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Im Irak und in Syrien sitzen 20 Schweizer Staatsangehörige in Haft, darunter auch Frauen und Kinder. Die Grundrechte dieser Personen, ob Kämpfer des Islamischen Staats oder nicht, sind nicht gewährleistet. Der Bund plant keine Rückführungen.
Den westlichen Staaten eilt es nicht mit der Rückführung von in Syrien und im Irak festgehaltenen Staatsangehörigen. Im Nordosten Syriens sind diese Jihadisten in Freiluftgefängnissen oder Lagern eingesperrt. Im Irak werden Personen, die terroristischer Aktivitäten für den Islamischen Staat (IS) verdächtigt werden, in Gefängnissen festgehalten. Mehrere Häftlinge aus dem Westen wurden in der angespannten Lage im Irak bereits zum Tod verurteilt, jedoch nicht hingerichtet. Beobachter kritisieren schlampige Strafverfahren.
In Syrien leben die beim Fall der letzten Bastion des Kalifats 2019 gefangen genommenen Familien gemäss dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unter «apokalyptischen» Bedingungen. So etwa im Lager von Al-Hol, in dem laut IKRK fast 73 000 Menschen – darunter 67 000 Frauen und Kinder – festgehalten werden. In diesem Teil Syriens, der durch die türkische Intervention in diesem Herbst destabilisiert ist, werden 12 000 Personen beschuldigt, IS-Kämpfer zu sein, sagt Mehmet Balci, Präsident der NGO Fight for Humanity (FFH). In der Region befinden sich 20 Personen mit Schweizer Pass, präzisiert der Nachrichtendienst des Bundes. Drei junge Schweizer sitzen in Syrien in Haft, ergänzt Jean-Paul Rouiller, Verantwortlicher der Terrorism Joint Analysis Group am Geneva Center for Security Policy (GCSP). Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat keine Kenntnisse über Schweizer Staatsangehörige, die im Irak beschuldigt oder festgehalten würden. Unter den zum Tod verurteilten Personen aus dem Westen befindet sich ein junger Mann, der im Thurgau aufgewachsen ist und über eine Aufenthaltsgenehmigung C verfügt. «In diesem Fall ist die Schweiz nicht zuständig», betont der Experte.
Was tun, wenn Schweizerinnen oder Schweizer zum Tod verurteilt werden? Die Behörden streben an, dass «Anklagen und Strafvollzug nach internationalen Standards in den Staaten stattfinden, in denen die Delikte begangen wurden», so das EDA. Und wenn nicht? Dann obliegt es der Schweiz, «diese Rückkehrer bei ihrer Ankunft in der Schweiz oder in einem anderen Land, mit dem ein Rechtshilfeabkommen besteht, anzuklagen», so das EDA.
Es stimmt zwar, dass die Todesstrafe vorerst Theorie ist. Im Nordosten Syriens wurden noch keine Verfahren angestrengt, und die Todesstrafe wird in diesem Teil des Landes nicht vollzogen. «Die Situation wäre eine andere, wenn die kurdischen Kräfte, die die Gefangenenlager betreiben, sich dazu entschlössen, diese Personen in den von Assad kontrollierten Teil Syriens zu schicken, wo die Todesstrafe existiert und keine Garantien für einen fairen Prozess bestehen», warnt Mehmet Balci. Laut GCSP wurden bereits ein Dutzend europäische Kämpfer in den Irak überführt und zum Tod verurteilt. In einem solchen Fall wäre die Schweiz nach Meinung von Jean-Paul Rouiller zumindest juristisch verpflichtet, ihre Staatsangehörigen rückzuführen.
Das Schicksal der IS-Kämpfer und ihrer Familien hängt aber auch von der Politik ab. Einerseits möchten die Kurden die Verantwortlichen für Übergriffe in der Region verurteilen, betont der FFH-Präsident. Jean-Paul Rouiller präzisiert, dass «Häftlinge aus dem Westen für die Regierung des Irak ein Druckmittel in Verhandlungen über Mittel zur Terrorbekämpfung darstellen». Was die Todesstrafe angeht, «müsste die Schweiz etwas tun, um ihrer Rolle im UNMenschenrechtsrat als globale Führerin im Kampf gegen die Todesstrafe gerecht zu werden», meint Alain Bovard von Amnesty International.
«Ist dieses Land nicht in der Lage, 20 Personen rückzuführen und gegebenenfalls zu verurteilen? Das wäre seltsam. Schliesslich behandelt die Schweiz auf eigenem Boden bereits einige Fälle radikalisierter Personen», sagt Mehmet Balci. Die Untätigkeit der Schweiz und der anderen westlichen Staaten bezüglich Minderjährigen ist ein noch dringenderes Thema. «Die Schweiz prüft von Fall zu Fall die Möglichkeit einer Rückführung Minderjähriger, wenn das Kindswohl dies erfordert», versichert das EDA. Das Departement stellt sich auf den Standpunkt, dass die Anwesenheit von Kindern in dieser Krisenregion – es sind weniger als zehn Schweizerinnen und Schweizer – «in der Verantwortung der Mutter liegt». «Bisher sind Kindsrückführungen daran gescheitert, dass ihre Mütter sie nicht allein gehen lassen wollten», erklärt das EDA.
