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Anfang November ist das Auslandschweizergesetz (ASG) in Kraft getreten. Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland ist dieses Gesetz wichtig, weil es die Pflichten des Bundes gegenüber den Schweizern im Ausland, aber auch deren Rechte und Pflichten klar definiert.
Entstanden ist das Auslandschweizergesetz (ASG) aus einer Parlamentarischen Initiative des Tessiner Ständerats Filippo Lombardi. Er hat gemeinsam mit Rudolf Wyder, dem früheren Direktor der ASO, während Jahren für dieses Gesetz gekämpft.
Eigentlich ist das ASG kein neues Gesetz, sondern es ist ein Zusammenzug aller Bestimmungen betreffend Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die bisher in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Reglementen verteilt waren: Das geht von den politischen Rechten über die Sozialhilfe und den konsularischen Schutz bis zur Information und der institutionellen Unterstützung für Auslandschweizer. Das Gesetz legt die Rechte und Pflichten sowie die Dienstleistungen und Unterstützungen in einer Gesamtschau dar, es zentralisiert und uniformiert jedoch nicht alles. Durch das ASG soll die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden sowie zwischen der Öffentlichkeit und den Privaten fördern. Ein Beispiel ist die Konsularische Direktion im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Sie dient zusammen mit den schweizerischen Vertretungen im Ausland künftig als sogenannte Guichet unique für alle Auslandschweizerfragen.
Das ASG ist sowohl für juristische Personen wie auch für Individuen gültig und es betrifft alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich ausserhalb des Landes befinden – also nicht nur jene, die im Ausland leben, sondern auch jene, die sich nur während kurzer Zeit, zum Beispiel für Ferien, im Ausland aufhalten. Zentral und im Gesetz ausdrücklich erwähnt sind die Prinzipien der Subsidiarität und der Eigenverantwortung (siehe Kasten unten).
Das ASG regelt Rechte und Pflichten von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die Unterstützung von Auslandschweizer-Institutionen, den Beistand für alle Schweizerinnen und Schweizer, wenn sie sich im Ausland aufhalten und in Not geraten, sowie den konsularischen Schutz für juristische Personen.
Das ASG erklärt die Eigenverantwortung zum Grundsatz. Der Bund erwartet, dass jede und jeder bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts oder der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland persönliche Verantwortung wahrnimmt, sich risikogerecht verhält und auftretende Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu meistern versucht.
Das EDA ist die Anlaufstelle, an die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sich mit Fragen zu Auslandschweizerthemen wenden können. Dieser sogenannte «Guichet unique» besteht insbesondere aus der Helpline EDA (Telefon +41 800 24-7-365) und dem schweizerischen Vertretungsnetz.
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, ist die Anmeldung bei der zuständigen Vertretung (Konsulat oder Botschaft) Pflicht. Für die Ausübung der politischen Rechte und neu für den Bezug von Sozialhilfeleistungen ist die Anmeldung Voraussetzung.
Die Auslandschweizerin und der Auslandschweizer müssen die bei ihrer Anmeldung angegebenen Personendaten aus eigener Initiative aktualisieren. Diese Pflicht gilt bei Änderungen im Zivilstand unabhängig vom ASG, gemäss Zivilgesetzbuch. Bei der Meldung eines Adresswechsels vereinfacht das ASG das Verfahren: Wer im Ausland umzieht und einen neuen Wohnsitz in einem anderen Konsularkreis bezieht, muss die Adressänderung nur bei einer Vertretung melden, diese passt das Auslandschweizerregister an.
Die Ausübung der politischen Rechte von Auslandschweizerinnen und -schweizern werden einerseits vereinfacht: Stimmberechtigte müssen die Anmeldung im Stimmregister nicht mehr alle vier Jahre erneuern. Andererseits werden Personen aus dem Stimmregister gestrichen, wenn das Stimmmaterial drei Mal in Folge retourniert wird, weil der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar war. Stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und -schweizer können neu der Stimmgemeinde ihren Verzicht auf die Ausübung melden. Dies kann jederzeit widerrufen werden. Wer sich neu im Stimmregister anmeldet, übt sein Stimmrecht in seiner letzten Schweizer Wohnsitzgemeinde aus. Für Personen, die bereits in einem Stimmregister eingetragen sind, ändert sich nichts, sie können auch in ihrer Heimatgemeinde abstimmen.
