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Die Frage: Diesen Frühling haben die Abstimmenden die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende beschlossen. Als in Deutschland lebende Auslandschweizerin ist mir unklar, inwiefern diese Änderung mich betrifft. Wird sie für alle Schweizer Bürger:innen gelten, also auch für Auslandschweizer:innen? Was ist, wenn man als Schweizer:in im Ausland verstirbt? Und wie verhält es sich mit Tourist:innen, die sich in der Schweiz aufhalten?
Die Antwort: In der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung bei der Organ- und Gewebetransplantation ausgesprochen. Zukünftig soll bei allen Verstorbenen davon ausgegangen werden, dass sie zur Organ- und Gewebespende gewillt sind – ausser sie haben das Gegenteil zu Lebzeiten ausdrücklich festgehalten. Da es sich um eine sogenannte erweiterte Widerspruchslösung handelt, werden aber auch weiterhin die Angehörigen kontaktiert, wenn der Wille nirgends erfasst wurde. Letztere können eine Organ- oder Gewebeentnahme unterbinden, wenn diese ihrer Einschätzung nach nicht dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Sind keine Angehörigen kontaktierbar, dürfen keinerlei Organe oder Gewebe entnommen werden. Die Änderungen werden frühestens auf Anfang 2024 in Kraft treten.
Regelungen zur Organ- und Gewebeentnahme richten sich grundsätzlich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern funktionieren nach dem Territorialprinzip. Das heisst konkret, dass der Aufenthaltsort zum Todeszeitpunkt bestimmt, welche Gesetze Anwendung finden. Daran wird auch die Abstimmung vom Mai nichts ändern. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit wird die Widerspruchslösung also für all diejenigen gelten, die in der Schweiz sterben – seien sie Tourist:innen, Auslandschweizer:innen, die hier zu Besuch sind, oder Personen mit festem Wohnsitz in der Schweiz.
Wenn Schweizer:innen im Ausland sterben, gelten dementsprechend die Gesetze des Todesorts. Die Schweizer Gesetzesänderung reiht sich hier in einen Trend ein: Immer mehr europäische Länder verfügen über eine Widerspruchslösung. Es gibt aber weiterhin Ausnahmen, wie etwa Deutschland. Für Auslandschweizer:innen lohnt es sich also, sich über die Regeln ihres Wohnlandes zu informieren und ihren Willen möglicherweise in den entsprechenden Registern oder Dokumenten zu vermerken. Und um für alle Fälle in der Schweiz vorzusorgen, können Sie beispielsweise auf der Webseite von Swisstransplant einen Organspendeausweis herunterladen und ausfüllen. Er bleibt auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gültig.
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