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Soll landesweit verboten werden, sich das Gesicht zu verschleiern? Der Schweizer Souverän wird im März über eine Initiative abstimmen, die genau dies fordert. Die Vorlage ist ein Paradebeispiel für direkte Demokratie in der Schweiz. Und im Abstimmungskampf richten viele den Blick ins Tessin.
Das Tessin nimmt in der Schweiz punkto Verhüllungsverbot die Pionierrolle ein. Als erster Kanton hat das Tessin im September 2013 mit 65,2 Prozent Ja-Stimmen eine Volksinitiative deutlich angenommen, die das Verhüllen des Gesichts untersagt. Auch wenn die Initiative eigentlich lanciert worden war, um das Tragen von Burka oder Nikab zu verbieten und somit der Islamisierung entgegenzutreten, erfasste das modifizierte Tessiner Polizeigesetz schliesslich sämtliche Arten von Gesichtsverhüllung. Auch Demonstranten und Hooligans dürfen im Tessin von Gesetzes wegen ihr Gesicht nicht mehr verhüllen. In Kraft trat das Gesetz am 1. Juli 2016.
Hinter der Initiative stand der heute 67-jährige politische Einzelkämpfer Giorgio Ghiringhelli. Der einstige Journalist ist beunruhigt ob der «Islamisierung Europas», wie er im Gespräch mit der «Schweizer Revue» sagt. Eine Initialzündung für seinen Aktivismus seien die Attentate in den USA vom 11. September 2001 gewesen: «Ich habe danach die Essays von Oriana Fallaci zum Islam gelesen – das hat mich aufgerüttelt.» Im Jahr 2010 lancierte er erst eine Petition für ein Verbot der Gesichtsverhüllung, kurz darauf eine kantonale Volksinitiative, nach dem Vorbild des Verbots in Frankreich. Das Anliegen blitzte im Kantonsparlament ab. Grund: Es handle sich um «ein Nicht-Problem», denn im Tessin seien praktisch nie verhüllte Frauen im öffentlichen Raum zu sehen.
Doch Ghiringhelli war hartnäckig, zog die Initiative nicht zurück, pochte auf das Motto «Wehret den Anfängen». Der Nikab sei ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau. Die Mehrheit des Tessiner Stimmvolks folgte ihm. Ghiringhelli hoffte zudem auf einen Nachahmungseffekt. Dieser ist tatsächlich eingetreten. Der Kanton St.Gallen führte am 1. Januar 2019 ein Verhüllungsverbot ein – ebenfalls nach einer Volksabstimmung (66,7 Prozent Ja). Im Kanton Glarus scheiterte eine entsprechende Vorlage hingegen 2017 an der Landsgemeinde. Statt eines kantonalen Verbots wurde dort eine landesweit einheitliche Lösung gefordert.
«Eine Ausnahme für den Tourismus wäre nicht möglich.»
Die bisherigen Erfahrungen im Tessin zeigen, dass nur äusserst wenige Bussen gegen vollverschleierte Frauen ausgesprochen wurden. Die meisten davon betrafen Nora Illi, die umstrittene Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrats der Schweiz, welche ihre Bussen aus Protest gegen die Regelung bewusst provozierte. Die zum Islam konvertierte Schweizerin ist im März 2020 gestorben. Im Kanton St. Gallen wurde laut der dortigen Kantonspolizei bisher noch keine einzige Busse wegen Verstosses gegen das Verhüllungsverbot ausgesprochen.
Die Polizei im Tessin verfügt über Flugblätter in arabischer und englischer Sprache, in welcher auf die Kleidervorschriften hingewiesen wird. Einige Touristinnen umgingen jedoch das Verbot, indem sie statt des Schleiers medizinische Gesichtsmasken trugen, so wie sie nun wegen der Corona-Pandemie allgegenwärtig sind. In der Modell-Schweiz «Swissminiatur», welche arabische Touristen gerne besuchen, ist dies aufgefallen. Die Folgen für den Tourismus scheinen insgesamt aber minim. «Für uns hatte das sogenannte Burkaverbot keine Auswirkungen», so Giuseppe Rossi, Direktor des luxuriösen Fünf-Stern- Hotels Splendide Royal am Seeufer von Lugano. Der Anteil der Araber an der Kundschaft sei nach Einführung des Verbots konstant geblieben.
Im Tessin generierten Gäste aus den Golf-Staaten letztes Jahr 32 000 Logiernächte, was gerade mal 1,7 Prozent des gesamten Gästeaufkommens ausmacht. Allerdings: Das Tessin verzeichnete zwischen 2015 und 2019 einen Rückgang der Übernachtungen von Touristen aus den Golfstaaten um rund 28 Prozent. «Welchen Einfluss die Entscheidung zum Verhüllungsverbot auf den Tourismus im Tessin dabei genau hat, ist schwer abzuschätzen, da nur ein kleiner Anteil dieser Gäste eine Burka oder Nikab trug», heisst es bei Ticino Turismo. Für den Gästerückgang wird nicht das Burkaverbot, sondern die Krise zwischen Qatar und dem Golf Cooperation Council sowie die daraus resultierende Verschlechterung der Flugverbindungen nach Europa verantwortlich gemacht.
