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Schweiz-Europa
Die Auslandschweizer-Organisation nimmt mit Konsternation zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über ein institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen hat. Den fast 434'000 in der EU lebenden Schweizerinnen und Schweizern droht die drastische Einschränkung ihrer Rechte.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) hat sich stets für eine stabile und funktionierende Beziehung zwischen der Schweiz und der EU, insbesondere für die Personenfreizügigkeit, eingesetzt. Nur dank der Personenfreizügigkeit haben alle Schweizerinnen und Schweizer die Möglichkeit, in jedem EU-Land zu arbeiten und sich dort niederzulassen. Diese grenzüberschreitende Mobilität liegt im Interesse aller, unabhängig davon, ob man derzeit innerhalb oder ausserhalb der Schweiz wohnt. Von zentraler Bedeutung ist nebst der sozialen und wirtschaftlichen Sicherheit die Gleichbehandlung mit Staatsangehörigen der EU. Ihr verdanken Schweizer und EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Reihe von grundlegenden Rechten in den Bereichen Arbeit, Steuern und Sozialleistungen. Dazu gehört auch das Recht, nach Ende der beruflichen Tätigkeit im EU-Land bleiben zu dürfen. Mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen werden nicht nur all diese Rechte, sondern auch Lebensentwürfe junger studierenden Menschen aufs Spiel gesetzt.
Die EU ist der wichtigste Wirtschaftspartner unseres Landes. Somit ist die Präsenz unserer Landsleute in den EU-Ländern eine Chance für die Schweiz. Sie bilden ein riesiges Netzwerk von Personen, welche direkt in der wirtschaftlichen Realität dieser Länder integriert und auch in der Lage sind, das politische System der Schweiz zu erklären und deren Interessen zu vertreten.
Von den rund 776’300 Auslandschweizerinnen und Schweizern leben heute fast 56 Prozent in einem EU-Land. Von der internationalen Mobilität machen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Gebrauch. So hat die Schweiz bereits heute einen der höchsten Auslandbürgeranteile weltweit. Aus diesen Gründen hat sich die ASO stets für die Personenfreizügigkeit und deren Regelung ausgesprochen.
Der Blick auf die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die in Nachbarländern der Schweiz leben, zeigt, wie wichtig die nachbarschaftlichen Beziehungen sind und wie risikobeladen der bundesrätliche Entscheid für die über Jahre hinweg aufgebauten guten Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten sind. Für die Grenzkantone ist zudem klar, dass in den Sektoren Wirtschaft, Gesundheit und Kultur künftig vieles ohne all die Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr in der bewährten Weise funktioneren dürfte.
Die ASO fordert den Bundesrat auf, den Interessen der 434’000 in der EU lebenden Schweizerinnen und Schweizer Rechnung zu tragen. Er hat insbesondere alles zu unternehmen, um die Personenfreizügigkeit zu erhalten. Der bilaterale Weg der Schweiz mit der EU und ihren 27 Mitgliedsstaaten ist unbedingt sicherzustellen.
Mehr erfahren: Medienmitteilung der Auslandschweizer-Organisation (ASO) vom 27. Mai 2021
Kommentare
Kommentare :
Ihre Verlautbarung zum Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen klingt mir einseitig und alarmistisch, indem sie Ängste befördert bei den Schweizerinnen und Schweizern in der EU, ihnen allen drohten nun unmittelbar "drastische Einschränkungen ihrer Rechte".
Es ist ein hohes Gut, aber keineswegs selbstverständlich, wenn Bürger eines Landes frei in andere Länder reisen und sich dort auch niederlassen können. Gut ausgebildete und anpassungsfähige Fachleute werden jetzt wie in Zukunft überall willkommen sein. Ob grenzüberschreitende uneingeschränkte Mobilität aber generell "im Interesse aller" liegt, darf bezweifelt werden. Der Bundesrat hat in seinen Entscheidungen nicht allein die Vorteile für Schweizer Bürger im Ausland oder einzelner Wirtschaftszweige zu berücksichtigen, sondern einen integrativeren Ansatz zu wählen. Mag sein, dass dies bei der vorliegenden Entscheidung nicht gelungen ist, aber das bedürfte einer sorgfältigeren Erörterung als Ihrer plakativen Forderung.
Katharina Biegger (seit bald 33 Jahren im EU-Ausland lebend)