Herausgepickt
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Ein Samstagabend im März. Im Deutschschweizer Fernsehen läuft das Finale der Tanzshow «Darf ich bitten?» Die Spannung hält sich in Grenzen. Doch dann geschieht in der Live-Sendung Überraschendes. Der bekannte TV- und Radio-Moderator Sven Epiney, der als Kandidat in der Sendung mitmacht, fällt auf die Knie und macht seinem Tanz- und Lebenspartner einen Heiratsantrag. Ja-Wort, Umarmung, Freudentränen. Jemand bringt rote Rosen. «Gänsehaut-Moment», jubeln die Medien, «Epiney schreibt Fernseh- und Gleichstellungsgeschichte!» Zu erwarten war das nicht unbedingt. Der stets nette 47-Jährige aus dem Wallis, Moderator von Quiz- und Unterhaltungssendungen, war zuvor nie aus dem Rahmen gefallen. Solche Liebeserklärungen vor laufender Kamera kann man rührend oder befremdlich finden, doch eines ist klar: Das Private ist in diesem Fall politisch. Bald entscheidet das Schweizer Parlament, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Diese haben heute die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Eine Art Ehe light, aber nicht mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bei der traditionellen Form. Die Gesetzesänderung könnte eine Mehrheit finden. Das passt nicht allen. Nach Epineys Auftritt flutete üble Homophobie die Kommentarspalten. Beim Schweizer Fernsehen gingen Beschwerden ein. Der TV-Star habe eine gebührenfinanzierte Sendung für eigene Zwecke ausgenutzt, hiess es darin. Aber auch: Es sei «widernatürlich», wenn zwei Männer sich küssten. Der Ombudsmann des Fernsehens wies sämtliche Beanstandungen dezidiert ab. Derweil geniessen die Frischverlobten ihre Zweisamkeit, wie die Boulevardpresse berichtete. Wann Epineys öffentlich angebahnte Hochzeit steigt, oder vielmehr: steigen darf, bleibt offen.
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