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Eine Steuerreform für Unternehmen, ein neuer Strassenfonds und erleichterte Einbürgerungen für Ausländer der dritten Generation.
«Unternehmenssteuerreform» tönt neutral und staubtrocken. Doch in diesem Begriff steckt politischer Sprengstoff erster Güte – und vor allem löst er ungute Erinnerungen aus. Die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II von 2008 gilt als «ein Tiefpunkt der Schweizer Demokratie», wie die Zeitung «Der Bund» es nannte. Der Bundesrat ging vor dem Urnengang öffentlich von rund 80 Millionen Franken Steuerausfällen pro Jahr aus. Die Regierung lag krass daneben, es war ein Vielfaches mehr. Das Bundesgericht musste sich sogar über den Fall beugen und sprach von einer «krassen Verletzung der Abstimmungsfreiheit», von «Fehlinformation durch Unterdrückung», einzelne Richter diagnostizierten gar eine «systematische Irreführung» der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Nun kommt also die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vors Volk, eine der wohl komplexesten Steuerreformen der Schweizer Geschichte. Es geht zwar inhaltlich um etwas anderes, aber um die Höhe der Steuerausfälle wird im Abstimmungskampf nun aufgrund der Erfahrung mit der Vorlage von 2008 noch härter gestritten als vor neun Jahren. Die Sozialdemokratische Partei, weitere Linksparteien und Gewerkschaften haben das Referendum gegen die Vorlage ergriffen.
Dabei waren sich anfangs alle politischen Lager mehr oder weniger einig. Es sollten international als Steuerdumping kritisierte Privilegien abgeschafft werden. Vereinfacht dargestellt: Bisher wurden ausländische Gewinne von Unternehmen gegenüber inländischen tiefer besteuert. Ziel der Reform ist es, diese unterschiedliche Besteuerung durch die Kantone zu beseitigen. Doch mit der ersatzlosen Abschaffung des kantonalen Steuerstatus würde ein Wettbewerbsverlust der Schweiz einhergehen. Dieser soll durch andere, international akzeptierte Massnahmen kompensiert werden. So sollen Lizenzerträge steuerlich privilegiert sowie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mittels eines erhöhten Abzugs berücksichtigt werden. Zudem können die Kantone die Gewinnsteuern senken.
Das Parlament hat die Vorlage des Bundesrates allerdings noch um einige Punkte angereichert, oder, nach Auffassung der SP, überladen. «Eine Schlaumeierei ohnegleichen» ist gemäss SP-Nationalrätin und Wirtschaftsexpertin Susanne Leutenegger Oberholzer die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Damit können in der Erfolgsrechnung fiktive Zinsen auf sogenannt überschüssigem Eigenkapital verrechnet werden. Die USR III führe zu «Steuersenkungen nach dem Giesskannenprinzip» und habe mit der Aufhebung der Sonderstatusgesellschaften nichts zu tun, schreibt Leutenegger Oberholzer.
SP-Fraktionschef François Nordmann kämpfte im Nationalrat vehement gegen die Vorlage. Die Folge sei ein Massaker am Service public, die Verteuerung öffentlicher Dienstleistungen und höhere Steuern für natürliche Personen. Auch der Grünen-Nationalrat Louis Schelbert erklärte, es handle sich um eine «Umverteilungsvorlage mit Milliardenkosten zu Lasten der Bevölkerung». Die Sprecher der bürgerlichen Fraktionen argumentierten dagegen anders. Die Unternehmenssteuerreform III könne zu Steuerausfällen führen, sagte Martin Bäumle, Präsident der Grünliberalen. Doch die Ausfälle ohne Reform wären etwa zehnmal höher. SVP, CVP und FDP sprachen von einem Kompromiss. Es gehe um Tausende Firmen und um Zehntausende Arbeitsplätze, sagte CVP-Sprecher Markus Ritter. «Wer die Vorlage mit dem Referendum bodigen will, spielt mit dem Feuer, das ausser Kontrolle geraten kann», sagte er.
Weitgehend unklar sind die finanziellen Konsequenzen der Vorlage. SP-Fraktionschef Nordmann spricht von mindestens drei Milliarden Franken, die bei Annahme der USR III nicht gegenfinanziert seien. Allein der Bundeskasse gingen 1,3 Milliarden Franken verloren. Die restlichen Steuerverluste würden gemäss SP-Schätzungen bei Kantonen und Gemeinden anfallen. Diese seien schwer abschätzbar, da auf Kantonsebene noch unklar ist, wie stark dort die Gewinnsteuersätze sinken würden.