Die bisherigen Bestimmungen zur Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und -schweizer sind weitgehend ins ASG überführt worden. Antragsberechtigt sind nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Auslandschweizerregister eingetragen sind. In dringenden Fällen kann temporär eine Ausnahme gemacht werden.
Die Reisehinweise, die mit dem ASG im Bundesrecht verankert werden, richten sich an alle Schweizer Reisenden, auch an Auslandschweizerinnen und -schweizer. Bei der Bemessung von Gebühren und Kostenersatz für Hilfe des konsularischen Schutzes wird berücksichtigt, ob Betroffene die in den Reisehinweisen des EDA publizierten Empfehlungen beachtet haben. Laut dem ASG kann der Bund neu auch Auslandschweizerinnen und -schweizern Anrecht auf konsularischen Schutz bei Reisen ausserhalb ihres Wohnsitzlandes gewähren.
Keine Änderungen gehen mit dem ASG in den Bereichen der administrativen Dienstleistungen sowie der weiteren konsularischen Dienstleistungen wie Zivilstand, Bürgerrecht, Ausweisschriften, der schweizerischen AHV/IV und dem militärischen Meldewesen einher.
Ein zentraler Punkt im Auslandschweizergesetz ist das Prinzip der Eigenverantwortung. In Artikel 5 wird festgehalten: «Jede Person trägt die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.» Das bedeutet in der Praxis, dass es ab dem 1. November kein absolutes Recht auf konsularischen Schutz gibt. Der Staat wird nur subsidiär tätig, namentlich etwa bei der Gewährung von Sozialhilfe.
Handelt jemand bei der Vorbereitung oder während einer Reise fahrlässig, werden künftig alle Dienstleistungen für den konsularischen Schutz in Rechnung gestellt. Als fahrlässig gilt zum Beispiel, wenn die Reisehinweise des EDA nicht beachtet werden. Aber auch wer keine Reiseversicherung abschliesst, handelt fahrlässig.
Besonders beachtet werden sollte diese Bestimmung auch von Schweizer Bürgern, die von einem Unternehmen ins Ausland geschickt werden. Sie sollten mit dem Arbeitgeber vorgängig klären, ob dieser eine Versicherung für die Mitarbeiter bei Auslandsaufenthalten abgeschlossen hat.
In jedem Fall müssen vor einer Reise oder einem Auslandsaufenthalt die Reisehinweise auf den Seiten des EDA oder seine Helpline konsultiert werden. (BE)
Kommentare
Kommentare :
Ich finde nirgends eine Info, wie lange ich mich als Auslandschweizer in der CH zu Ferienzwecken aufhalten darf, ohne mich anzumelden (bin in der CH militärdienstpflichtig). Weiss da jemand mehr? Die Botschaft sagte mir, ich solle meine ehemalige Wohngemeinde fragen, aber die hatten keine Ahnung.
Sollten Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ist zu beachten, dass das Gesetz bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten auch ohne Anmeldung eine Krankenversicherungspflicht vorsieht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, wenn Sie in Ihrem Wohnland über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen.
Was wenn Sie nicht aus der Schweiz weggezogen wären die Schweizer Steuern erhöht werden müssten, weil in Brasilien eine Naturkatastrophe 100 Auslandschweizern den Keller mit Schlamm gefüllt hat und die EDA dafür aufkommen müsste? Ich denke alle (seien wir fair: die meisten) würden sich sofort wieder beklagen. Man möchte von der Schweiz profitieren? Dann soll man auch in der Schweiz leben. So einfach ist das meiner Meinung nach.