Die Präsidentin von Anwälte ohne Grenzen, Saskia Ditisheim, beurteilt diese Position als «unhaltbar und gefährlich». Sie unterstreicht, dass «die Radikalisierung und der Anschluss an den IS bei einigen der in Syrien festgehaltenen Schweizerinnen und Schweizern in der Schweiz erfolgte». Laut dieser Anwältin könnte die Schweiz durch die Rückführungen nur gewinnen, «insbesondere aufgrund der Informationen, die diese Rückkehrer an die Behörden weitergeben könnten». Sie setzt sich für die sofortige Repatriierung von Schweizerinnen, die selbst keine Kämpferinnen sind, und ihrer Kinder ein.
Jean-Paul Rouiller ist sich bewusst, dass «die Frage der Kinder die Schweiz ebenso wie andere Staaten auf ethischer Ebene betrifft». Er verlangt jedoch, dass die Frage vertieft betrachtet wird. Der Experte erinnert daran, dass der IS Kinder ab 6 Jahren beeinflusst und Tausende Minderjährige rekrutiert hat. «Minderjährige, die Verbrechen begangen haben, müssen verurteilt werden, bleiben jedoch trotzdem Opfer», fasst Mehmet Balci zusammen. Kinder dürfen nur als letztes Mittel eingesperrt werden, präzisiert das IKRK.
Und die Frauen? Der Verantwortliche der Terrorism Joint Analysis Group am GCSP erinnert daran, dass Schweizerinnen gemäss Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» belangt werden können. Eine Lösung für Schweizer Behörden besteht darin, Doppelbürgerinnen den Schweizer Pass zu entziehen. Ein solches Verfahren läuft zurzeit gegen eine Schweizer Doppelbürgerin aus Genf, die in Syrien zusammen mit ihrem Kind eingesperrt ist. Im September entzog die Schweiz einem Doppelbürger den Pass, der vor zwei Jahren wegen Beihilfe bei der Einreise zweier Kämpfer in die irakisch-syrische Kriegszone zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Kommentare
Kommentare :
Als Mutter denke ich zudem: Ich verlasse mich darauf, dass meine Kinder nicht für jede meiner Dummheiten und jede meiner Unterlassungen den Kopf hinhalten müssen. Sie verdienen ihre Chance. Jedes Kind verdient seine Chance. Aber ich wundere mich tatsächlich, dass in dieser Kommentarspalte die Falken die Oberhand haben.
Bezüglich der Rückführungspolitik der Schweiz muss man sich nun wirklich schämen. Die Kinder den Müttern wegnehmen wollen – da zeigt ja die Helvetia wieder, dass sie gar nichts gelernt hat vom Verdingkinderskandal, vom "Kinder der Landstrasse"-Skandal, und vom 2. Weltkrieg (vgl. Bericht im gleichen Heft über die heldenhaften Machenschaften der Schweiz bezüglich Schweizer KZ-Inhaftierten). Da möchte man ja wieder mal am liebsten das rote Büchlein das WC hinunterspülen.
zum Thema das jetzt aktuell ist:
Wie wir mit 'schwierigen' und/oder nur ex-ISIS-Eidgenossen im Ausland umgehen wird zum Image der Schweiz beitragen. Sind wir wiedereinmal Opportunisten und schieben die Herausforderungen ab und stärken das Negativbild der Schweiz das u.a. sich mit Nazigold bereichert hat aber Flüchtlinge nicht aufnehmen wollte ODER stärken wir das Bild der humanitären Schweiz in der Tradition von einem Henri Dunant, der nicht fragte, ob Feind oder Freund, aber den Menschen sah.
Als Auslandschweizer sollten wir etwas aufpassen mit ISIS-Schweizer nicht mehr als Schweizer zu sehen. Es fehlen dann nur wenige Schritte bis SVP eine Initiatie startet mit der AHV-Abschaffung für AuslandschweizerInnen mit Doppelpass: Schliesslich sind wir ja auch der Helvetia etwas Fremdgegangen - wie die ISIS-SchweizerInnen ...
Il faut juste les laisser pourrir, continuer à souffrir dans leur abandon, leur tristesse et leur colère jusqu'à ce qu'ils tuent leurs douleurs par la drogue et deviennent des criminels alors qu'ils pourraient, en travaillant à leur guérison, devenir des personnes capables de comprendre et d'aider à s'en sortir, ceux qui ont vécu les horreurs qu'ils ont eux-mêmes connues?
Wenn ich lesen muss, "Jihad-Häftlinge stellen die Schweiz vor ein Dilemma": Aha, ein Dilemma, und was ist mit denen, die anständig leben? Oder denken wir an die Rentner und Schwachen in der Schweiz.
Für Terroristen gibt es keine Grundrechte. Dies haben sie verloren.
Nun denn, ein bisschen Kinder vorschieben, damit ja das Herz gebrochen wird. Ach, die Armen. Warum haben sie nicht vorher darüber nachgedacht?
Zuerst denken, dann handeln. Ich verlange vom Bundesrat die Wegnahme des Schweizer Bürgerrechts und dass er keinesfalls diese Terroristen mit Steuergelder in die Schweiz holt.