Bürgerliche Politiker und die Wirtschaft machen eine andere Rechnung. Sie warnen bei Ablehnung der Vorlage vor der Gefahr, dass Firmen abwandern könnten. Denn der heutige Zustand werde ohnehin wegfallen, auch bei Ablehnung der Vorlage, da die bisherigen Privilegien sich angesichts der internationalen Kritik nicht halten lassen würden. Die Steuereinbussen könnten höher ausfallen, sollten die entsprechenden Firmen wegziehen. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hält fest: «Allein die direkt betroffenen Unternehmen liefern heute bei Bund, Kantonen und Gemeinden jährlich über fünf Milliarden Franken ab. Mit der vorliegenden Steuerreform wird dieses Steuersubstrat langfristig gesichert. Das kurzsichtige Referendum der Linken stellt den Standortvorteil in Frage und setzt zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel. Die heute spezialbesteuerten Unternehmen in der Schweiz beschäftigen etwa 150 000 Arbeitnehmende.»
Am 9. Februar 2014 stimmte das Volk mit 62 Prozent der Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) zu. Damit können Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Eisenbahn einheitlich aus einem neuen Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Am 12. Februar ist nun die Strasse an der Reihe. Auch für den motorisierten Verkehr wird eine Fondslösung angestrebt. Der Nationalstrassen- und AgglomerationsFonds (NAF) soll die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft sichern.
Die Schweizer Strassen sind häufig verstopft, die Staumeldungen am Radio werden immer umfangreicher. 85 bis 90 Prozent aller Staus entstehen auf Autobahnen in urbanen Regionen. Der motorisierte Individualverkehr hat sich in der Schweiz seit 1960 mehr als verfünffacht, die Infrastruktur gerät an ihre Grenzen, und die Kosten für Betrieb und Unterhalt steigen stark an. Wie beim Bahninfrastrukturfonds sollen in Zukunft alle bestehenden und neuen Einnahmen zweckgebunden direkt in den NAF fliessen. Im Gegensatz zum heutigen Infrastrukturfonds gilt der NAF unbefristet und wird deshalb in der Verfassung verankert. Deshalb muss auch das Volk darüber abstimmen.
Die heutigen Mittel reichen nur noch für den immer aufwendigeren Unterhalt aus, nicht aber für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes oder für die Beseitigung von Engpässen. Zudem ist eine Finanzierungslücke von über einer Milliarde Franken pro Jahr absehbar. Aus dem neuen Fonds werden nun Betrieb, Erhalt und eben die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes finanziert, ebenso wie Projekte des Agglomerationsverkehrs. Dazu wird der Mineralölsteuerzuschlag von 30 auf 34 Rappen erhöht. Mit dem NAF können die nötigen Investitionen besser geplant und finanziell abgesichert werden.
Junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich leichter einbürgern lassen können. Das Anliegen einer parlamentarischen Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra wurde vom Parlament zwar aufgenommen, National- und Ständerat haben sich aber für strenge Voraussetzungen entschieden. Eine automatische Einbürgerung soll es auch in Zukunft nicht geben. Auch Ausländerinnen und Ausländer der Enkelgeneration sollen das Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten. Zudem muss ein Gesuch vor dem 25. Altersjahr gestellt werden, während einer Übergangsfrist bis zum 35. Altersjahr. Das Parlament befürchtet, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen könnten.
Zudem muss mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren sein oder ein Aufenthaltsrecht haben. Und ein Elternteil muss in der Schweiz geboren sein, zehn Jahre hier gelebt haben und fünf Jahre zur Schule gegangen sein. Die Gesuchsteller selbst wiederum müssen in der Schweiz geboren und mindestens fünf Jahre in die obligatorische Schule gegangen sein. Die Vorlage muss nun endgültig von Volk und Ständen beschlossen werden, weil neben dem Bürgerrechtsgesetz auch die Bundesverfassung geändert werden muss.
Bild Wer die Unternehmenssteuerreform mit einem Referendum bodigen will, «spielt mit dem Feuer», findet Markus Ritter von der CVP. Foto Keystone
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