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The Swiss Abroad Act (SAA) entered into force at the beginning of November. This Act is important to Swiss citizens living abroad because it clearly defines federal government’s obligations towards the Swiss Abroad but also their rights and duties.
The Swiss Abroad Act (SAA) resulted from a parliamentary initiative put forward by Filippo Lombardi, the Ticino Council of States member. He spent years fighting for this Act together with Rudolf Wyder, the former Director of the OSA.
The SAA is not actually a new law but instead the unification of all the provisions concerning the Swiss Abroad which were previously distributed across various laws, ordinances and regulations. These include matters such as political rights, welfare benefits, consular protection as well as information and institutional support for the Swiss Abroad. The Act sets out the rights and obligations as well as services and support in a general overview but does not, however, centralise and unify all aspects. The SAA aims to foster communication between the various authorities as well as between the public and private persons. One example is the Consular Directorate at the Federal Department of Foreign Affairs (FDFA). Together with the Swiss representations abroad, it will act as a single point of contact for all matters concerning the Swiss Abroad in future.
The SAA applies to both legal entities and individual persons and concerns all Swiss citizens who are outside the country – i.e. not just those who reside abroad but also those staying abroad for a short period, such as on holiday. The principles of subsidiarity and individual responsibility (see box bottom) are key and expressly mentioned in the Act.
The SAA governs the rights and obligations of Swiss citizens abroad, the support of the institutions of the Swiss Abroad, support for all Swiss citizens if they face emergency situations while staying abroad and consular protection for legal entities.
The SAA declares that individual responsibility is a fundamental principle. Federal government expects all citizens to assume personal responsibility when preparing and undertaking stays abroad or working abroad, to conduct themselves in a risk-appropriate way and to attempt to overcome any difficulties that may arise by their own means.
The FDFA is the point of contact which Swiss citizens can turn to with questions on issues concerning the Swiss Abroad. This single point of contact notably consists of the FDFA helpline (tel. +41 800 24-7-365) and the Swiss network of representations.
It is mandatory for Swiss citizens living abroad to register with the representation responsible for them (consulate or embassy). Registration is required for the exercising of political rights and now in order to receive welfare benefits.
The Swiss Abroad must update the personal information provided with their registration at their own initiative. This obligation applies to changes in civil status irrespective of the SAA, pursuant to the Swiss Civil Code. The SAA simplifies the procedure for registering a change of address. Anyone living abroad who takes up a new place of residence in a different consular district only has to register the change of address with one of the two representations which will update the Swiss Abroad register.
The exercising of political rights by the Swiss Abroad is being simplified, on the one hand: Those eligible to vote no longer have to renew their registration in the electoral roll every four years. On the other hand, persons will be removed from the electoral roll if the voting papers are returned three times consecutively because the recipient could not be reached at the address indicated. Swiss Abroad eligible to vote can now notify their electoral commune of their relinquishment of the exercising of political rights. This decision can be revoked at any time. Those newly registering on the electoral roll exercise their right to vote in their last Swiss commune of residence. Nothing changes for persons already registered on an electoral roll. They can also vote in their commune of origin.
The previous provisions governing welfare benefits for the Swiss Abroad have largely been transferred to the SAA. Only those Swiss citizens who are entered in the Swiss Abroad register are eligible to apply. An exception can temporarily be made in urgent cases.
The travel advice enshrined in federal law through the SAA is aimed at all Swiss travellers including the Swiss Abroad. When calculating the charges and reimbursement of costs for consular protection support, whether the person concerned has adhered to the recommendations published in the FDFA’s travel advice is taken into account. According to the SAA, federal government can now also grant entitlement to consular protection to Swiss citizens abroad during travel outside their country of residence.
The SAA does not result in any changes with regard to administrative services or other consular services, such as civil status, Swiss citizenship, identity documents, Swiss old-age and survivors’ insurance/invalidity insurance and the military registration system.
