Krankenversicherung
Im Normalfall kann bei einem Wegzug ins Ausland die schweizerische Krankenversicherung nicht einfach beibehalten werden. Dies bedeutet, dass man entweder eine Versicherungslösung im neuen Wohnland finden oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, eine private Krankrenversicherungspolice abschliessen muss.
Zu diesem Grundsatz gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die zum einen von der Art des Aufenthaltes abhängen und zum anderen vom gewählten Wohnsitzland.
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