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Zwischen Januar und Juni 2021 finden überall auf der Welt die Wahlen der Delegierten fürs Parlament der Fünften Schweiz, den Auslandschweizerrat (ASR), statt. Die häufigsten und wichtigsten Fragen zum ASR und zu den nahenden Wahlen und die Antworten darauf haben wir für Sie zusammengestellt.
Was ist der Auslandschweizerrat?
Der Auslandschweizerrat (ASR) vertritt die Interessen aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit in der Schweiz. Er wird deshalb auch als «Parlament der Fünften Schweiz» bezeichnet.
Seit wann gibt es den Auslandschweizerrat?
Den Auslandschweizerrat gibt es in seiner heutigen Form seit 1989. Vorläuferin war die 1919 eingesetzte Auslandschweizerkommission der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG).
Wie ist der Rat zusammengesetzt?
Der ASR zählt insgesamt 140 Mitglieder: 120 Delegierte der Schweizergemeinschaften im Ausland und 20 Vertreterinnen und Vertreter aus dem Inland. Von diesen insgesamt 140 Sitzen sind zwei Sitze für Vertreter der Jugend reserviert, die im Youth Parliament Swiss Abroad (YPSA) organisiert sind.
Wie sind die Sitze verteilt?
Das Reglement der Auslandschweizer-Organisation (ASO) regelt die Grundzüge der Sitzverteilung. Es hält fest, dass der ASR die Zahl der Delegierten einer Dachorganisation bzw. eines Landes oder einer Ländergruppe nach deren Bedeutung bestimmt. Somit richtet sich die Sitzverteilung, gestützt auf die aktuelle Auslandschweizer-Statistik, nach der Grösse der Schweizergemeinschaft pro Land oder Kontinent. Weiter berücksichtigt sie eine angemessene Vertretung der Schweizergemeinschaften aller Weltteile. An seiner virtuellen Sitzung vom 10. Juli 2020 hat der Auslandschweizerrat die Sitzverteilung für die Amtszeit von 2021 bis 2025 wie folgt festgelegt:
Wozu gibt es Inlandsvertreter?
Sie haben die Aufgabe, die Anliegen der Auslandschweizer und die Entscheide des ASR in die zuständigen Organe (Parlament, Verwaltung) in der Schweiz einzubringen und die Anliegen auf politischer Ebene wirkungsvoll zu vertreten. Einige Inlandsvertreter sind Mitglieder von National- oder Ständerat, andere vertreten Institutionen oder Organisationen. Gewählt werden sie vom ASR auf Vorschlag des Vorstands der ASO.
Wie werden die Delegierten im Ausland gewählt?
Leider ist für 2021 keine zentral organisierte und auf E-Voting basierende Direktwahl durch die ASO möglich. Auch werden, anders als beim letzten Wahlgang, keine E-Voting-Pilotprojekte in einzelnen Ländern erfolgen. Die Gründe dafür liegen im Wegfall des bisher verwendeten E-Voting-Systems des Kantons Genf und der Einstellung des E-Votings in der ganzen Schweiz.
Wann wird eine Direktwahl möglich sein?
Zwar konnte die ASO inzwischen ein geeignetes Wahlsystem für eine elektronisch basierte Direktwahl finden. Noch ist die Finanzierung dieses Systems nicht sichergestellt. Die ASO steht diesbezüglich in Kontakt mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). An einer Sitzung mit Bundesrat Ignazio Cassis, dem Vorsteher des EDA, konnte dieser Punkt erörtert werden. Die ASO ist zuversichtlich, für die Wahlen im Jahr 2025 eine Lösung zu haben.
Wie organisieren die Dachvereine die Wahl?
Für die jetzt anstehenden Wahlen organisieren die Dachorganisationen (oder, wo diese fehlen, die vom ASR anerkannten Schweizer- vereine) in den verschiedenen Ländern die Wahlen der Auslandsdelegierten. Sie gehen dabei nach den vom ASR festgelegten Wahlrichtlinien vor. Die weitere Ausgestaltung der Wahlen obliegt ihnen selbst. So dürfen die Dachorganisationen oder Vereine auch eine direkte Wahl – per Post oder elektronisch – organisieren.
Wer kann im Ausland wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, vorausgesetzt, sie sind Mitglied eines anerkannten Schweizervereins. Die Dachorganisationen oder Schweizervereine können den Kreis der wählenden Personen jedoch auch auf NichtVereinsmitglieder erweitern.
Wann finden die Wahlen statt?
Die Wahlen werden zwischen Januar und Juni 2021 abgehalten. Die zuständigen Organe in den einzelnen Ländern bestimmen die Wahltermine. Am 20. August 2021 wird der ASR erstmals in der neuen Zusammensetzung tagen und dann die Inlandsmitglieder, welche vom Vorstand vorgeschlagen werden, wählen.
Wer kann in den ASR gewählt werden?
Wer kandidieren will, muss konkrete Voraussetzungen erfüllen: Er oder sie muss das Schweizer Bürgerrecht besitzen, im Ausland wohnen, Deutsch oder Französisch sprechen, Kontakte zur Schweizergemeinschaft der vertretenen Region unterhalten und die Möglichkeit haben, zweimal jährlich in die Schweiz zu reisen, um an den Sitzungen des ASR teilzunehmen. Die Dachorganisationen und Schweizervereine können weitere Anforderungen hinsichtlich der Wählbarkeit festlegen. Die Delegierten erhalten ein bescheidenes Sitzungsgeld. Für die Kosten von Reise und Aufenthalt werden sie nicht entschädigt.