The principle of individual responsibility is a key element of the Swiss Abroad Act. Article 5 stipulates: “Responsibility lies with each person in preparing and undertaking trips abroad or in working abroad.” In practice, this means there is no absolute right to consular protection from 1 November. The state will only act in a subsidiary capacity, such as by granting welfare benefits, for example.
If someone acts negligently when preparing or undertaking a journey, a charge will be incurred for consular protection services in future. An example of negligent behaviour is disregarding FDFA travel advice. However, not taking out travel insurance also constitutes negligent behaviour.
Swiss citizens sent abroad by a company must also pay particular attention to this provision. They should check with their employer beforehand whether an insurance policy has been taken out covering staff during stays abroad.
In any case, it is essential that the travel advice on the FDFA website or its helpline is consulted before a journey or stay abroad. (BE)
The principle of individual responsibility is a key element of the Swiss Abroad Act. Article 5 stipulates: “Responsibility lies with each person in preparing and undertaking trips abroad or in working abroad.” In practice, this means there is no absolute right to consular protection from 1 November. The state will only act in a subsidiary capacity, such as by granting welfare benefits, for example.
If someone acts negligently when preparing or undertaking a journey, a charge will be incurred for consular protection services in future. An example of negligent behaviour is disregarding FDFA travel advice. However, not taking out travel insurance also constitutes negligent behaviour.
Swiss citizens sent abroad by a company must also pay particular attention to this provision. They should check with their employer beforehand whether an insurance policy has been taken out covering staff during stays abroad.
In any case, it is essential that the travel advice on the FDFA website or its helpline is consulted before a journey or stay abroad. (BE)
To the interview with Hans Stöckli member of Council of States
Comments
Comments :
Ich finde nirgends eine Info, wie lange ich mich als Auslandschweizer in der CH zu Ferienzwecken aufhalten darf, ohne mich anzumelden (bin in der CH militärdienstpflichtig). Weiss da jemand mehr? Die Botschaft sagte mir, ich solle meine ehemalige Wohngemeinde fragen, aber die hatten keine Ahnung.
Sollten Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ist zu beachten, dass das Gesetz bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten auch ohne Anmeldung eine Krankenversicherungspflicht vorsieht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, wenn Sie in Ihrem Wohnland über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen.
Was wenn Sie nicht aus der Schweiz weggezogen wären die Schweizer Steuern erhöht werden müssten, weil in Brasilien eine Naturkatastrophe 100 Auslandschweizern den Keller mit Schlamm gefüllt hat und die EDA dafür aufkommen müsste? Ich denke alle (seien wir fair: die meisten) würden sich sofort wieder beklagen. Man möchte von der Schweiz profitieren? Dann soll man auch in der Schweiz leben. So einfach ist das meiner Meinung nach.
Ich wohne seit 1959 im Ausland 45 davon in den USA. Jetzt habe ich gerade alle Kommentare von oben bis unten gelesen. Fuer das Banken Problem muessen wir hauptsaechlich dem US Dept of Justice Schuld geben. Dass sich der Bundesrat (read Widmer-Schlumpf) nicht mehr eigesetzt hat oder die UBS um jeden Preis goesser warden wollte, hat auch nicht gehofen. Diese Probleme hat man aber kommen sehen und man hatte Zeit etwas zu unternehmen. Wir Schweizer haben doch gelernt mit Geld sparsam umzugehen, selber fuer das Alter vorzusorgen, anstatt sich blind dem Staat anzuvertrauen. Die meisten hier wollen wohl den Fuenfer und das Weggli, das beste von 2 Staaten. Wer nichts bezahlt hat auch kein Anrecht auf Hilfe. Es gab ja die freiwillige AHV und fast jedes Land hat ein Vorsorge System und private Investions Moeglichkeiten. Hinterher jammern nuetzt wenig. Ich moechte wissen wie viele hier trotzdem immer noch die Sozialisten unterstuetzen.
Merci.
Merci
J'aimerais savoir si l'article 28 LN est toujours en vigeur.
