Dachorganisation oder Schweizervereine in diesem Land legen das Wahlverfahren fest. Die Auslandschweizer-Organisation setzt sich dafür ein, dass möglichst alle Auslandschweizer:innen im Land ihre Stimme für Kandidierende ihrer Wahl abgeben können (aktives Wahlrecht) oder sich selbst als Kandidat:in aufstellen lassen und gewählt werden können (passives Wahlrecht).
Inlandmitglieder: Sie werden vom Vorstand empfohlen und vom ASR gewählt.
Seine Erfolge
Diese Erfolge verdeutlichen das Engagement des ASR und der ASO für die Verteidigung und Förderung der Rechte und Interessen der im Ausland lebenden Schweizer. Zu diesen gehören unter anderem:
- die Verankerung der Auslandschweizer:innen in der Bundesverfassung (Art. 40 BV)
- die Schaffung eines Auslandschweizergesetzes (ASG; SR 195.1)
- Förderung der Ausbildung von jungen Auslandschweizern
- die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- die Weiterführung der freiwilligen AHV/IV