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Sind Auslandschweizer:innen von ETIAS betroffen?

06.12.2024 – Stephanie Leber, ASO-Rechtsdienst

Frage: Ich habe gehört, dass die neue ETIAS-Richtlinie im Frühling 2025 in Kraft treten wird. Nun frage ich mich, welche Folgen dies für Auslandschweizer:innen haben wird. Sind wir von der Richtlinie betroffen?

Antwort: Es stimmt, dass für die Einreise in die meisten europäischen Länder künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung erforderlich sein wird (ETIAS steht für European Travel Information and Authorisation System). Zu diesen Ländern gehört auch die Schweiz. Konkret betroffen sind aber nur Menschen aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, und die für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen nach Europa reisen wollen. Die ETIAS-Reisegenehmigung wird elektronisch beantragt werden und mit dem Reisepass eines Reisenden verbunden sein. Ihre Gültigkeit wird bis zu drei Jahre betragen oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ist frühestens im Mai 2025 mit der Aufschaltung des ETIAS-Systems zu rechnen.

Keine Sorge, wenn Sie Auslandschweizer:in sind und über einen Schweizer Pass verfügen, werden Sie nach wie vor bedingungslos in die Schweiz einreisen können. Artikel 24 der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Niederlassungsfreiheit für alle Schweizer:innen.

Die ETIAS-Reisegenehmigung könnte aber für Ihre Familienangehörigen relevant sein. Wenn diese nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen und Staatsangehörige eines der betroffenen Länder sind, brauchen sie künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung, um Sie in die Schweiz zu begleiten.

Das Antragsformular kann künftig entweder über die offizielle ETIAS-Website oder über die mobile ETIAS-Anwendung ausgefüllt werden. Die Kosten werden in der Regel 7 Euro betragen. Die Bearbeitung des Antrags sollte in der Regel innert weniger Minuten erfolgen, sie kann aber auch länger dauern, falls für die Abklärung zusätzliche Informationen oder Unterlagen eingefordert werden sollten. Es ist daher entscheidend, sich rechtzeitig darum zu kümmern.

Wichtig: Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung garantiert keine Einreise. Ein Grenzschutzbeamter oder eine Grenzschutzbeamtin wird so oder so bei Ankunft den Reisepass und andere Dokumente kontrollieren, um zu überprüfen, ob alle Einreisebedingungen erfüllt sind.

ETIAS-Webseite (nur in Englisch)

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