Merci
Je voudrais savoir concernant la procedure d'insciption de mes enfants, ainsi que le changement de mon etat civil. Mon lieu d'origine est à Grandson/ VD. Merci
Der Schwyzer Buenzli im Ausland.
Marie-Pierre Delange
mail.delange@gmail.com
Grundsätzlich ist der Schweizer im Ausland immer noch Freiwild. Das "Gesetz" wurde nicht FUER den Bürger kreiert, sondern eben, für den Staat u. das heist immer gegen den Bürger. Was dies für den Einzelnen bedeutet, kann sich jeder selber denken. Ändern tut sich grundsätzlich nichts, ausser Herr Lombardi hat sich einige tausend Franken mit Sitzungsgeldern und Anderem zusätzlich verdient.
Für mich steht ausser Frage, dass die Qualität und Engagement der jeweiligen Botschaft od. des Konsulates massgeblich ist, um Hilfe zu erhalten oder nicht! Da gibt es unglaubliche Differenzen! Aus eigener Erfahrung, Thailand (Bangkok) z.B: Man fühlt sich willkommen und als Bürger ernst genommen! Bravo! Andere Vertretungen in Afrika und SE-Asien behandel den Kunden und Bürger eher als unwillkommene Störung der Ruhe! Das wird sich nicht so schnell ändern!
Da ich meiner in CH lebenden Tochter voll vertrauen kann, hat diese in ihrem Namen ein Konto eroeffnet, das ich elektronisch verwalte. Bei CH Besuchen benutze ich `ihre` Bankkarte. Spesen und ihr dadurch entstehenden CH Steuern bezahle selbstverstaendlich ich. Allerdings kann meine AHV nicht darauf gehen, da das Konto nicht auf meinen Namen lautet.
Leider ist die Liste der Gebührentarife nicht komplett.
Nach elf Jahren in Frankreich mussten auch wir erleben von der Credit Suisse enorm zur Kasse gebeten zu werden obwohl ich vorher seit über 30 Jahren mein Gehalt auf dieses Konto auszahlen liess.
Zu erwähnen wäre noch die Clientis Sparkasse in Wetzikon die eine Gebühr von 240.-Fr. im Jahr.
http://www.aso.ch/files/webcontent/rechtsdienst/Newsletter_05_12_d_Bankentabelle.pdf
Und wie soll das nun weitergehen wenn uns nun sogar die Altersversicherungen fuer eine 2. Saule nicht mehr nehmen...viele Berufstaetinge im Ausland haben keine 2. Saeule, keine Altersvorsorge die wie in der Schweiz gesetzlich geregelt ist, und es waehre wohl das einzig richtige wenn diese Leute dies in der Schweiz dann selber nachholen koennen. Das ganze sollte unbedingt gesetzlich geregelt werden, und es ist keine Loesung uns einfach links liegen zu lassen und es uns zu verunmoeglichen ZuHause unsere Sicherheiten zu haben.
Der Bummerang wird sich zeigen wenn wir "finanziell abgeschoben und ausgestossen" werden!
Für die Kontoeröffnung muss man lediglich zum Notar, der einem die eigene Identität bestätigt.
Das Risiko, dass vielleicht schon bald einmal der Euro in Deutschland abgelöst wird, muss man halt in Kauf nehmen...
Personenfreizügigkeit ohne Geld in der Tasche?
Auch ich bin empoert, dass man Auslandsschweizern das Recht nimmt ein Konto in der Schweiz zu haben. Hoffentlich hat die SVP die Kraft (sie haben sich bereits seit Jahren darum gekuemmert, sind aber bis heute nur auf taube Ohren gestossen) sich schlussendlich durchzusetzten.
Meinen sie weil ein paar Staten den Unsinn anschieben, die Schweiz müsste nachziehen.......
