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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte setzt den Bussen fürs Betteln in Genf ein Ende. Die Entscheidung, die aus der Inhaftierung einer Romni erwachsen ist, hat internationale Ausstrahlung.
Kann man einer Person eine Geldstrafe auferlegen, bloss weil sie ihre Hand vor Passantinnen und Passanten ausstreckt? Am 19. Januar 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass solche Strafen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen. Dieser widmet sich dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die in Genf gebüsste Romni aus Rumänien befand sich laut EGMR «in einer offensichtlich verletzlichen Lage und hatte das der Menschenwürde inhärente Recht, ihre Not auszudrücken und zu versuchen, sie durch Betteln zu lindern.»
Da die Frau nicht in der Lage war, die ihr aufgebrummten Bussen im Umfang von insgesamt 500 Franken zu bezahlen, hatte sie in Genf eine Haftstrafe von fünf Tagen absitzen müssen. Dies geschah 2015. Der EGMR stuft diese Strafe nun als «schwer» ein und schreibt dazu: «Angesichts der prekären und verletzlichen Situation der Antragstellerin bestand die Möglichkeit, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe (…) ihre Not und ihre Verletzlichkeit weiter verschärft.» Das Gericht hat Genf zur Zahlung von 992 Euro zur Wiedergutmachung des entstandenen immateriellen Schadens an die Rumänin verurteilt.
Das im Rückblick ziemlich Verblüffende: Das Bundesgericht hatte die Schlussfolgerungen des EGMR bereits 2008 weitgehend vorausgesehen. Es hielt damals fest, das Recht zu betteln müsse «als Teil der verfassungsmässig garantierten persönlichen Freiheit betrachtet werden». Es attestierte dem Kanton Genf damals immerhin, er verfüge eine Rechtsgrundlage für sein Bettelverbot. Aus Genfer Sicht bezweckt das Verbot die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Ruhe.
Der EGMR beschränkt sich nun aber nicht darauf, das Urteil gegen die bettelnde und gebüsste Romni aufzuheben, sondern greift in seinen Kommentaren auch das Genfer Strafgesetz grundsätzlich an. Über dieses wurde 2007 abgestimmt und es sieht für jegliche Formen des Bettelns Geldstrafen vor. Aus Sicht des EGMR stellt aber Bettelei keine Störung der öffentlichen Ordnung dar, sondern verursacht höchstens «ein moralisches Unbehagen». Auch sei das von der Schweiz nicht weiter untermauerte Argument, mit der Strafverfolgung von Bettlerinnen und Bettlern kämpfe man letztlich auch gegen Mafiaorganisationen, problematisch: Dem EGMR schienen die Roma vielmehr Opfer zu sein.
Am 19. Januar nahm Anwältin Dina Bazarbachi, die die Genfer Roma seit 14 Jahren verteidigt, das Urteil sichtlich bewegt auf: «Zwei Wochen vor der Urteilsverkündigung fürchtete ich noch, vor Gericht zu verlieren, was verhängnisvolle Auswirkungen auf die Art und Weise gehabt hätte, wie die Roma in Europa behandelt werden.» Das Urteil des EGMR markiert nun das Ende eines Rechtsstreits, der seit 2008 geführt worden war. Dina Bazarbachi hat von Anwältinnen und Anwälten Gratulationen für ihr Durchhaltevermögen erhalten. Aber sie war auch das Ziel von Beleidigungen und Todesdrohungen: «Das zeigt den Hass auf, den gewisse Personen gegen die Roma hegen.» Das Genfer Gesetz gegen das Betteln sei spezifisch gegen diese Bevölkerungsgruppe gerichtet, sagt sie. Die Debatten während der Erarbeitung des Gesetzes hatten sich tatsächlich auf die Roma fokussiert und der Grossteil der Bussen betreffen diese Menschen. Eine solch einseitige Ausrichtung und Anwendung einer Strafbestimmung verletzt aus EGMR-Sicht aber das Verbot indirekter Diskriminierung.
