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Welche Vorteile hat die Ehe gegenüber der eingetragenen Partnerschaft?

09.12.2022 – SMILLA SCHÄR, RECHTSDIENST ASO

Die Frage: Ich bin Auslandschweizerin und lebe mit meiner kanadischen Partnerin seit einigen Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft. Welche Vorteile hätte eine Ehe für uns?

Die Antwort: Der Unterschied zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe ist nicht rein symbolisch. Die «Ehe für alle» eröffnet gleichgeschlechtlichen Paaren neue Möglichkeiten. So ermöglicht sie ihnen die gemeinschaftliche Adoption von Kindern und den Zugang zur Samenspende in der Schweiz. Erfolgt der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin nach schweizerischem Fortpflanzungsmedizingesetz, sind beide Elternteile ab Geburt rechtlich als solche anerkannt. Bei privaten Samenspenden oder wenn Sie und Ihre Partnerin in Ihrem Wohnland auf eine Samenbank zurückgreifen, ist in der Schweiz allerdings nur die gebärende Person von Geburt an als rechtlicher Elternteil anerkannt. Sowohl bei der Adoption als auch bei Samenspenden gilt zudem: Ob das Kindesverhältnis in Ihrem Wohnland anerkannt wird, hängt von den dort gültigen Gesetzen ab.

Sind Sie an die Schweizer AHV angeschlossen, wären Sie mit einer Ehe besser abgesichert. Wenn die Anspruchsbedingungen für eine Hinterbliebenenrente der AHV erfüllt sind, bekommt die Hinterbliebene auch ohne Kinder eine Witwenrente – sofern sie zum Zeitpunkt des Todes ihrer Ehefrau mindestens 45 Jahre alt und bereits fünf Jahre verheiratet ist.

Die «Ehe für alle» hat nicht rein symbolischen Charakter: Verheiratete Paare sind gegenüber eingetragenen Paaren in vielen Belangen bessergestellt. Foto Keystone

Weiterhin gilt bei der Ehe – sofern nicht anders vereinbart – die Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand anstelle der bei der Partnerschaft geltenden Gütertrennung. Und nicht zuletzt könnte sich Ihre Partnerin in der Schweiz erleichtert einbürgern lassen, wenn Sie heiraten.

Die eingetragene Partnerschaft lässt sich mit einer einfachen Erklärung in eine Ehe umwandeln. Sie können diese Umwandlungserklärung auf der für Sie zuständigen Schweizer Vertretung einreichen. Auf Wunsch kann auch eine Trauung mit vorgängigem Ehevorbereitungsverfahren beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie den Namen bei der Trauung ändern können. Beim Umwandlungsverfahren kann eine Namensänderung zwar im Nachhinein beantragt werden, dies kostet jedoch extra.

Aber Achtung: Bei der Trauung mit Ehevorbereitung besteht eine rechtliche Lücke. Es ist nämlich nicht geregelt, ob die eingetragene Partnerschaft als Zeit angerechnet wird, in der man verheiratet war. Dies ist beispielsweise relevant für die Fristen zur erleichterten Einbürgerung, für die Ihre Partnerin seit sechs Jahren mit Ihnen verheiratet sein muss, oder für die Frist zum Bezug der Hinterbliebenenrente. Bei den Umwandlungsverfahren hingegen ist gesetzlich festgelegt, dass die Dauer der eingetragenen Partnerschaft angerechnet wird. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, ist eine Umwandlungserklärung also die bessere Wahl.

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