Ich wohne seit 1959 im Ausland 45 davon in den USA. Jetzt habe ich gerade alle Kommentare von oben bis unten gelesen. Fuer das Banken Problem muessen wir hauptsaechlich dem US Dept of Justice Schuld geben. Dass sich der Bundesrat (read Widmer-Schlumpf) nicht mehr eigesetzt hat oder die UBS um jeden Preis goesser warden wollte, hat auch nicht gehofen. Diese Probleme hat man aber kommen sehen und man hatte Zeit etwas zu unternehmen. Wir Schweizer haben doch gelernt mit Geld sparsam umzugehen, selber fuer das Alter vorzusorgen, anstatt sich blind dem Staat anzuvertrauen. Die meisten hier wollen wohl den Fuenfer und das Weggli, das beste von 2 Staaten. Wer nichts bezahlt hat auch kein Anrecht auf Hilfe. Es gab ja die freiwillige AHV und fast jedes Land hat ein Vorsorge System und private Investions Moeglichkeiten. Hinterher jammern nuetzt wenig. Ich moechte wissen wie viele hier trotzdem immer noch die Sozialisten unterstuetzen.
Merci.
Merci
J'aimerais savoir si l'article 28 LN est toujours en vigeur.
Merci
Je voudrais savoir concernant la procedure d'insciption de mes enfants, ainsi que le changement de mon etat civil. Mon lieu d'origine est à Grandson/ VD. Merci
Der Schwyzer Buenzli im Ausland.
Marie-Pierre Delange
mail.delange@gmail.com
Grundsätzlich ist der Schweizer im Ausland immer noch Freiwild. Das "Gesetz" wurde nicht FUER den Bürger kreiert, sondern eben, für den Staat u. das heist immer gegen den Bürger. Was dies für den Einzelnen bedeutet, kann sich jeder selber denken. Ändern tut sich grundsätzlich nichts, ausser Herr Lombardi hat sich einige tausend Franken mit Sitzungsgeldern und Anderem zusätzlich verdient.
Für mich steht ausser Frage, dass die Qualität und Engagement der jeweiligen Botschaft od. des Konsulates massgeblich ist, um Hilfe zu erhalten oder nicht! Da gibt es unglaubliche Differenzen! Aus eigener Erfahrung, Thailand (Bangkok) z.B: Man fühlt sich willkommen und als Bürger ernst genommen! Bravo! Andere Vertretungen in Afrika und SE-Asien behandel den Kunden und Bürger eher als unwillkommene Störung der Ruhe! Das wird sich nicht so schnell ändern!
Da ich meiner in CH lebenden Tochter voll vertrauen kann, hat diese in ihrem Namen ein Konto eroeffnet, das ich elektronisch verwalte. Bei CH Besuchen benutze ich `ihre` Bankkarte. Spesen und ihr dadurch entstehenden CH Steuern bezahle selbstverstaendlich ich. Allerdings kann meine AHV nicht darauf gehen, da das Konto nicht auf meinen Namen lautet.
Leider ist die Liste der Gebührentarife nicht komplett.
Nach elf Jahren in Frankreich mussten auch wir erleben von der Credit Suisse enorm zur Kasse gebeten zu werden obwohl ich vorher seit über 30 Jahren mein Gehalt auf dieses Konto auszahlen liess.
Zu erwähnen wäre noch die Clientis Sparkasse in Wetzikon die eine Gebühr von 240.-Fr. im Jahr.
http://www.aso.ch/files/webcontent/rechtsdienst/Newsletter_05_12_d_Bankentabelle.pdf
Und wie soll das nun weitergehen wenn uns nun sogar die Altersversicherungen fuer eine 2. Saule nicht mehr nehmen...viele Berufstaetinge im Ausland haben keine 2. Saeule, keine Altersvorsorge die wie in der Schweiz gesetzlich geregelt ist, und es waehre wohl das einzig richtige wenn diese Leute dies in der Schweiz dann selber nachholen koennen. Das ganze sollte unbedingt gesetzlich geregelt werden, und es ist keine Loesung uns einfach links liegen zu lassen und es uns zu verunmoeglichen ZuHause unsere Sicherheiten zu haben.
Der Bummerang wird sich zeigen wenn wir "finanziell abgeschoben und ausgestossen" werden!
Für die Kontoeröffnung muss man lediglich zum Notar, der einem die eigene Identität bestätigt.
Das Risiko, dass vielleicht schon bald einmal der Euro in Deutschland abgelöst wird, muss man halt in Kauf nehmen...
Personenfreizügigkeit ohne Geld in der Tasche?