Tourismusdestinationen mit einem höheren Anteil an Gästen aus dem arabischen Raum sehen einem allfälligen Verbot allerdings doch mit etwas Bauchweh entgegen. Das machte eine Podiumsdiskussion über die Verhüllungsinitiative klar, welche im Januar 2017 in Interlaken stattfand. Gemäss einem lokalen Zeitungsbericht sagte der damalige Interlakner Tourismus-Vizedirektor Stefan Ryser:
«Die Gäste aus Golfstaaten sind sehr gute Gäste. Sie bleiben durchschnittlich fünf Nächte, und der Umsatz stimmt.»
damals Tourismus-Vizedirektor von Interlaken
Die Reiseveranstalter aus diesen Quellenländern würden die Diskussionen über das Verhüllungsverbot durchaus wahrnehmen und sich Überlegungen dazu machen. Andererseits gaben Hoteliers zu bedenken, dass sich europäische Gäste – etwa im Frühstücksraum – angesichts der Präsenz von vollverschleierten Frauen unwohl fühlten. Im Raum Interlaken generierten Gäste aus den Golfstaaten und Arabischen Emiraten letztes Jahr 92 000 Logiernächte, was 8,6 Prozent aller Übernachtungen entspricht. Auch hier ist die Zahl rückläufig. 2015 lagen die Logiernächte dieser Gästegruppe noch bei 120 000, mit einem Anteil von 13,1 Prozent am Total.
Tourismusexperten hüten sich vor offiziellen Stellungnahmen in Bezug auf die Verhüllungsinitiative. Die Tourismus-Organisation Interlaken (TOI) verweist darauf, politisch und konfessionell neutral zu sein. «Das heisst auch, dass wir unsere Gäste nicht nach Rasse und Religion trennen. Interlaken heisst alle Gäste willkommen», sagt TOI-Sprecher Christoph Leibundgut. Dazu kommt: Angesichts der gewaltigen Auswirkungen der CoronaPandemie auf den Tourismus erscheint das Problem der Verhüllung momentan eher sekundär.
Giorgio Ghiringhelli darf sich derweil freuen. Der Mann aus dem Tessin hat ganz alleine begonnen, doch dank direktdemokratischer Mittel schon jetzt eine intensive Diskussion bis auf Bundesebene angestossen – unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im März.
Als erstes Land Europas hatte Frankreich die Vollverschleierung verboten. 2010 wurde ein Gesetz verabschiedet, welches das Tragen einer gesichtsverhüllenden Kleidung im öffentlichen Raum untersagt. Eine Klage gegen das Gesetz blitzte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2014 ab. Das Verbot rechtfertige sich zum «Schutz des Zusammenlebens».
In Belgien wurde 2011 ein Gesichtsverhüllungsverbot im Strafgesetzbuch verankert. Vorgesehen sind Bussen von 15 bis 25 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis sieben Tagen. Das Gesetz war ebenfalls Gegenstand einer Überprüfung durch den EGMR. Der Gerichtshof hat das Verbot aus denselben Gründen wie das französische Gesetz als zulässig erklärt.
Nach rund 14-jähriger Debatte ist in den Niederlanden im August 2019 ein Burkaverbot in Kraft getreten. Gesichtsbedeckende Kleidung wie Burkas oder Schleier dürfen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kliniken, Ämtern oder auch Bussen und Bahnen nicht mehr getragen werden. Bei Verstoss drohen Geldstrafen von bis zu 150 Euro.
In Österreich trat 2017 das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit in Kraft. Die Sanktion: Geldstrafen von bis zu 150 Euro.
Das dänische Parlament hat im Mai 2018 ein Gesetz angenommen, welches die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbietet. Es trat am 1. August 2018 in Kraft. Bei einem Verstoss gegen das Verhüllungsverbot droht eine Busse von 1000 Dänischen Kronen (rund 135 Euro).
In Italien gilt ein Vermummungsverbot, nicht aber ein allgemeines Verhüllungsverbot. Gerichte haben Gemeinden, die das Vermummungsverbot als Verbot der Gesichtsverschleierung interpretierten, zurückgepfiffen. Denn: Schleier gehören in Italien zur religiösen Tradition. Zwei von der Lega Nord regierte Regionen, die Lombardei und Venetien, haben die Vollverschleierung und die Burka in Spitälern und öffentlichen Gebäuden verboten.
In Deutschland gibt es kein Bundesgesetz oder Gesetz eines Landes, das die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum generell verbietet. Es bestehen jedoch punktuelle Verbote, etwa für Beamte oder Soldaten. Mehrere Bundesländer haben zudem Gesetze mit einem gezielten Verbot der Gesichtsverhüllung beispielsweise in Spitälern oder Schulen verabschiedet.
In Grossbritannien gibt es kein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Jedoch gibt es gewisse Einschränkungen in Schulen oder bei der Arbeit. Auch in Grossbritannien gab es in der Vergangenheit politische Kreise, die ein Gesichtsverhüllungsverbot forderten und eine nationale Diskussion darüber wünschten.
(LOB)
Kommentare
Kommentare :
Wie schon damals als Bürgerin des Kantons Tessin werde ich auch eine schweizweite Vorlage zum Verbot der Gesichtsverschleierung jeder Art gutheissen. Niemand soll sein Gesicht hinter einem Schleier verstecken müssen oder gewollt können.