Hilfe im Ausland
Auslandschweizer:innen haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit ein Gesuch um finanzielle Unterstützung zu stellen.
Auslandschweizer:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten können, haben die Möglichkeit, über ihre schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizer (SAS) einzureichen.
Auf der Seite der Sektion SAS der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie Informationen zu den Hilfsmöglichkeiten. Diese richten sich nach dem 4. Kapitel (Art. 22 – 37) des Auslandschweizergesetzes (ASG).
Rückkehrhilfe in die Schweiz
In gewissen Notsituationen kann auch ein Gesuch um Rückkehrhilfe in die Schweiz gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des EDA.
Wohltätige Schweizer Gesellschaften
In mehreren Ländern bestehen wohltätige Schweizer Gesellschaften, die Mitbürger:innen unterstützen, welche sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. In der Liste der Schweizer Vereine im Ausland finden Sie dazu einige Adressen. SwissCommunity, die bisherige Auslandschweizer-Organisation, verfügt ausserdem über weitere Adressen.
Hier finden Sie eine Übersicht von Stiftungen und Fonds zur Unterstützung von Auslandschweizer:innen, für welche die Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, die Sekretariatsarbeiten ausübt.
E.O. Kilcher Fonds
Der E.O. Kilcher Fonds, welcher der «Stiftung für die Auslandschweizer» (SAS) angeschlossen ist, verfolgt grundsätzlich drei verschiedene Zwecke. Für jeden der verfolgten Zwecke gibt es eine andere Art von Mitteln und sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung anders.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kilcher Fonds.
Heinrich-Huber-Fonds
Hilfe für Schweizerbürger und deren Angehörige in Übersee (insbesondere in Malaya, Ostasien und anderen Übersee Staaten).
Dieser Fond gewährt eine individuelle finanzielle Überbrückung von Notlagen, eine Unterstützung an bedürftige Rückwanderer oder Ausbildungsbeiträge für die Erstausbildung von Nachkommen von Überseern, meist in Form von Stipendien. Es handelt sich um ein Subsidiär zur öffentlichen Hilfe und anderen privaten Hilfsquellen. Die Unterstützung ist in der Regel einmalig.
Fonds für katastrophengeschädigte Auslandschweizer
Dieser Fonds unterstützt Auslandschweizer:innen, die von einer Naturkatastrophe betroffen wurden und eine Soforthilfe in ihrer Wahlheimat benötigen.