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Am 4. März wird über eine neue Finanzordnung abgestimmt.
Es ist zwar eine ganz zentrale Abstimmung, laut Finanzminister Ueli Maurer gar «die wahrscheinlich wichtigste Vorlage der Legislatur». Aber für einmal sind alle politischen Kräfte einverstanden: Am 4. März geht es um die neue Finanzordnung ab 2021. Ohne ein Ja zu dieser Vorlage hätte die Eidgenossenschaft kein Geld mehr. Der Bundeshaushalt soll weiterhin auf die Einkünfte durch die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zählen dürfen. Die derzeitige Finanzordnung läuft 2020 aus.
Es ist eine Eigenart des helvetischen Föderalismus, dass das Bundessteuersystem immer nur zeitlich begrenzte Gültigkeit hat. Nun soll es bis 2035 verlängert werden.
Der Bundesrat wollte ursprünglich die Bundesfinanzordnung so abändern, dass er die beiden Steuern unbefristet erheben kann. In der Vernehmlassung gab es Widerstand, nun wird sie nur um 15 Jahre verlängert. Das wichtigste Argument: Mit der Befristung und einer Volksabstimmung seien die Steuern demokratisch besser legitimiert.
Direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer sind die beiden wichtigsten Einnahmequellen des Bundes, ihr Anteil an den gesamten Bundesfinanzen beträgt mehr als 60 Prozent. Weil die neue Finanzordnung 2021 formal eine Änderung der Bundesverfassung erfordert, muss sie Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
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