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Die SVP will mit einer Durchsetzungsinitiative ihre Ausschaffungsinitiative wortwörtlich umsetzen. Die Gegner warnen vor weitreichenden Konsequenzen.
Das Misstrauen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegenüber «Bundesbern» war gross: Weil man ahnte, dass die im November 2010 angenommene Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» nicht wörtlich umgesetzt wird, kündigte die Volkspartei nur ein halbes Jahr nach Annahme des Volksbegehrens die Durchsetzungsinitiative an. Am 28. Februar kommt die Vorlage nun an die Urne. Damit soll das Ausführungsgesetz gleich in die Verfassung geschrieben werden und direkt anwendbar sein. Damit wird der Spielraum des Parlaments massiv eingeschränkt und nach Auffassung einzelner Experten auch das Prinzip der Gewaltentrennung verletzt.
Die SVP zeigt sich kompromisslos. Dies, obschon das Parlament unter dem Druck der Durchsetzungsinitiative ein Gesetz verabschiedet hat, das den Initianten weit entgegenkommt: Das Strafrecht wurde in Bezug auf den Landesverweis für straffällige Ausländer massiv verschärft. Es ist praktisch identisch mit der Ausschaffungsinitiative. Einziger Vorbehalt: Mit einer Härtefallklausel will das Parlament dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung tragen. Diese besagt, dass ein Gericht in Einzelfällen auf eine Ausschaffung des kriminellen Ausländers verzichten kann, wenn diese für den Betroffenen einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Für die SVP ist klar: Die vom Parlament beschlossene Gesetzesanpassung führe dazu, dass die bisherige «lasche Ausschaffungspraxis» zementiert werde, wie es auf der Homepage der Partei heisst. Die Gerichte würden immer einen Grund finden, von einem Landesverweis abzusehen.
Die Gegner warnen: Die Annahme der Durchsetzungsinitiative hätte auch Auswirkungen auf das Verhältnis der Schweiz zur EU, weil das Volksbegehren ausdrücklich den Vorrang des Landesrechts gegenüber internationalem Recht statuiert. Käme es beispielsweise zu einem Landesverweis eines EU-Bürgers wegen eines Bagatelldelikts, würde das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verletzt. Die Annahme der Durchsetzungsinitiative hätte also Auswirkungen weit über das Strafrecht hinaus. Zudem bricht die Initiative mit einer bisher allgemein anerkannten Praxis: Volksinitiativen wurden bisher kaum je in Reinkultur umgesetzt. Das Parlament bemühte sich meist um ein Ausführungsgesetz, das sowohl den Kern des Anliegens der Initianten als auch andere Rahmenbedingungen berücksichtigte – ganz im Sinne gut eidgenössischer Kompromisskultur.
Kommentare
Kommentare :
La plus grande faute à toutes ces discussions est la très mauvaise prestation de l'administration.
La plus grande faute à toutes ces discussions est la très mauvaise prestation de l'administration.
La plus grande faute à toutes ces discussions est la très mauvaise prestation de l'administration.
Was wird passieren, wenn ein anderes Land den gleichen Unsinn per Gesetz einführt?
Da reichen, dem im Lande lebenden Schweizer, zwei kleine Vergehen, z.B. einmal mit Übertoleranz erwischt und einmal den Hundekot nicht weggeräumt zu haben. Und schon muss man den Möbeltransporter
anrufen.
Wo bleibt denn da der gesunde Menschenverstand? Eben dort wo schon
erwähnt.