Neuwahlen des ASR für die Amtsperiode 2025-2029
Die Wahlen der Delegierten des Auslandschweizerrates (ASR), des obersten Organs der Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity, werden weltweit zwischen Januar und Juni 2025 stattfinden.
Ziel dieser Wahlen ist es, die Delegierten für die Amtsperiode 2025–2029 zu bestimmen. Diese Informationen richten sich an im Ausland lebende Schweizer, die sich für die Wahl zum Auslandskandidaten des ASR interessieren, sowie an Auslandschweizer, die ihre Delegierten wählen möchten.
Alle Infos zum Auslandschweizerrat finden Sie hier.
Um die Lesbarkeit dieser Informationen zu erleichtern, wird in der gesamten Online-Information zur Erneuerung des Auslandschweizerrates für die Amtsperiode 2025–2029 das generische Maskulinum verwendet, das sich auf beide Geschlechter bezieht.
Wahlmodalitäten
Die aktuelle Legislaturperiode des ASR neigt sich dem Ende zu, und ein neuer Rat muss in der ersten Hälfte des Jahres 2025 gewählt werden, damit er sich bei der Sitzung im August 2025 konstituieren kann.
Die Wahlen der Delegierten des ASR werden jedoch nicht in allen Ländern einheitlich ablaufen.
Zentrale Online-Direktwahlen in 13 Wahlkreisen
13 Länder oder Ländergruppen wurden ausgewählt, um direkte und zentralisierte Wahlen über ein Online-Wahlsystem durchzuführen. In diesen Ländern arbeiten die Mitglieder der Arbeitsgruppe «Direktwahl des ASR» mit lokalen Vertretern, dem ASO-Sekretariat und der Berner Fachhochschule zusammen, die das für diese Wahlen verwendete elektronische Wahlsystem entwickelt hat.
Traditionelle dezentralisierte Wahlen in anderen Ländern
In den anderen Ländern oder Ländergruppen werden die Wahlen dezentralisiert. Jeder Wahlkreis wird für die Organisation der Wahlen in seinem Land oder seiner Region verantwortlich sein.
Zu den dezentralisierten Wahlen
Wahl Inlandmitglieder
Inlandmitglieder werden vom ASR auf Vorschlag des ASO-Vorstands in der konstituierenden Sitzung des ASR für die neue Legislaturperiode gewählt. Diese wird in der dritten Augustwoche 2025 stattfinden.
Warum gibt es Inlandmitglieder?
Ihre Aufgabe ist es, die Anliegen der Auslandschweizer weiterzuleiten und die Beschlüsse des ASR an die zuständigen Organe in der Schweiz, wie das Parlament und die Verwaltung, weiterzuleiten. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Vertretung der Interessen der im Ausland lebenden Personen auf politischer Ebene. Einige dieser Vertreter sitzen im National- oder Ständerat, während andere Institutionen oder Organisationen vertreten, die mit der Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity, in Verbindung stehen.
Sitzverteilung
Das Reglement der Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity regelt die Verteilung der 140 Sitze im Auslandschweizerrat (ASR), von denen 20 den Vertretern in der Schweiz und 120 den Vertretern im Ausland vorbehalten sind. Diese Verteilung basiert auf der Bedeutung der Schweizergemeinschaften im Ausland, auf der Grundlage der neuesten Statistiken des Bundesamtes für Statistik und unter Gewährleistung einer angemessenen Vertretung der verschiedenen Weltregionen.
Der ASR legte auf seiner Sitzung am 11. Juli 2024 die Sitzverteilung für die Auslandsdelegierten für die Legislaturperiode 2025–2029 wie folgt fest:
- Europa: 60 Sitze
- Amerika: 30 Sitze
- Asien: 14 Sitze
- Afrika: 8 Sitze
- Ozeanien: 6 Sitze
- YPSA (junge Auslandschweizer): 2 Sitze
Sitzverteilung im ASR 2025–2029
Die detaillierte Aufteilung auf Länder oder Ländergruppen hängt von mehreren Kriterien ab: der Anzahl der bei den Schweizer Vertretungen immatrikulierten Personen (Statistik per 31. Dezember), der Anzahl der von der Schweiz anerkannten Staaten sowie der Anzahl der von der ASO anerkannten Schweizervereine. Diese Aufteilung berücksichtigt auch die Grösse der Schweizergemeinschaften, die geografischen Zonen, die Konsularbezirke des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Anzahl der Schweizervereine pro Land. Schliesslich sind gemäss Artikel 4 des ASO-Reglements zwei Sitze für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (YPSA) reserviert.
Wer kann sich als Auslandsmitglied des ASR bewerben?
Als Mitglieder aus dem Ausland sind Schweizer Bürger wählbar, die kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen
- im Ausland wohnhaft und bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet sein
- Kontakte mit der Schweizer Gemeinschaft in der vertretenen Region pflegen
- aktive Sprachkenntnisse (mündlicher Ausdruck) in einer der beiden Amtssprachen des ASR, d. h. Deutsch oder Französisch
- Idealerweise verfügen sie über aktive Kenntnisse der Landessprache ihres Aufenthaltslandes;
- Bereitschaft, an den jährlichen Sitzungen des Auslandschweizerrates in der Schweiz teilzunehmen – entweder persönlich oder online (2 bis 3 pro Jahr)
- sich verpflichten, sich aktiv an der Arbeit des ASR und der ASO zu beteiligen, ihre Gemeinschaft aktiv zu vertreten und ihrer Gemeinschaft regelmässig über die Arbeit der ASO zu berichten
- sich an das Pflichtenheft für Delegierte im ESC halten
- sich an das Schweizer Gesetz und die Regeln des internationalen Rechts, die Reglemente des ASR und der ASO sowie den Verhaltenskodex der ASO halten
- Sie dürfen keinen Interessenkonflikt mit der Ausübung des Amtes als ASR-Delegierter haben, müssen sich in ihrer Rolle als Delegierter politisch neutral verhalten und sich so verhalten, dass sie dem Ruf der ASO nicht schaden.
Worin besteht die Funktion eines Delegierten des ASR?
Kandidierende, die als Delegierte des ASR gewählt werden, verpflichten sich zur Einhaltung des Pflichtenhefts, das mit dieser Funktion verbunden ist.
ASR-Mitglieder aus dem In- und Ausland erhalten 100 CHF Sitzungsgeld, also eine Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen (persönlich oder online). Mitglieder des ASR aus Übersee können eine zusätzliche Entschädigung (400 CHF) erhalten, sofern die Finanzen der ASO dies zulassen. In manchen Fällen übernimmt die lokale Gemeinschaft einen Teil der Kosten (mit den lokalen Organisationen besprechen).
Pflichtenheft Zentralisierte Online-Direktwahlen | Dezentralisierte indirekte Wahlen