Eine Mehrheit der Fünften Schweiz unterstützt die beiden AHV-Vorlagen
Aktualisiert am 26. September 2022
Am 25. September hat die Schweiz über vier Vorlagen zu drei Themen abgestimmt: zur Massentierhaltung, zur Verrechnungssteuer und zur Altersvorsorge. Wie die Stimmberechtigen in der Schweiz, befürwortet eine Mehrheit der Auslandschweizer:innen die AHV21-Reform. Demgegenüber votierte eine Mehrheit der Fünften Schweiz für die Abschaffung der Massentierhaltung und für die Reform der Verrechnungssteuer.
Die Ergebnisse
Die AHV21-Reform, die das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre anhebt, kam in der Abstimmung nur knapp durch. Die Auslandschweizer:innen sprachen sich jedoch weitaus deutlicher für ein Ja aus. Hätte nur die Fünfte Schweiz abgestimmt, wären zudem die Massentierhaltung abgeschafft und die Reform der Verrechnungssteuer angenommen worden.
Quelle: swissinfo.ch
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Massentierhaltungsinitiative
Die Mindestanforderungen für die landwirtschaftliche Tierhaltung sollen erhöht werden und die Massentierhaltung soll verboten werden.
In der Schweiz ist die landwirtschaftliche Tierhaltung gesetzlich geregelt. Es wird auch vorgeschrieben, wie viele Tiere maximal auf einem Betrieb gehalten werden dürfen. Wird die Volksinitiative angenommen, wird die Massentierhaltung verboten. Für die Tierhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben gelten neu mindestens die Bio-Suisse-Vorgaben von 2018. Das betrifft unter anderem die Haltung von Tieren und deren Zugang zum Freien.
Quelle: easyvote.ch
Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Mit den beiden Vorlagen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll einerseits die Mehrwertsteuer erhöht werden. Andererseits soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht und flexibilisiert werden.
Mit der ersten Vorlage hat das Parlament beschlossen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig, welche dem obligatorischen Referendum unterliegt. Mit der zweiten Vorlage hat das Parlament beschlossen, das Gesetz zur AHV zu ändern. Mit der Änderung wird das Rentenalter von Frauen und Männern vereinheitlicht. Das Rentenalter der Frauen wird deswegen auf 65 Jahre erhöht. Zudem wird die Pensionierung flexibler.
Die beiden AHV-Vorlagen sind miteinander verbunden. Damit sie in Kraft treten, müssen beide Vorlagen angenommen werden.
Quelle: easyvote.ch
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen sollen abgeschafft werden.
Wenn zum Beispiel Unternehmen Geld ausleihen wollen, können sie Obligationen verkaufen. Falls sie Obligationen verkauft haben, zahlen sie der Käuferin oder dem Käufer jedes Jahr Zinsen auf den erhaltenen Betrag. In der Schweiz muss auf diese Zinsen die Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 Prozent gezahlt werden.
Das Parlament hat beschlossen, die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe für Schweizer Obligationen abzuschaffen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Quelle: easyvote.ch