Zentralisierte Online-Direktwahlen
13 Länder oder Ländergruppen (Wahlkreise) wurden ausgewählt, um direkte und zentralisierte Wahlen über ein Online-Wahlsystem durchzuführen, wobei der durch das Wahlreglement vorgegebene Rahmen eingehalten werden muss.
Wahltermine
April bis Mai 2025.
Kalender für die Online-Direktwahlen
In der dritten Augustwoche 2025 wird der ASR zum ersten Mal in seiner neuen Zusammensetzung zusammentreten. Er wird sich konstituieren, indem er die Wahlen der Auslandsdelegierten für gültig erklärt, und dann auf Vorschlag des Ausschusses die Mitglieder aus dem Inland wählen.
Bewerbung als Auslandsdelegierter
Mitglieder der Arbeitsgruppe «Direktwahl des ASR» arbeiten mit lokalen Vertretern und Koordinatoren zusammen. Wenn Sie kandidieren möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Koordinator des jeweiligen Wahlkreises in Verbindung.
Pflichtenheft Delegierte
Liste Wahlkreise und Koordinatoren
Nachfolgende Länder verfügen über eine Website mit weiteren Informationen zu den Direktwahlen in ihrem Land:
Australien | Deutschland | Grossbritannien | Niederlande | Region Iberien – Spanien, Portugal & Andorra
Nominierung der Kandidaten
Die Koordinatoren der einzelnen Wahlkreise sind für die Nominierung der Kandidaten verantwortlich. Sie entscheiden über die Kriterien für die Wählbarkeit und können dabei auf die Unterstützung der Arbeitsgruppe «Direktwahl des ASR» zählen, die die Verbindung zum BFH herstellt.
Pflichtenheft für Koordinatoren
Liste Wahlkreise und Koordinatoren
Kandidatur bekannt machen
Es empfiehlt sich, nachdem Sie Ihr Interesse an einer Kandidatur bei den Verantwortlichen Ihres Wahlkreises bekundet haben und Ihre Kandidatur von den Koordinatoren bestätigt wurde, an Veranstaltungen der lokalen Gemeinschaft teilzunehmen, sich auf der Networking-Plattform SwissCommunity zu registrieren, um sich bekannt zu machen, und in den Facebook-Gruppen der Auslandschweizer in Ihrem Land aktiv zu sein.
Es ist wichtig, zu beachten, dass die Wahlorganisatoren in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren die vorrangige Aufgabe haben, die Kandidaten zu bewerben. Um den online gewählten Kandidaten eine bessere Sichtbarkeit zu bieten, wird aussserdem unter dem Reiter «Kandidatenliste» im März 2025 ein Link zu ihrem LinkedIn-Profil mit Vor- und Nachnamen veröffentlicht.
Kandidatenliste
Dieser Abschnitt wird im März 2025 laufend aktualisiert, sobald die Kandidaturen eingehen, die von den Koordinatoren der 13 Wahlkreise für die direkte Online-Wahl überprüft wurden.
Zu beachten ist, dass die Wahlkoordinatoren in Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen oder den Schweizervereinen die Kandidaten vorgängig bekannt machen. Dies kann über die Regionalseiten der «Schweizer Revue» oder andere von den Wahlorganisatoren eingerichtete Kommunikationsmittel geschehen.
Stimmberechtigte
Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die im Ausland wohnhaft und vor dem 31.12.2024 bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert sind und dem EDA eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, können abstimmen. Sie werden vom EDA per E-Mail die Abstimmungscodes erhalten.
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Spätestens im Juni 2025 (Ergebnisse nicht gültig vor der Sitzung des ASR im August 2025).
Bitte beachten Sie, dass die Delegierten an der konstituierenden Sitzung der neuen Legislaturperiode 2025-2029 die Wahlen der ausländischen Delegierten, die in der ersten Hälfte des Jahres 2025 stattgefunden haben, für gültig erklären müssen (für direkte Online-Wahlen und traditionelle dezentralisierte Wahlen). Der ASR wird ebenfalls die Delegierten aus dem Inland, die Mitglieder des Vorstands, den Quästor, den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission «Schweizer Revue» auf Vorschlag der Mitglieder des Vorstands wählen. Erst nach der ersten Sitzung des neu konstituierten ASR können die gesamten Wahlergebnisse offiziell auf der ASO-Website veröffentlicht und weltweit bekannt gegeben werden.
Vorzeitiges Verlassen des Landes während der Amtszeit (2025–2029)
Zieht ein Delegierter des Auslandschweizerrates (ASR) während der Legislaturperiode in eine andere Region als diejenige, die er vertritt, verliert er automatisch seinen Sitz, es sei denn, er erhalte vom Vorstand der ASO eine Ausnahmegenehmigung. Der Delegierte muss das Sekretariat der ASO über seinen Wohnortwechsel informieren. Wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt, wird sein Sitz für frei erklärt und ein Verfahren zur Neubesetzung gemäss den geltenden Wahlvorschriften eingeleitet.
Anfechtungen
Bei Anfechtungen im Zusammenhang mit der Auswahl der Kandidaten, dem Verfahren, den Abstimmungen oder sonstigen Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die für die Wahlen zuständigen Wahlbezirke:
- Koordinator des Wahlbezirks
- oder über: direktwahlen@swisscommunity.org
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den ASR-Wahlen auf elektronischem Weg erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der Wähler. Die ASO übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Unannehmlichkeiten, die sich aus der Nutzung des elektronischen Wahlsystems ergeben. Einschliesslich, aber nicht beschränkt auf technische Probleme, Datenverlust, unberechtigten Zugriff, Manipulation oder Fehlfunktionen des Wahlsystems.
Die ASO übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit, die Sicherheit oder für Fehler des Abstimmungstools. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer sicherzustellen, dass ihre technische Ausrüstung, Software und Internetverbindung ordnungsgemäss funktionieren und den Anforderungen der elektronischen Abstimmung entsprechen. Den Teilnehmern wird empfohlen, angemessene Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Integrität der Abstimmung und den Schutz ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Durch die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung stellen die Teilnehmer die ASO, die Dachorganisationen, die Schweizervereine und die Koordinatoren der Online-Direktwahlen von jeglicher Haftung für direkte oder indirekte Schäden frei, die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme entstehen können.