Auch ich bin empoert, dass man Auslandsschweizern das Recht nimmt ein Konto in der Schweiz zu haben. Hoffentlich hat die SVP die Kraft (sie haben sich bereits seit Jahren darum gekuemmert, sind aber bis heute nur auf taube Ohren gestossen) sich schlussendlich durchzusetzten.
Meinen sie weil ein paar Staten den Unsinn anschieben, die Schweiz müsste nachziehen.......
Leider gibt die Postfinance keine KK mehr aus. Im Hintergrund stand immer die Corner Bank (die Post selber gab keine Karten aus)
die nun aus unerklärlichen Gründen den Schwanz einzieht
1. die Probleme mit den Bankkonti für Auslandschweizer sind immer noch nicht gelöst
2. Ich lebe zusammengerechnet schon mehr als 20 Jahre im Ausland (Europa). In dieser Zeit wurden so viele Botschaften geschlossen, dass man heute fast eine halbe Woche einkalkulieren muss, wenn man z.B. einen neuen Pass braucht, früher ging das per Fernantrag und Post, heute muss man persönlich antraben, je nach dem wo man wohnt eine Tagesreise!!!!
3. ganz zu Schweigen von den Schikanen, die man Rentenempfängern bereitet. Eine IV-Viertelrente wird schon gar nicht ausbezahlt, eine 50%- Rente nur im EU-Raum, mit welchem Recht und welcher Begründung? Abgesehen, davon, dass man jedes Jahr aufs neue beweisen muss, dass man noch am Leben ist und nicht etwa jemand anders (wer auch immer das sein soll) die lächerlichen paar Franken einheimst. Wohlgemerkt, die Bestätigung vom Honorarkonsul wird nicht akzeptiert.
4. früher konnte man AHV-Beträge weiterzahlen, heute soll angeblich alles koordiniert ablaufen zwischen den Mitgliedländern. Da bin ich mal gespannt, es hat mit der Krankenkasse nicht funktioniert, mit der IV nicht, es wird auch mit der AHV nicht klappen
5. Wir waren 1999/2000 und 2009 Opfer der Gewaltsstürme in FR. Wir verloren beide Male das Dach über dem Kopf und jede Menge persönlicher Dinge, so auch wichtige Papiere betreffend Ausbildung etc. Natürlich kann man nicht im Ausland leben und Schweizer Hilfe erwarten, aber dass die Universität und die Behörden für Duplikate ein Schweinegeld verlangen, wenigstens da hätte man sich mehr Mitgefühl und Hilfsbereitschaft gewünscht
5. unverständlich und verborgen bleibt uns auch die Geschichte mit der Personenfreizügigkeit. Die Schweiz wird wegen beabsichtigter Beschränkungen angegriffen. In FR war das kein Problem, ab 2001 brauchten wir, dank der Bilateralen keine Genehmigungen mehr und konnten welchen Beruf auch immer ausüben, vor 2001 war das nicht möglich. in Deutschland hingegen hat sich nichts geändert. Wir müssen genau wie in den 80iger Jahren eine Aufenthaltsbewilligung,die beschränkt ist, beantragen, wir müssen eine Krankenversicherung nachweisen und genügend Geld und/oder einen Job, genau das gleiche Prozedere wie nicht EU-Bürger trotz Bilateraler Verträge??
Wir könnten noch jede Menge an Ungereimtheiten anführen. Es ist nicht damit getan, dass man das Wählen ermöglicht. Die Auslandschweizer (um die 746 000) stellen einen erheblichen prozentualen Anteil an der Schweizer Bevölkerung dar. Leider, oder zum Glück für die Regierung, in alle Winde zerstreut, so dass die Schlagkraft und der Einfluss dieser Population leider zu wünschen übrig lässt. Diese Gruppe müsste auf Grund ihrer Grösse durchaus auch im Bundesrat vertreten sein.
Fragen Sie jetzt bitte nicht weshalb wir dann um alles in der Welt im Ausland leben. Wir sind gerne Schweizer, die direkte Demokratie ist etwas wirklich Gutes und Erhaltenswertes, wir wollen auch keinen zusätzlichen Pass (wäre kein Problem gewesen), aber es ist einfach eng geworden in der Schweiz, die Luft zum Atmen fehlt, es wäre aber trotzdem wünschenswert, wenn die Auslandschweizer politisch mehr Gewicht bekämen
Bis vor ein paar Jahren konnte man das Passfoto, für eine erneuerung des Passes, bei der Wohngemeinde beglaubigen lassen und dann alles an die Schweizerbotschaft senden.