Leider gibt die Postfinance keine KK mehr aus. Im Hintergrund stand immer die Corner Bank (die Post selber gab keine Karten aus)
die nun aus unerklärlichen Gründen den Schwanz einzieht
1. die Probleme mit den Bankkonti für Auslandschweizer sind immer noch nicht gelöst
2. Ich lebe zusammengerechnet schon mehr als 20 Jahre im Ausland (Europa). In dieser Zeit wurden so viele Botschaften geschlossen, dass man heute fast eine halbe Woche einkalkulieren muss, wenn man z.B. einen neuen Pass braucht, früher ging das per Fernantrag und Post, heute muss man persönlich antraben, je nach dem wo man wohnt eine Tagesreise!!!!
3. ganz zu Schweigen von den Schikanen, die man Rentenempfängern bereitet. Eine IV-Viertelrente wird schon gar nicht ausbezahlt, eine 50%- Rente nur im EU-Raum, mit welchem Recht und welcher Begründung? Abgesehen, davon, dass man jedes Jahr aufs neue beweisen muss, dass man noch am Leben ist und nicht etwa jemand anders (wer auch immer das sein soll) die lächerlichen paar Franken einheimst. Wohlgemerkt, die Bestätigung vom Honorarkonsul wird nicht akzeptiert.
4. früher konnte man AHV-Beträge weiterzahlen, heute soll angeblich alles koordiniert ablaufen zwischen den Mitgliedländern. Da bin ich mal gespannt, es hat mit der Krankenkasse nicht funktioniert, mit der IV nicht, es wird auch mit der AHV nicht klappen
5. Wir waren 1999/2000 und 2009 Opfer der Gewaltsstürme in FR. Wir verloren beide Male das Dach über dem Kopf und jede Menge persönlicher Dinge, so auch wichtige Papiere betreffend Ausbildung etc. Natürlich kann man nicht im Ausland leben und Schweizer Hilfe erwarten, aber dass die Universität und die Behörden für Duplikate ein Schweinegeld verlangen, wenigstens da hätte man sich mehr Mitgefühl und Hilfsbereitschaft gewünscht
5. unverständlich und verborgen bleibt uns auch die Geschichte mit der Personenfreizügigkeit. Die Schweiz wird wegen beabsichtigter Beschränkungen angegriffen. In FR war das kein Problem, ab 2001 brauchten wir, dank der Bilateralen keine Genehmigungen mehr und konnten welchen Beruf auch immer ausüben, vor 2001 war das nicht möglich. in Deutschland hingegen hat sich nichts geändert. Wir müssen genau wie in den 80iger Jahren eine Aufenthaltsbewilligung,die beschränkt ist, beantragen, wir müssen eine Krankenversicherung nachweisen und genügend Geld und/oder einen Job, genau das gleiche Prozedere wie nicht EU-Bürger trotz Bilateraler Verträge??
Wir könnten noch jede Menge an Ungereimtheiten anführen. Es ist nicht damit getan, dass man das Wählen ermöglicht. Die Auslandschweizer (um die 746 000) stellen einen erheblichen prozentualen Anteil an der Schweizer Bevölkerung dar. Leider, oder zum Glück für die Regierung, in alle Winde zerstreut, so dass die Schlagkraft und der Einfluss dieser Population leider zu wünschen übrig lässt. Diese Gruppe müsste auf Grund ihrer Grösse durchaus auch im Bundesrat vertreten sein.
Fragen Sie jetzt bitte nicht weshalb wir dann um alles in der Welt im Ausland leben. Wir sind gerne Schweizer, die direkte Demokratie ist etwas wirklich Gutes und Erhaltenswertes, wir wollen auch keinen zusätzlichen Pass (wäre kein Problem gewesen), aber es ist einfach eng geworden in der Schweiz, die Luft zum Atmen fehlt, es wäre aber trotzdem wünschenswert, wenn die Auslandschweizer politisch mehr Gewicht bekämen
Bis vor ein paar Jahren konnte man das Passfoto, für eine erneuerung des Passes, bei der Wohngemeinde beglaubigen lassen und dann alles an die Schweizerbotschaft senden.
