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Drei ganz unterschiedliche Vorlagen stehen am 5. Juni ebenfalls auf der Abstimmungsagenda:
Für seltene Einmütigkeit im Parlament sorgt die von Konsumentenzeitschriften lancierte Volksinitiative «Pro Service public»: Nicht eine einzige Stimme erhielt das Anliegen. Die Initiative verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie die Post, Swisscom oder die SBB nicht nach Gewinn streben, auf die Quersubventionierungen anderer Verwaltungsbereiche verzichten und keine fiskalischen Interessen verfolgen. Zudem dürften die Löhne dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Die Initiative verlangt einen «anständigen Service zu vernünftigen Preisen» anstatt «überteuerte Tickets», «Höchsttarife» und «Milliardengewinne». Die Gegner warnen: Das Volksbegehren könne zu einer Schwächung des Service public und zu Steuererhöhungen führen.
Bei der «Milchkuh-Initiative» geht es nicht um Landwirtschaft, sondern um den Verkehr. Automobilimporteure und Strassenverbände, die hinter der Initiative «Für eine faire Verkehrspolitik» stehen, finden, sie seien die Milchkühe der Nation. Dies, weil nicht sämtliche Erträge der Mineralölsteuer dem Strassenverkehr zugutekommen, sondern nur etwa die Hälfte. Die andere Hälfte fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Die Initianten fordern, die vollen Erträge der Steuer müssten zweckgebunden dem Strassenverkehr dienen. Dort zeichne sich nämlich ein Finanzierungsengpass ab. Ausser der SVP und einem Teil der FDP macht sich im Parlament niemand für das Volksbegehren stark. Bei Einführung der vollen Zweckbindung würden andere Bundesaufgaben gefährdet. Die Gegnerschaft warnt ausserdem vor Steuerausfällen von 1,5 Milliarden Franken.
Um ethisch schwierige Fragen geht es beim revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz. Die Verfassungsänderung wurde 2015 vom Volk gutgeheissen, die bisher verbotene Präimplantationsdiagnostik wird damit möglich. Doch gegen das Ausführungsgesetz hat ein breit abgestütztes Komitee mit Persönlichkeiten aus verschiedenen Parteien von links bis rechts das Referendum ergriffen. Es geht um die Voraussetzungen, unter denen eine genetische Untersuchung bei der künstlichen Befruchtung vorgenommen werden darf. Befürchtet wird auch eine Selektion im Sinne einer Elimination von Embryonen etwa mit Trisomie 21 vor der Verpflanzung in den Mutterleib.
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