In zwei Jahren können wir nochmals dasselbe für unsere Kinder machen.
Finde es ziemlich ärgerlich.
Noch was ganz wichtiges. Ich hatte eine Altersversicherung bei der Rentenanstalt Swiss Life jetzt. Musste das Geld fuer einen Hauysbau beziehen und moechte nun das Geld gerne wieder einzahlen oder eine Einmaleinlage machen, um mich fuer's Alter wieder abzusichern. SIE HABEN MEINEN ANTRAG ABGEWIESEN! Ich kann nicht einmal mehr eine Altersversicherung in der Schweiz erweben! Ist das nicht die Hoehe! Die Schweiz hat alle Schweizer die in der USA leben abgehackt, ja die Banken schmeisen uns raus und die 2.Saule nun auch noch. Und wie sollen wir uns da noch Finanziell absichern, falls wir gerne heimkehren wollen wenn das Berufsleben vorbei ist? Nun werden wir noch zum Sozialfall!
Ich moechte gerne eine Einmaleinlage bei einer Altersversicherung machen, sodass ich mit 60 eine monatliche Rente kriege, ist das denn nun wirklich nicht mehr moeglich??? Die AHV ist wohl wirklich nicht gut genug um davon leben zu koennen! Und hier drueben eine Versicherung abzuschliessen, wenn ich ja dann soviso im Alter gerne wieder heimgehe ist auch nicht die Loesung. Weiss jeman eine Loesung fuer das Problem!?
Meines Erachtens gaebe es ein sehr dringliches Anliegen vieler Auslandschweizer gesetzlich zu regeln. Mir wurde diesen Sommer, als ich in der Schweiz weilte von meiner Bank das Konto aufgeloest, da ich als Auslandschweizer anscheinend nicht mehr tragbar bin fuer eine Schweizer Bank. Das heisst im Klartext ich habe keine Kreditkarte mehr und bin seitdem sehr eingeschraenkt, da es halt einfach in der heutigen Zeit nicht mehr ohne KK geht. Ich finde es einfach unerhoert dass man als gebuertiger Schweizer und Besitzer des Schweizer Passes kein Bankkonto mehr in der Schweiz haben kann. Da ist eine Gesetzesluecke groesster Reichweite, ich weiss auch von anderen Auslandschweizern dass sie von ihren Banken im Stich gelassen wurden. Hier muestte der Gesetzgeber handeln, oder will er sich etwa nicht die Finger verbrennen?
Falls Sie mal in Kanada sind, hier koennen Sie sogar ohne Wohnsitz ein Konto haben. Mit Karte.
in Sri-Lanka betreuen.Dank der Hilfe und guten Tips von der Schweizer Botschaft in Sri-Lanka habe ich in der Schweiz ein Konto bei der PostFinance (vom Bund abgesichert)abgeschlossen.Der ganze Trip hat mich 3000.-SFr.gekostet aber ich habe als Abfindung immerhin von der UBS ein Schweizer Jasskart bekommen.(komentar überflüssig)
Auf diesem Weg möchten wir der Schweizer Botschaft in Sri-Lanka vielen Dank aussprechen.
Fam. B. Schmidt in Hikkaduwa
die UBS verlangte von mir ein Depot von 100'000 Fraken für ein Konto, die ich nicht anlangen dürfte.
Wir persönlich hatten in dieser Beziehung niemals Probleme, hatten aber innerhalb nützlicher Frist eine französiche Autonummer und den französischen Führerschein beantragt.
Betreffs Unikosten kann ich Ihnen leider keinen Ratschlag erteilen. Viel Erfolg!
Als Schweizer Bürger oder Bürgerin ist man nun wirklich gut geschützt. Aber wir haben's offenbar schon in den Genen, über absolut alles zu meckern und zu stänkern.
Deswegen bin ich froh, dass ich in einer relativ Schweizer-armen Gegend des Planeten lebe.
Auf meine eigene Verantwortung.