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Bei den weiteren Abstimmungen vom 28. Februar gab es keine Überraschung. Knapp wurde es allerdings bei der Heiratsstrafe.
57 Prozent der Stimmenden haben Ja gesagt zur Vorlage, die am Gotthard den Bau einer zweiten Strassentunnelröhre gestattet. Damit soll die Sanierung des bestehenden Tunnels abgefedert werden. Die Befürworter mit Bundesrätin Doris Leuthard an der Spitze hatten im Abstimmungskampf die Sicherheit und den nationalen Zusammenhalt in den Vordergrund gestellt. Die Gegner wiesen auf die hohen Kosten und die Tatsache hin, dass die zweite Tunnelröhre die Strassenkapazität massiv erhöhe, was die Verlagerung auf die Schiene behindere und im Extremfall in der Zukunft zwei Röhren doppelspurig befahren würden. Dies werde nicht geschehen, versicherte Bundesrätin Leuthard am Abend der Abstimmung, schliesslich sei der Alpenschutz in der Verfassung verankert.
Mit knappen 50,8 Prozent Neinstimmen abgelehnt wurde die Initiative der CVP zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» – offiziell heisst sie «Für Ehe und Familie». Und dies, obwohl das Bundesgericht schon 1984 die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren als verfassungswidrig erklärt hat. Die Gegner hatten im Abstimmungskampf vor den hohen Kosten gewarnt und aufgezeigt, dass die «Heiratsstrafe» nur sehr gut verdienende Ehepaare betrifft. Daneben war die Definition der Ehe als eine auf Dauer angelegte «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» wohl ein Grund zur Ablehnung. Diese Definition laufe den Bestrebungen zuwider, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, so die Gegner.
Börsenwetten auf steigende oder fallende Preise von Nahrungsmitteln werden in der Schweiz nicht verboten. Die Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» ist mit 59,9 % wie erwartet klar abgelehnt worden. Die 40 Prozent Jastimmen sind aus Sicht der Linken und Grünen immerhin ein Achtungserfolg.
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