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Mehrere Leserinnen und Leser haben auf eine Antwort in unser Wahlumfrage («Revue» 4/23) reagiert. Wir zitierten die SVP mit der Aussage: «Im Vergleich zu anderen Staaten besitzen die Auslandschweizer ein grosszügiges Wahl- und Stimmrecht für Gemeinde-, Kantons- sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.»
Ganz herzlichen Dank und aufrichtiges Kompliment für die «grosse Wahlumfrage». Ich wüsste nicht, wie man das besser machen könnte! Seit bald zehn Jahren lebe ich als Rentner in Spanien und beteilige mich mittels den Abstimmungsunterlagen aktiv und aus Überzeugung an der direkten Demokratie. Von meiner letzten Wohngemeinde Frenkendorf (BL) bekomme ich jeweils das Couvert zugestellt. Da die Abstimmungstermine meist sehr knapp sind, würde ich es sehr schätzen, wenn die Schweizer Botschaft in Zukunft diese Aufgabe übernehmen könnte.
Ich lebe nun schon sieben Jahre im Norden Brasiliens, auf der Insel Mosqueiro. Für mich wäre das E-Voting das einzig Richtige. Ich habe die Dokumente der letzten Abstimmung drei Wochen nach dem Termin erhalten. Die Idee, die Dokumente per E-Mail zu erhalten und per Post zurückzusenden, taugt angesichts des Postweges von drei bis vier Wochen Dauer nichts.
Danke für die «grosse Wahlumfrage» bei den Parteien. Sie ist eine gute Orientierungshilfe für die kommenden Wahlen. Gestatten Sie mir trotzdem eine Bemerkung: Zur Frage, «Sind weitere konkrete Schritte nötig, um den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte zu ermöglichen?», wird die SVP mit den Worten zitiert: «Nein: Im Vergleich zu anderen Staaten besitzen die Auslandschweizer ein grosszügiges Wahl- und Stimmrecht für Gemeinde-, Kantons- sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.» Seit unserer Abmeldung vor zwanzig Jahren sind wir – in Zürich – lediglich auf Bundes- und Kantonsebene stimmberechtigt. Wer liegt hier falsch? Die Partei, die «Revue» – oder wir?
Mehrere Leserinnen und Leser haben auf eine Antwort in unser Wahlumfrage («Revue» 4/23) reagiert. Wir zitierten die SVP mit der Aussage: «Im Vergleich zu anderen Staaten besitzen die Auslandschweizer ein grosszügiges Wahl- und Stimmrecht für Gemeinde-, Kantons- sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.»
Der Faktencheck ergibt: Auf Bundesebene sind alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stimmberechtigt. Weiter gehen die zehn Kantone Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Solothurn, Schwyz, Tessin: Sie gewähren das Stimmrecht auch bei kantonalen Vorlagen. Die Teilnahme an kommunalen Abstimmungen ist den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern nur in den Kantonen BaselLandschaft, Neuenburg und – mit Einschränkungen – Tessin möglich. (MUL)
Quelle: Bericht des Bundesrats vom 17. März 2023 zur Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland, Seite 8. Link:
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