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«Es ist ungerecht: Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften werden gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und den Sozialversicherungen benachteiligt. Bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern und erhalten tiefere AHV-Renten», heisst es auf der Homepage der CVP. Die Partei hat deshalb eine Volksinitiative mit dem Titel «Für Ehe und Familien – gegen die Heiratsstrafe» eingereicht. Sie kommt am 28. Februar zur Abstimmung.
Gleichzeitig heisst es im Initiativrecht, die Ehe sei eine «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Diese Definition wäre erstmals in der Verfassung niedergeschrieben und schliesst andere Lebensformen von der Ehe aus.
Nach Auffassung der Initiativgegner ist schwer feststellbar, ob übers Ganze gesehen Verheiratete oder Konkubinatspaare benachteiligt oder bevorzugt sind, wenn man die Ebenen von Bund und Kantonen, den ganzen Lebenszyklus und das Gesamtsystem von Steuern und Sozialversicherungen betrachtet. Das Bundesgericht kam Ende 2013 gar zum Schluss, dass Konkubinatspaare trotz der geltenden AHV-Regelung gegenüber Verheirateten finanziell insgesamt benachteiligt würden.
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