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  • Politik

Schwieriger Neustart nach dem Rentendebakel

17.11.2017 – Jürg Müller

Nach dem Nein zur «Altersvorsorge 2020» vom 24. September gestaltet sich die Suche nach dem Plan B für eine Rentenreform kompliziert. Und sie erfolgt unter erheblichem Zeitdruck.

Alle müssen etwas geben, alle erhalten aber auch etwas: Diesen Geist atmete das Projekt «Altersvorsorge 2020». Was für die einen ein gut eidgenössischer Kompromiss war, erschien den anderen als Murks. Mehreinnahmen und Einsparungen sollten die AHV bis 2030 im Gleichgewicht halten. Der Umwandlungssatz sollte gesenkt werden, um die berufliche Vorsorge, also die Pensionskassen, zu stabilisieren. Dank Massnahmen bei den Pensionskassen und der Anhebung der neuen AHV- Renten um monatlich 70 Franken wollte man das Niveau der Altersrenten beibehalten. Das Frauenrentenalter sollte schrittweise jenem der Männer angepasst, also von 64 auf 65 Jahre angehoben werden. Und zwischen dem 62. und 70. Altersjahr sollte die Pensionierung flexibilisiert werden.

Während sieben Jahren wurde an dieser Vorlage herumgefeilt, am 24. September 2017 versenkten die Stimmenden das ganze Reformpaket. Mit 52,7 Prozent scheiterte das Bundesgesetz über die Rentenreform. Mit 50,05 Prozent und der Mehrheit der Stände wurde auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abgelehnt. Nach 20 Jahren Reformstau bei der Altersvorsorge wollte SP-Bundesrat Alain Berset mit einem Gesamtpaket sowohl die erste Säule, AHV, als auch die zweite, Pensionskassen, reformieren und stabilisieren.

Bersets grosses Engagement

Die Gesamtschau hatte Vorteile, aber auch den Nachteil, dass sie äusserst komplex war. Zudem bot sie für alle Seiten Angriffspunkte. Sowohl die Bürgerlichen wie auch die Linken waren unter sich gespalten. FDP und SVP zogen gemeinsam gegen die Vorlage ins Feld. Ihnen war vor allem der 70-Franken-Zuschlag ein Dorn im Auge. Der Bundesrat, eine knappe Parlamentsmehrheit sowie die SP und CVP legten sich für die Reform ins Zeug. In der Westschweiz dagegen waren es Gruppierungen ganz links, welche erfolgreich das Referendum ergriffen hatten. Für sie war insbesondere die Anhebung des Frauenrentenalters unsozial und deshalb inakzeptabel.

Innenminister Alain Berset führte mit zahlreichen Auftritten im ganzen Land einen äusserst engagierten Abstimmungskampf und schreckte auch nicht vor drastischen Äusserungen zurück. So warnte er die Jungen, dass sie bei einem Nein zur Vorlage möglicherweise dereinst keine AHV mehr erhielten. Diese und ähnliche Aussagen wurden ihm von verschiedenen Seiten als kontraproduktive Drohungen ausgelegt.

SVP und FDP mit Linksaussen

Die beiden grossen Rechtsparteien FDP und SVP brachten also im Verbund mit Linksaussen das Reformpaket zu Fall. In weiten Teilen der Westschweiz kann die Absage an die Reform deshalb als linkes Nein interpretiert werden, in der Deutschschweiz dagegen wohl eher als Nein von rechts. Beide Seiten kämpfen nun nach geschlagener Schlacht um die Deutungshoheit über das Resultat.

Es haben jedenfalls ganz unterschiedliche Gründe zum Scheitern der Rentenreform geführt. Dies macht die Suche nach einer raschen und tragfähigen Lösung schwierig. Dabei ist eine Stabilisierung der Sozialwerke angesichts der steigenden Lebenserwartung und der Alterung der Gesellschaft dringend. In der AHV droht gemäss Berechnungen des Bundes bis ins Jahr 2030 ein Loch von sieben Milliarden Franken. Bundesrat Berset will nun in einem ersten Schritt alle Parteien und Verbände an einen runden Tisch bitten. Die bürgerlichen Reformgegner haben bereits vor der Volksabstimmung von einem Plan B gesprochen. SVP-Präsident Albert Rösti sagte dazu am Abstimmungssonntag im Schweizer Fernsehen, man habe ja im Parlament einen breiten Kompromiss gehabt, wären da nicht plötzlich die 70 Franken AHV- Erhöhung ins Spiel gebracht worden. FDP-Präsidentin Petra Gössi skizzierte ihren Plan B wie folgt: Das Frauenrentenalter müsse auf 65 Jahre angehoben werden, auch die Mehrwertsteuer für die AHV müsse erhöht und das Rentenalter flexibilisiert werden. Die Vorlage sei in erster Linie wegen der 70 Franken AHV-Erhöhung abgelehnt worden: «Ein AHV-Ausbau ist daher definitiv vom Tisch. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will diesen Ausbau nicht.» Zudem wollen die Bürgerlichen die erste und die zweite Säule in separaten Vorlagen reformieren.

