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Im Ausland leben – und gleichwohl in der Schweiz wählen und abstimmen: Die Schweiz gewährt ihren im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit. Wer sie nutzen will, muss sich in ein Stimm- und Wahlregister eintragen lassen.
Rund 780 000 Schweizer:innen leben im Ausland. Ein grosser Teil von ihnen – über 600 000 – sind älter als 18 Jahre und somit nach schweizerischem Recht stimm- und wahlberechtigt. Aber längst nicht alle nutzen die politischen Rechte, die die Schweiz ihren im Ausland lebenden Bürger:innen gewährt. In einem Stimm- und Wahlregister eingetragen sind derzeit rund 220 000 Auslandschweizer:innen. Viele, die bis anhin nicht stimmten und wählten, dürften sich gerade im nun angelaufenen Wahljahr aber fragen, wie sie denn zum erforderlichen Eintrag im erwähnten Register kommen.
Die Prozedur ist vergleichsweise einfach und – durchaus entscheidend – nur einmal zu durchlaufen: Wer im Register eingetragen ist, erhält das erforderliche Stimm- und Wahlmaterial stets unaufgefordert brieflich zugestellt. Rasch umschrieben sind auch die rechtlichen Voraussetzungen: Wer sich in ein Stimm- und Wahlregister eintragen lassen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen festen Wohnsitz im Ausland haben, bei der schweizerischen Vertretung in seinem Wohnsitzland angemeldet sein und darf nicht entmündigt sein. Für den Eintrag ins Register werden keine Gebühren erhoben. Zudem kostet das Wählen und Abstimmen die Stimmberechtigten selbst nichts – oder fast nichts: Einzig die Rücksendung des Stimm- oder Wahlcouverts ist zu berappen.
Gesuchsformular zur Ausübung der politischen Rechte: revue.link/formular
Wählen und Abstimmen in der Schweiz ermöglicht eine zusätzliche, intensive Auseinandersetzung mit dem Herkunftsland. Weil Auslandschweizer:innen zudem ins Stimm- und Wahlregister ihrer letzten schweizerischen Wohngemeinde eingetragen werden, akzentuiert sich der «Heimatbezug» zusätzlich. Bei jenen, die gar nie in der Schweiz gelebt haben, ist die schweizerische Heimatgemeinde zuständig. Der Gemeindename ist eine der benötigten Informationen für den Eintrag ins Register: Das «Gesuch zur Ausübung der politischen Rechte» ist ein leicht verständliches Formular, das online heruntergeladen, handschriftlich ausgefüllt und an die schweizerische Vertretung im Wohnsitzland geschickt werden kann.
Die in der Schweiz lebenden Schweizer:innen haben vielfältige Mitsprachemöglichkeiten. Sie können mit ihrer Stimme mehrmals pro Jahr auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene politische Entscheide fällen. Ganz so weit reichen die Rechte der Auslandschweizer:innen nicht. Mitentscheiden können sie alle auf nationaler Ebene. Dazu zählt nebst dem Stimmen und Wählen auch das Recht, nationale Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen, sowie das Recht, für den Nationalrat zu kandidieren. Zehn Kantone gewähren ihren im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich auch auf kantonaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht. Es sind dies die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Genf, Graubünden, Neuenburg, Solothurn, Schwyz und Tessin.
Wie bereits erwähnt ist ein Registereintrag dauerhaft und muss nicht erneuert werden. Er ist während der gesamten Dauer des Auslandsaufenthalts gültig. Auf Wunsch können sich Auslandschweizer:innen auch wieder aus dem Register streichen lassen. Dieser Wunsch ist schriftlich an die Vertretung des Wohnsitzlandes zu richten. Der Eintrag im Register wird übrigens auch dann gelöscht, wenn das Stimmmaterial dreimal in Folge nicht zugestellt werden kann. Aber: Nach einer Löschung bleibt die erneute Aufnahme ins Register problemlos möglich.
Besonders Auslandschweizer:innen in Übersee klagen, sie erhielten die schriftlichen Unterlagen oft zu spät, was das Wählen und Abstimmen faktisch verunmögliche. Ihre Forderung nach einem elektronischen Abstimmungskanal (E-Voting) bleibt laut. Untätig ist die Behörde nicht. Gegenwärtig laufen hektische Vorbereitungen für erneute E-Voting-Versuche. Und ausgewertet werden derzeit bereits erfolgte Tests, bei denen Stimmunterlagen per diplomatischem Kurier befördert wurden.
Die Wahlen 2023 sind auch für die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ein Schwerpunkt. Sie hat eigens dazu das Online-Portal www.elections-2023.ch eingerichtet, wo Wissenswertes über die nahenden Wahlen zugänglich gemacht wird. Interessierte finden hier unter anderem das Wahlmanifest 2023 der Auslandschweizer-Organisation, Informationen zu den politischen Parteien, die Präsentation allfälliger Kandidaturen aus der Fünften Schweiz für den Nationalrat sowie auslandschweizerspezifische Berichte aus Schweizer Medien. (AW)
Kommentare
Kommentare :
Anch'io quì in Indonesia ho ricevuto il materiale a votazione avvenuta! La e-votazione dovrebbe essere una priorità per i residenti all'estero.
Grazie SwissCommunity per l'articolo!
Hier in Thailand funktioniert die Post auch nicht. 80 % der Post aus der Schweiz kommt gar nicht an. Entweder geklaut, verschlampt oder unauffindbar. In den meisten Fällen klappt es nur eingeschrieben. Und es dauert. Mindestens 3-4 Wochen. E-Voting wäre echt das Beste!
Ich bekomme hier das Abstimmung Material erst Monate nachdem die Abstimmung stattgefunden hat!
Ohne e-voting ist dieses Recht sehr relativ, wenn die Wahlunterlagen per Post erst Monate nach dem Termin oder gar nicht eintreffen! Wenigstens für die Auslandschweizer sollte das e-voting möglichst rasch eingeführt werden. Dies stellt euch kein grosses Risiko dar.
E-voting sollte schon lange da sein ! Wie lang geht es noch bis das klappt? Viele Grüsse aus Sydney
Dans le passe, J étais inscrit a Lausanne. Mais le courrier était irrégulier. Et un jour je n'ai plus rien reçu! Donc j ai arrêté de voter. Seulement le vote électronique entre en compte.
Où je vis, le courrier postal ne fonctionne pas, ou très mal. En 15 ans, je n'ai jamais reçu un courrier ! Donc, pour voter, seul le vote électronique pourrait m'intéresser !
Je vis aussi à Higüey et j’y reçois mon courrier officiel, y compris pour les votations. Le problème c’est le temps pour le recevoir et pour qu’il retourne en Suisse avant le verdict des urnes !