In zwei Jahren können wir nochmals dasselbe für unsere Kinder machen.
Finde es ziemlich ärgerlich.
Noch was ganz wichtiges. Ich hatte eine Altersversicherung bei der Rentenanstalt Swiss Life jetzt. Musste das Geld fuer einen Hauysbau beziehen und moechte nun das Geld gerne wieder einzahlen oder eine Einmaleinlage machen, um mich fuer's Alter wieder abzusichern. SIE HABEN MEINEN ANTRAG ABGEWIESEN! Ich kann nicht einmal mehr eine Altersversicherung in der Schweiz erweben! Ist das nicht die Hoehe! Die Schweiz hat alle Schweizer die in der USA leben abgehackt, ja die Banken schmeisen uns raus und die 2.Saule nun auch noch. Und wie sollen wir uns da noch Finanziell absichern, falls wir gerne heimkehren wollen wenn das Berufsleben vorbei ist? Nun werden wir noch zum Sozialfall!
Ich moechte gerne eine Einmaleinlage bei einer Altersversicherung machen, sodass ich mit 60 eine monatliche Rente kriege, ist das denn nun wirklich nicht mehr moeglich??? Die AHV ist wohl wirklich nicht gut genug um davon leben zu koennen! Und hier drueben eine Versicherung abzuschliessen, wenn ich ja dann soviso im Alter gerne wieder heimgehe ist auch nicht die Loesung. Weiss jeman eine Loesung fuer das Problem!?
Meines Erachtens gaebe es ein sehr dringliches Anliegen vieler Auslandschweizer gesetzlich zu regeln. Mir wurde diesen Sommer, als ich in der Schweiz weilte von meiner Bank das Konto aufgeloest, da ich als Auslandschweizer anscheinend nicht mehr tragbar bin fuer eine Schweizer Bank. Das heisst im Klartext ich habe keine Kreditkarte mehr und bin seitdem sehr eingeschraenkt, da es halt einfach in der heutigen Zeit nicht mehr ohne KK geht. Ich finde es einfach unerhoert dass man als gebuertiger Schweizer und Besitzer des Schweizer Passes kein Bankkonto mehr in der Schweiz haben kann. Da ist eine Gesetzesluecke groesster Reichweite, ich weiss auch von anderen Auslandschweizern dass sie von ihren Banken im Stich gelassen wurden. Hier muestte der Gesetzgeber handeln, oder will er sich etwa nicht die Finger verbrennen?
Falls Sie mal in Kanada sind, hier koennen Sie sogar ohne Wohnsitz ein Konto haben. Mit Karte.
in Sri-Lanka betreuen.Dank der Hilfe und guten Tips von der Schweizer Botschaft in Sri-Lanka habe ich in der Schweiz ein Konto bei der PostFinance (vom Bund abgesichert)abgeschlossen.Der ganze Trip hat mich 3000.-SFr.gekostet aber ich habe als Abfindung immerhin von der UBS ein Schweizer Jasskart bekommen.(komentar überflüssig)
Auf diesem Weg möchten wir der Schweizer Botschaft in Sri-Lanka vielen Dank aussprechen.
Fam. B. Schmidt in Hikkaduwa
die UBS verlangte von mir ein Depot von 100'000 Fraken für ein Konto, die ich nicht anlangen dürfte.
Wir persönlich hatten in dieser Beziehung niemals Probleme, hatten aber innerhalb nützlicher Frist eine französiche Autonummer und den französischen Führerschein beantragt.
Betreffs Unikosten kann ich Ihnen leider keinen Ratschlag erteilen. Viel Erfolg!
Als Schweizer Bürger oder Bürgerin ist man nun wirklich gut geschützt. Aber wir haben's offenbar schon in den Genen, über absolut alles zu meckern und zu stänkern.
Deswegen bin ich froh, dass ich in einer relativ Schweizer-armen Gegend des Planeten lebe.
Auf meine eigene Verantwortung.