Rechte & Pflichten
Bitte beachten Sie beim Planen Ihrer Auswanderung folgende Rechte und Pflichten.
Abmeldung
Wer die Schweiz endgültig verlässt, muss sich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde abmelden. Diese Abmeldebestätigung ist später für diverse administrative Tätigkeiten nötig, insbesondere für die Erledigung der Zollformalitäten und die abgabefreie Einfuhr des Umzugsgutes im neuen Residenzland.
Anmeldung bei der schweizerischen Vertretung
Es besteht die Pflicht, sich innerhalb der ersten 90 Tage nach der Abmeldung ins Ausland bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Dies ist kostenlos und bringt viele Vorteile. So können Sie nach der erfolgten Anmeldung weiterhin an Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz teilnehmen (separate Anmeldung erforderlich) und erhalten gratis die «Schweizer Revue», welche Sie über die Geschehnisse in der Schweiz informiert.
Weitere Pflichten
Je nach neuem Wohnsitzland gelten eine Vielzahl von Regeln, welche beachtet werden müssen. So ist in Ländern ausserhalb der EU oftmals eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung nötig. Für diese Rechte und Pflichten wenden Sie sich bitte direkt an die lokalen Behörden ihres neuen Domizilstaates.