Welche Kompetenzen hat der ASR?
Er ist das oberste Leitungsorgan der Auslandschweizer-Organisation, die als unabhängige Stiftung die Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Heimat wahrnimmt. Der ASR kann in Vernehmlassungen und bei politischen Geschäften Stellung beziehen, kann Forderungen stellen, Abstimmungsparolen beschliessen und Wahlempfehlungen abgeben. Gesetzgeberische Kompetenzen hat er jedoch keine.
Was sind wichtige Errungenschaften des ASR?
Weitere Informationen zum Thema.
Auslandschweizer-Organisation
Rechtsdienst, Stefanie Mathis-Zerfass
Telefon +41 31 356 61 00, mathis@swisscommunity.org
Da die Wahl der Delegierten für den Auslandschweizerrat nicht in allen Ländern nach demselben Modus stattfindet und deshalb nicht zentral organisiert werden kann, werden die Details der Wahlen in den einzelnen Ländern und Regionen auf den Regionalseiten der «Schweizer Revue» dargestellt. Die Schweizervereine und Dachorganisationen, welche die Wahlen durchführen, werden dort über das genaue Vorgehen und die Wahlveranstaltungen informieren. Kandidatinnen und Kandidaten können sich bei den Regionalredaktionen melden, damit sie in der «Schweizer Revue» vorgestellt werden.
SwissCommunity.org wird bei der Wahl eine zentrale Rolle spielen. Dort können Wählerinnen und Wähler mit den Kandidierenden in Kontakt treten, sie können Fragen stellen, Kritik anbringen, Anregungen machen, Anliegen deponieren und natürlich diskutieren.
Kommentare
Kommentare :
No offense to established organizations that try to build bridges between the US (or any other country) and Switzerland.
The problem is that they only represent a small fraction of the Swiss abroad.
If anyone wants to represent the fifth Switzerland, they better find a way to get everybody's vote.
It is the 21st century after all, use the digital world! In a lot of places it works better than the snail mail.
Stay safe, Martin
Es müsste doch ein Leichtes sein, alle im Ausland lebenden Schweizer Staatsbürger zu erfassen; die jeweiligen diplomatischen Vertretungen (Botschaften) besitzen doch deren Adressen. Wenn der "Auslandschweizerrat" repräsentativ sein soll, so müsste man die Botschaften mit der Durchführung der Wahlen beauftragen. Schließlich lebt das Ganze ja auch aus Schweizer Steuermitteln und nicht aus dem Vereinskässeli der "Heimweh-Clubs".
Herr Abreu, Sie brauchen gar nichts zu "berichtigen": Die Möglichkeit eines "Gnadenakts" gegenüber Nichtvereinsmitgliedern ist mir bekannt und unterstreicht nur den undemokratischen Charakter dieser "Wahlen". Dass ein paar Vereinsmeier gnädigst darüber befinden dürfen, wer wählen darf und wer nicht, ist wohl der Gipfel eines Zensuswahlrechts.
In der Tat wird die Session in der Schweiz nur einmal kurz in der Tagesschau erwähnt. Wie ein Folklore-Anlass.
Dieser politische Rat hat leider kein Gewicht !
Ein kleines Husten eines konservativen schweizer Parlamentariers genügte, um die elektronische Abstimmung sang- und klanglos zu beerdigen Eigentlich ein Riesenskandal im digitalen Zeitalter ! Aber die Bürokratie in Bern hat noch nicht mitbekommen, dass sich die Welt digital austauscht !!!
Ja, auch ich bekomme, wenn überhaupt, meine Abstimmungsunterlagen 1 Monat nach der Abstimmung ! Ein Hohn !!!
Sonnige Grüsse
Stefan A. Müller, Philippinen, Welt
D'une manière plus générale, pour nos délégués qui se représentent, établir un tableau à deux entrées (par internet, cela pose pas de problème) d'un côté les candidats, de l'autre, les objets de la législature passée et au croisement leur prise de position. 1 pour, 0 contre, x absent et a abstention. (par exemple)
Die Wahl des Auslandschweizerrats ist freilich ausschliesslich eine Angelegnheit von Vereinen: "Das aktive Wahlrecht haben alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, vorausgesetzt, sie sind Mitglied eines anerkannten Schweizervereins."
Dazu: Die in Vereinen organisierten Auslandschweizer sind eine klare Minderheit innerhalb der im Ausland lebenden Schweizer. Die von Vereinsmitgliedern eigenmächtig bestimmten Räte können somit nie für sich beanspruchen "die Interessen aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer" zu vertreten. Ein demokratisch gewähltes "Parlament der Auslandschweizer" müsste anders aussehen.
Die Wahl des Auslandschweizerrats ist freilich ausschliesslich eine Angelegenheit von Vereinen. Der Witz ist aber: Die Dachorganisationen oder Schweizervereine können den Kreis der wählenden Personen jedoch auch auf Nichtvereinsmitglieder erweitern. Das nur so als Berichtigung.
Bin bald 26 Jahre in der Dominikanischen Republik und bis jetzt habe ich von diese A-Rat rein gar nichts profitiert oder gespürt. Dazu kann man sagen, dass die meisten CH-Vereine ein Altersheim sind. Daher erwart ich auch keine Quantensprünge.
Zudem kommt noch, dass ein Mitglied zweimal auf eigene Kosten in die Schweiz reisen muss.