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Sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen, ist künftig landesweit untersagt. Ängste vor einem radikalen Islam und feministische Argumente gegen die Vollverschleierung haben an der Urne den Ausschlag gegeben. Es ist ein primär symbolischer Entscheid. Denn: Nur extrem wenige der in der Schweiz lebenden Musliminnen tragen eine Burka oder einen Nikab.
Man sieht sie auf dem Jungfraujoch, in der Altstadt von Luzern oder an der Zürcher Bahnhofstrasse: einzelne vollverschleierte Touristinnen. Sonst begegnet man in der Schweiz kaum Frauen, die eine Burka oder einen Nikab tragen. Dennoch wird die Vollverschleierung jetzt in der Bundesverfassung geregelt: Sie ist landesweit verboten. Denn: 51,2 Prozent der Stimmberechtigten haben am 7. März 2021 die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» gutgeheissen. 20 Kantone haben ihr zugestimmt; nur sechs lehnten sie ab. Die Schweiz schliesst sich damit sechs anderen europäischen Staaten an, die bereits ein solches Verbot kennen. Darunter ihrem Nachbarn Frankreich, der 2011 voranging.
Nicht nur Musliminnen riskieren künftig eine Busse, wenn sie sich in der Öffentlichkeit verschleiern. Auch Fussballfans, Demonstranten und Werbe-Maskottchen sind von der Regelung betroffen. Ausgenommen sind dagegen Fasnächtler und Personen, die eine Hygienemaske, einen Schutzhelm oder eine Sturmhaube tragen. Der Entscheid sei kein Votum gegen die muslimische Bevölkerung in der Schweiz, betonte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Abstimmungssonntag. Er betreffe nur einen Bruchteil der 400 000 Musliminnen und Muslime, die hier lebten. Schätzungen gehen von 20 bis 30 Nikab-Trägerinnen aus. Davon sind die meisten im Westen sozialisiert, gut gebildet und freiwillig verhüllt. Ihre Zahl hat in den letzten Jahren nicht zugenommen. Sie stellen gemäss der Bundesbehörde kein Problem dar. Die Initianten problematisierten ein Randphänomen, kritisierten Gegnerinnen und Gegner denn auch im Abstimmungskampf. Sie sprachen von einer «Scheindebatte».
Dass das Anliegen eine Mehrheit fand, hat mit einer ungewöhnlichen politischen Konstellation zu tun. Es wurde nicht nur von rechtskonservativen Kreisen, sondern auch von Frauenrechtlerinnen und damit einer linken Wählerschaft unterstützt. Der Gesichtsschleier stehe für eine fundamentalistische Ideologie, welche die Würde von Frauen ungestraft verletze, argumentierten sie. Er passe nicht in eine freie Gesellschaft. Feministische Überlegungen wurden aber auch gegen die Vorlage ins Feld geführt. Frauen hätten das Recht anzuziehen, was sie wollten, so die Argumentation. Sich für einen Nikab zu entscheiden, gehöre zur Religionsfreiheit.
Das letztlich klare Ja interpretieren Parteienvertreter als Zeichen gegen den radikalen Islam und die Unterdrückung von Frauen. Es gehe darum, «gewisse Werte und Voraussetzungen für unser Zusammenleben zu verteidigen», betont Marco Chiesa, Präsident der SVP Schweiz. «In unserem Kulturkreis zeigt man sein Gesicht», sagt SVPNationalrat Walter Wobmann vom Egerkinger Komitee, welches die Initiative lanciert hatte: «Die Verhüllung verkörpert den extremen, politischen Islam, den man hier nicht will.» Mit dem Verbot löse man allerdings kein reales Problem, bemängelt FDP-Chefin Petra Gössi. Die Kleidervorschrift trage nichts zur Terrorbekämpfung bei. Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP, pflichtet ihr bei. Die Lebensumstände der betroffenen Musliminnen verbesserten sich nicht.
«Jetzt müssen wir etwas tun, damit diese Frauen wirklich in Freiheit leben können.»