In Genf schlägt das EGMR-Urteil hohe Wellen. Der Genfer Staatsanwalt Olivier Jornot, der sich an der Erarbeitung des Gesetzes gegen Bettelei beteiligte, sah sich gezwungen, alle laufenden Bussgeldverfahren gegen Bettlerinnen und Bettler einzustellen. Hunderte Strafzettel wurden ungültig. 2020 hat die Genfer Polizei 3723 Strafzettel wegen Bettelns über einen Gesamtbetrag von 457 890 Franken ausgestellt. Und im Verlauf dieser Einsätze beschlagnahmte sie 5278 Franken an erbetteltem Geld. Seit einigen Jahren hatte Dina Bazarbachi einen wahren Aufstand gegen all die Bussen organisiert, die darauf wegen der prekären Lage der Roma durch die Richterinnen und Richter zunächst reduziert wurden. «Dieses ganze System ist sehr teuer. Aber es gibt jetzt weitere Schlachten zu schlagen», sagt die Anwältin, denn sie bedauert, dass die Genfer FDP bereits einen neuen kantonalen Gesetzesentwurf gegen das Betteln lanciert hat. Der im März eingereichte Entwurfstext will insbesondere das Betteln auf allen Einkaufsmeilen und touristischen Strassen verbieten. Die Juristin mutmasst, dass auch Strafen, die sich auf dieses neue Gesetz stützen würden, gegen das EGMR-Urteil verstossen würden. Zudem erscheine ihr der «politische Gewinn» des Gesetzesentwurfs unklar. Bazarbachis Einschätzung:
«Die Pandemie hat auch Schweizerinnen und Schweizer in eine finanzielle Notlage getrieben. Es gibt jetzt eine grössere Solidarität für Menschen in Armut und eben auch für die Roma.»
Anwältin der Genfer Roma
Das Urteil des EGMR zwingt jetzt in der Schweiz alle Kantone dazu, ihr Vorgehen und ihre Strafen gegen Bettlerinnen und Bettler zu überprüfen. In Basel-Stadt hatte sich der Grosse Rat bereits für die Wiedereinführung des Bettelverbots ausgesprochen. Nun wird dieses Vorhaben vorerst sistiert. Und in der Waadt, die ein von der Genfer Vorlage inspiriertes Gesetz gegen das Betteln kennt, wird das EGMR-Urteil zurzeit analysiert. In Zürich hingegen, wo die Polizei letztes Jahr 700 Bussen gegen Bettlerinnen und Bettler aussprach, liessen die Behörden verlauten, es ändere sich vorläufig nichts.
Das Urteil des EGMR, dessen Rechtsprechung für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates massgebend ist, zeigt auch ausserhalb der Schweiz bereits Wirkung. So etwa in Frankreich, wo das Strafgesetz ausschliesslich sogenannt «aggressives Betteln» verbietet. Und der Pariser Anwalt Lionel Crusoé focht im Februar dieses Jahres im Namen der Fondation Abbé Pierre und der Französischen Liga für die Verteidigung der Menschenrechte ein Bettelverbot der Stadt Metz an. Crusoés knappe Bilanz: «Wir haben das europäische Urteil vor Gericht eingesetzt – und Recht bekommen.»
Kommentare
Kommentare :
The issue here is a matter of pride, when visitors to switzerland see people begging on the streets, it puts a bad taste in there mouths and gives a bad impression of Switzerland, they ask the question, can the swiss not look after their citizens.
The problem is that these are not Swiss citizens, they are Romanian gypsy's who have no country and who rome every capital in Europe, their trade is begging and has been for generations of gypsys.
They work very hard at their trade, long hours, hostile conditions and for very little money, who in their right minds would do this unless they had to, but for some reason the gypsy's cling to what they know best, their traditions.
while Romanian gypsy's may be bad for business, the only way to solve this begging problem is to give the gypsy community another trade, to do this the government will have to show love and generosity towards the community and society will have to accept and train them.
Man kann ob der Haltung in den meisten Kommentare nur zutiefst erschrecken! Es ist wunderbar, dass es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ja dass es die Menschenrechte gibt. Eine kleine Ahnung des Weltgeschehens darf jedem zumindest gelegentlich auf der Strasse begegnen. Sicherliche vorhandene Probleme können auf lange Sicht mit Respekt und Augenmass und vielleicht auch in Form der Beschäftigung mit der viele hundert Jahre alten europäischen Geschichte der fahrenden Bevölkerung des Kontinents angegangen werden. Da gäbe es viel, viel zu entdecken!
Je vous tiens à vous exprimer ma honte à la lecture de cet article. Dans ma ville d'origine, que j'aime, et dont bien des Français me parlent avec admiration, on arrête les mendiants, on les verbalise et on prend même le peu d'argent qui se trouve dans leur soucoupe. Heureusement qu'il existe la Cour européenne des Droits de l'Homme pour dénoncer une telle pratique. Et dire qu'en 2008, le Tribunal fédéral avait considéré que le droit de mendier faisait partie de la liberté personnelle garantie par la Constitution ! Notre dernier passage à Genève date de 2012 pour l'enterrement de ma mère..... je me demande si j'ai vraiment envie d'y revenir un jour !
Couldn't the cities hand out huge fines for anyone caught giving a beggar money? Business owners could be encouraged to take photos of anyone seen giving money to a beggar and be given the incentive of getting a portion of the fine for giving the photo to the police.
