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Rechte & Pflichten

Bitte beachten Sie beim Planen Ihrer Auswanderung folgende Rechte und Pflichten.

Abmeldung

Wer die Schweiz endgültig verlässt, muss sich bei der Einwohner­kontrolle seiner Wohnsitzgemeinde abmelden. Diese Abmelde­bestätigung ist später für diverse administrative Tätigkeiten nötig, insbesondere für die Erledigung der Zollformalitäten und die abgabefreie Einfuhr des Umzugsgutes im neuen Residenzland.

Anmeldung bei der schweizerischen Vertretung

Es besteht die Pflicht, sich innerhalb der ersten 90 Tage nach der Abmeldung ins Ausland bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Dies ist kostenlos und bringt viele Vorteile. So können Sie nach der erfolgten Anmeldung weiterhin an Wahlen und Abstimmun­gen in der Schweiz teilnehmen (separate Anmeldung erfor­der­lich) und erhalten gratis die «Schweizer Revue», welche Sie über die Geschehnisse in der Schweiz informiert.

Weitere Pflichten

Je nach neuem Wohnsitzland gelten eine Vielzahl von Regeln, welche beachtet werden müssen. So ist in Ländern ausserhalb der EU oftmals eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung nötig. Für diese Rechte und Pflichten wenden Sie sich bitte direkt an die lokalen Behörden ihres neuen Domizilstaates.

Rechtsgrundlage:

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