Co-Präsident der SP
Mit der Burka-Vorlage ist erstmals seit 2014 wieder eine Volksinitiative an der Urne angenommen worden. Für das islamkritische Egerkinger Komitee ist es bereits der zweite direktdemokratische Erfolg: 2009 erreichte es, dass der Bau von Minaretten verboten wurde. Der für viele überraschende Volksentscheid hatte international Wellen geschlagen. Das Ja zum Verhüllungsverbot lasse sich mit dem damaligen Tabubruch aber nicht vergleichen, meinen Politbeobachter. Die Initianten hätten zwar erneut Ressentiments bewirtschaftet. Mit dem Verhüllungsverbot stehe die Schweiz indes nicht alleine da. Mit einem Ja sei deshalb eher zu rechnen gewesen.
In den Kantonen Tessin und St. Gallen galt schon bisher ein «Burka-Verbot». In 15 Kantonen ist es zudem untersagt, sich bei Kundgebungen oder an Sportveranstaltungen zu vermummen. Da die Kantone für die Nutzung des öffentlichen Raums zuständig sind, wäre es jetzt an ihnen, das neue «Burka-Verbot» umzusetzen. Weil sie sich aber eine einheitliche Lösung wünschen, überlassen sie den Lead dieses Mal jedoch dem Bund. Dieser will bis im Sommer einen Vorschlag ausarbeiten.
Ginge es ausschliesslich nach den Auslandschweizerinnen und -schweizern, könnten sich Musliminnen in der Öffentlichkeit weiterhin verhüllt bewegen. Sie haben sich mit 51,1 Prozent gegen das neue Verbot ausgesprochen. Einen schweren Stand hatte dieses auch in den Tourismusorten. In der Stadt Luzern beispielsweise stimmten rund 64 Prozent dagegen. Hier hat die Befürchtung überwogen, dass zahlungskräftige Gäste aus den Golfstaaten künftig ausbleiben könnten.
Vom Volk abgelehnt wurden am 7. März die Pläne von Bundesrat und Parlament, eine elektronische Identität (E-ID) einzuführen. 64,4 Prozent der Stimmberechtigten legten ein Nein in die Urne. Misstrauen löste vor allem der Umstand aus, dass die E-ID von Privaten herausgegeben worden wäre. Jetzt fordern Gegner wie Befürworter der gescheiterten Vorlage rasch eine rein staatliche Lösung. Nein zur E-ID sagten auch die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, allerdings etwas weniger deutlich: Ihr Nein-Stimmen-Anteil lag bei 53,2 Prozent. Dank der elektronischen Identität hätte das E-Voting durchgehend digital ausgestaltet werden können. Nun bleibt es bis auf Weiteres auf den Postweg angewiesen: Der erforderliche PIN muss weiter per Brief verschickt werden.
Angenommen haben die Stimmberechtigten am 7. März 2021 das umstrittene Freihandelsabkommen mit Indonesien. Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 51,7 Prozent war das Ergebnis knapp. Die Stimmenden aus der Fünften Schweiz sagten mehrheitlich Nein. Der Vertrag bringt einen breiten Zollabbau für Ein- und Ausfuhren, unter gewissen Vorgaben auch für nachhaltig produziertes Palmöl. Erstmals sind somit ökologische und soziale Standards in einem Freihandelsabkommen festgeschrieben worden. Das dürfte bei künftigen Abkommen eine wichtige Rolle spielen.
Kommentare
Kommentare :
vous écrivez "Ce vote est avant tout symbolique, car les musulmanes vivant en Suisse et portant la burqa sont extrêmement rares." Il existe aussi une loi pour lutter contre les criminels qui ne sont pas très nombreux non plus. Est ce que cette loi est inutile car les criminels sont très peu nombreux par rapport à l'ensemble de la population ? Oui la loi est utile. Il faut savoir accepter le résultat d'un vote et ne pas surfer après coup sur des arguments qui sont discutables...