Man weiss genau, dass all die Bettler von Osteuropa kommen von Rumanien ein sehr koruptes Land. Als ich in der Schweiz war vor ein paar Jahren war es eine Katastrophe im Sommer durch die Strassen von Genf und Lausanne zu schlendern, alle 2 m sitzt eine alte Dame meistens noch mit einem Baby auf Arm. Man weiss genau dass das alles organisierte Banden sind, am Morgen sitzen diese Frauen auf die Strassen und sammeln sie am Abend wieder ein. Und das Geld wird von dem Banden Boss eingesammelt. Und das sollte Menschen wuerdig sein? Die EU sollte aufhoeren der Schweiz solche Vorschriften zu machen. Die sollen im eigenen Land fuer diese Leute sorgen.
Wenn's so weiter geht mit dem EU-Sozialismus müssen bald die Mehrheit der Europäer und der Schweizer selber betteln gehen. Allerdings, in der UdSSR, der DDR, Nordkorea und Kuba war/ist Betteln verboten! Betreffend der Roma müsste endlich die Daumenschraube bei deren Heimatländern hart angezogen werden. Die exportieren nämlich ihr Problem einfach nach der EU und der Schweiz. Genf sollte unbedingt dieses Urteil ignorieren und endlich gewerbemässiges Betteln zum Straftatbestand machen. Damit kann man Ausschaffen!
Il n'y a pas que les "roms" qui mendient dans nos villes mais beaucoup de "vrais pauvres" bien de chez nous ainsi que des "SDF".
Il est vrai que l'on a parfois à faire à une "mendicité organisée" qui ne profite généralement pas aux intéressés eux-mêmes.
Pour ma part et cela n'engage que moi, lorsque je croise ces personnes en ville, il suffit parfois d'entamer un dialogue pour connaître leur "besoin immédiat"; je m'en vais alors leur acheter un sandwich, une boisson, un paquet de cigarettes du lait pour leur bébé ou même des croquettes pour leur chien..!
En quoi est-ce si dérangeant pour nos élus et élites aux revenus "confortables" qu'ils en soient obligés de légiférer contre la mendicité?
Mais pour cela il faut accepter d'y aller. Personne n'est à la rue à Genève sans le vouloir. Avec ceci à quoi peut bien servir l'argent demandé aux passants?
Les femmes roms sont généralement exploitées par les chefs de clan qui les contraignent à la mendicité, ainsi que leurs enfants. En France, on a ainsi des mendiants "professionnels" à tous les coins de rues dans les villes. Autoriser la mendicité revient à maintenir les enfants roms hors des systèmes scolaires et à engendre une délinquance juvénile. La CEDH est pilotée par des bobos qui nuisent par leurs décisions à la sécurité des citoyens et à l'insertion des enfants roms !
Schweiz: Ich kann mich erinnern, dass Roma und andere "Bettler" täglich in Bussen über die Grenze bei Feldkirch kamen und in Buchs SG, an verschiedenen Orten platziert wurden. Die Polizei versuchte sie wegzuweisen. Erfolglos. Am Abend wurden sie beim Bahnhof wieder eingesammelt. Die Einnahmen kassierten die Organisatoren dieser Bettlerei. Der Artikel ist sehr einseitig und zeigt nur die Ansicht der "Anwältin"
Der typisch einseitig geschriebene Artikel, - einfach keine professionelle Berichterstattung, sondern ein main-stream-naiver Werte-Autoritarismus: Oh wehe, man tastet hier ein Menschenrecht an, Tabuthema!, da setzt das Denken sofort aus und der Europäische Gerichtshof, die gottähnliche Instanz spricht zu uns, die einzige Instanz, die überhaupt befugt ist, darüber zu befinden: hier die natürlich nur tapfere Minderheiten-Schutz Anwältin (sichtlich bewegt) - und dort der kalte Kanton Genf (mit allen Politikern - das beinhaltet übrigens Politiker aller Geschlechter und Befindlichkeiten - die nicht zählen). Ach, ich kann es in dieser Form kaum mehr sehen; allmählich neige ich - ich staune wirklich an mir selbst - der SVP zu. Fremde Richter! Was soll denn das!
Ein sehr einseitiger Artikel. Warum werden denn diese Gesetze implementiert? Das einzige, was der Artikel dazu sagt, ist die Spekulation, dass es rassistisch motiviert sei. Warum fragt man nicht, wie es dazu kommt, dass diese Aktivitäten verboten werden müssen? Wie steht es um mein Recht, unbehelligt mich im öffentlichen Raum bewegen zu können? Es ist symptomatisch für diese fremden Richter, diese Interessen mit "einem moralisches Unbehagen" abzutun - wer hier Gut und Böse ist, ist jedenfalls klar verteilt.