Kann ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn ich die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerbe?
Die Schweiz lässt mehrere Staatsbürgerschaften zu. Es ist jedoch möglich, dass Sie mit dem Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn die Gesetzgebung Ihres Landes z. B. den automatischen Verlust des Bürgerrechts bei freiwilligem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht. Die Behörden in Ihrem Herkunftsland werden Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.
Was kostet ein Gesuch um Einbürgerung bzw. Wiedereinbürgerung?
Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung eines Gesuchs verlangt die Schweizer Vertretung einen Vorschuss. Dieser deckt die Kosten des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der kantonalen Behörden (600 Franken pro volljährige Person und 350 Franken pro minderjähriges Kind, das nicht im Gesuch eines Elternteils einbezogen ist) sowie die Kosten der Vertretung für erbrachte Leistungen, z. B. Beratung, Aktenprüfung, Interview, Bearbeitung von Zivilstandsurkunden, Abklärungen und Nachforschungen (75 Franken pro halbe Stunde). Zu diesem Vorschuss kommen allfällige zusätzliche Kosten im Rahmen der Prüfung von Zivilstandsurkunden durch Dritte oder durch bestimmte Schweizer Zivilstandsbehörden hinzu. Diese Gebühren werden nicht zurückerstattet, wenn das SEM eine negative Entscheidung trifft oder das Gesuch im Laufe des Verfahrens zurückgezogen wird. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Wo erhalte ich Informationen und Unterlagen, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen?
Sehr nützliche Informationen, insbesondere über die Voraussetzungen, das Verfahren und die vorzulegenden Dokumente finden Sie auf der Internetseite der Schweizer Vertretung bei «Dienstleistungen» unter «Bürgerrecht». Auf Anfrage sendet Ihnen die Schweizer Vertretung die für ein Einbürgerungsgesuch erforderlichen Unterlagen zu, damit Sie Ihr Dossier vorbereiten können. Nach Eingang Ihrer Unterlagen vereinbart die Vertretung mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch, das in der Regel in einer Landessprache stattfindet.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Schweizer Vertretung reicht ihren Erhebungsbericht in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der vollständigen Gesuchsunterlagen beim SEM ein. Das SEM entscheidet über ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der Gesuchsunterlagen mit dem Erhebungsbericht der zuständigen Schweizer Vertretung. Jede Adressänderung oder Zivilstandsereignisse (Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt, Tod, Adoption usw.) während dieser Zeit müssen der zuständigen Schweizer Vertretung mitgeteilt werden.
Hier finden Sie weitere nützliche Informationen
Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer (SEM):
revue.link/nationalitaet
FAQ – Schweizer Bürgerrecht (SEM):
revue.link/faqde
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht:
revue.link/de141
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht:
revue.link/buev
Haben Sie Fragen? Besuchen Sie die Internetseite Ihrer Vertretung und kontaktieren Sie uns, wenn Sie dort keine Antworten finden:
revue.link/vertretungen
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Ik heb een Zwitsers paspoort, maar het paspoort had al lang geleden verlengd moeten worden maar nooit gedaan vanwege drukte en uitstel...