Allerdings hat die zweite Säule ähnliche Probleme wie die erste: Aufgrund der längeren Lebenserwartung gibt es ein Finanzierungsproblem, das durch die tiefen Zinsen noch verschärft wird. Die Vorsorgeeinrichtungen erzielen nicht genügend hohe Renditen, um die Altersguthaben der Versicherten auf lange Frist in gleich hohe Renten wie heute umzuwandeln. Es ist also eine weitere komplexe Dauerdebatte, bei der noch gänzlich unklar ist wann – und ob – da wirklich eine «Revision für die Frauen» erfolgt.
Dass der seit den Wahlen von 2019 grössere Frauenanteil im Parlament nichts bewirkt haben soll, bestreiten die Co-Präsidentinnen von Alliance F. Als Beispiele nennen sie unter anderem die im Herbst 2021 organisierte Frauensession, die zwei Dutzend Petitionen vors Parlament gebracht hat. Frauen hätten zudem die Behandlung von weiteren parlamentarischen Geschäften geprägt, die Individualbesteuerung, die Finanzierung der Kinderbetreuung, die Revision des Sexualstrafrechts, die Ehe für alle mit dem Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, die Finanzierung eines Programms für die Prävention von häuslicher Gewalt. Die grossen Geschäfte, sagt Maya Graf in der «Aargauer Zeitung» weiter, seien unterwegs. Dazu gehört auch die BVG-Reform.
Das Rentenalter der Frauen
Nicht zum ersten Mal war das Rentenalter der Frauen in einer AHV-Reform der zentrale Streitpunkt. Dabei galt 1948, als die AHV eingeführt wurde, Rentenalter 65 sowohl für Männer als auch für Frauen. Dass es vom Parlament 1957 einseitig auf 63, im Jahr 1964 auf 62 Jahre gesenkt wurde, entspricht aus heutiger Sicht einem antiquierten Rollenbild. Frauen seien früher anfällig für Krankheiten, ihre Kräfte liessen früher nach – so argumentierten die Männer anno dazumal. Der «Tages-Anzeiger» nannte es eine «patriarchale Machtdemonstration», um die oft ein paar Jahre jüngeren Ehefrauen rechtzeitig auf die Pensionierung der Männer wieder im Haus und am Herd zu haben. Wie auch immer: 2001 und 2005 wurde das Frauenrentenalter wieder schrittweise erhöht, auf 63 und auf 64 Jahre. Drei weitere Versuche der Angleichung scheiterten an der Urne oder bereits im Parlament. Nach dem vierten Anlauf vom 25. September 2022 steht es nun wieder bei 65 Jahren für beide Geschlechter.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Aktuell beträgt die AHV-Maximalrente 2390 Franken pro Monat und pro Person, die Minimalrente in den meisten Fällen 1195 Franken. Diese AHV-Rente allein reicht in der Schweiz nicht zum Leben. Dafür braucht es zwei weitere Säulen. Neben der staatlichen Vorsorge aus AHV und Ergänzungsleistungen (1. Säule) gibt es seit 1985 die berufliche Vorsorge über die Pensionskassen (2. Säule). Und seit 1987 existiert die gesetzlich geregelte private Vorsorge (3. Säule). Dieses 3-Säulen-Prinzip hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.
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