Die roten Linien

SP-Präsident Christian Levrat seinerseits machte bereits am Abstimmungstag klar, wo für seine Partei die Grenzen liegen: «Kein Rentenabbau, keine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ohne Kompensation und keine allgemeine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.» Für die Befürworter der Vorlage handelte es sich bei den berühmten 70 Franken eben gerade nicht um einen Ausbau, wie die Gegner monieren, sondern um eine Kompensation. Auch CVP-Präsident Gerhard Pfister erklärte, man könne das Rentenalter nicht ohne Ausgleichsmassnahmen erhöhen.

Es kam nicht von ungefähr, dass Levrat vor dem Rentenalter 67 warnte. Die Frage stand zwar bei der abgelehnten Vorlage nicht zur Diskussion, sie wurde jedoch von SVP-Präsident Rösti bereits am Abstimmungsabend in den Raum gestellt. Auch Hans-Ulrich Bigler, FDP-Nationalrat und Direktor des Gewerbeverbandes, sprach kurz nach der Abstimmung von einer «moderaten Erhöhung des Rentenalters in Monatsschritten». Und die Neue Zürcher Zeitung, das massgebende Organ der bürgerlichen Schweiz, hielt fest: «Dringend wird nach der Abstimmung nun auch die Diskussion um das höhere Rentenalter.» Der «Bund» dagegen fand: «Manche Rechte und Wirtschaftsvertreter hoffen, das Volk sei unter dem Eindruck einer Finanzierungskrise bei der AHV zu Rentenalter 67 bereit. Dieses Kalkül ist zynisch und gefährlich. Denn eine generelle Rentenaltererhöhung ist auf absehbare Zeit nicht mehrheitsfähig.»

Der Streit um eine neue Rentenvorlage ist bereits wieder voll entbrannt – in der Politik und in den Medien. Die Suche nach einem Konsens wird schwierig werden, vor allem auch, weil die bürgerlichen Sieger der Abstimmung vom 24. September keine Vorlage ohne Übereinkunft mit der Linken präsentieren können, wenn es nicht wieder ein Debakel an der Urne geben soll: Denn noch nie wurde eine AHV-Abstimmung ohne die Linke gewonnen.

Ja zu Ernährungssicherheit

Im Schatten der Volksabstimmung zur Reform der Altersvorsorge ging es an der Urne auch noch um «Ernährungssicherheit» – genauer gesagt um den Gegenentwurf der gleichnamigen Volksinitiative des Bauernverbandes. Da keine Partei dagegen war, sagte auch das Volk mit 78,7 Prozent Ja. Konkret wird die neue Rechtsnorm aber nichts bewirken, eine Gesetzesänderung ist nicht vorgesehen. «Der neue Verfassungsartikel unterstützt die Stossrichtung der aktuellen Agrarpolitik», heisst es denn auch im «Bundesbüchlein», den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates. Der Verfassungsartikel legt fest, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln langfristig gesichert werden soll. Dabei geht es um Anliegen, die im Grunde in der Verfassung bereits zuvor abgedeckt waren, nun aber als umfassendes Gesamtkonzept verankert sind: unter anderem die Sicherung der Produktionsgrundlagen, besonders des Kulturlandes, eine dem Standort angepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion sowie eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft. Der neue Artikel lässt Raum für unterschiedlichste Interpretationen: Die Bauern können ihn als Aufforderung zum Strukturerhalt auslegen, Umweltverbände als Auftrag zu mehr ökologischen Leistungen.

Bild  Die Gegner der Rentenreform haben sich  mit ihren Argumenten durchgesetzt.  Doch was nun?  Foto Keystone

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