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Erste kleine Schritte auf dem langen Weg zu demokratischeren ASR-Wahlen

19.01.2024 – Tobias Orth

Der Auslandschweizerrat setzt sich aus Delegierten zusammen, welche die Fünfte Schweiz in Bern vertreten. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit der Modernisierung des Wahlmodus. Was hat die Gruppe bereits erreicht?

Was ist der Auslandschweizerrat?

Der Auslandschweizerrat (ASR) setzt sich zusammen aus 140 Mitgliedern, davon 120 Delegierte aus dem Ausland. Der ASR ist gewissermassen das Parlament der Fünften Schweiz. Die Delegierten werden jeweils für eine vierjährige Legislatur gewählt. Während diesen vier Jahren vertreten sie die Interessen der Auslandschweizer:innen gegenüber den schweizerischen Behörden.

Wie werden die Delegierten gewählt?

Die Wahlen in den Auslandschweizerrat erfolgen nicht auf einheitliche Weise. Zum einen bilden einzelne, grössere Länder einen Wahlkreis. Zum anderen gibt es Weltregionen, in denen grössere Ländergruppen Anrecht auf einen oder mehrere Sitze haben. Vor allem aber gibt es kein einheitliches Wahlsystem, das punkto Transparenz und Repräsentativität überzeugen würde.

Wer wir sind und was unser Ziel ist?

Genau hier setzt die Arbeitsgruppe an, die am Auslandschweizer-Kongress 2023 in St. Gallen anerkannt wurde: Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen standardisierten Prozess für demokratische Wahlen vorzuschlagen und zu fördern. Dieser standardisierte Prozess kann dann in den Ländern, die dies wünschen, angewandt werden. Konkret strebt die Arbeitsgruppe ein auf die ASR-Bedürfnisse zugeschnittenes E-Voting-Tool an – und einen Leitfaden dazu. Dieser Leitfaden soll in den einzelnen Wahlkreisen als Wegleitung dienen und aufzeigen, wie das System funktioniert und worauf besonders zu achten ist. An den ASR-Wahlen 2025 soll das neue System ein erstes Mal angewendet werden.

Was wir bisher erreicht haben?

Das Projekt verfolgt das Ziel, die Repräsentativität des Auslandschweizerrates zu verbessern. Auf dem Weg zur Lösung stehen wir selbstverständlich in regelmässigem Austausch mit der ASO-Direktion. Aber auch mit den meisten Ländern bzw. Regionen tauschen wir uns bereits aus und haben dabei auch erste Feedbacks erhalten. So wurde uns etwa bewusst, dass die Umsetzung in Ländern der Europäischen Union aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) etwas schwieriger geworden ist.

Natürlich darf bei diesem Projekt der Austausch mit dem EDA nicht fehlen: Es ist für die Auslandschweizer:innen die Anlaufstelle, wenn es um konsularische Dienstleistungen geht. Bei den bereits erfolgten Gesprächen mit dem EDA ist eines offensichtlich geworden: Für die Durchführung digitaler Wahlen werden mindestens die E-Mail-Adressen aller Wahlberechtigten benötigt. Es ist daher wichtig, dass alle Auslandschweizer:innen ihre E-Mail-Adresse der zuständigen Niederlassung (Botschaft oder Konsulat) mitteilen. Je mehr Adressen verfügbar sind, desto höher die Zahl jener, die an den ASR-Wahlen teilnehmen können – und desto repräsentativer und demokratisch legitimierter ist schlussendlich das Wahlergebnis. Der Austausch mit dem EDA wird weitergeführt: Zu diskutieren ist noch, wie die Lösungen aussehen könnten, wenn E-Mail-Adressen fehlen.

Was sich also zeigt: Wir unternehmen viele kleine Schritte, die uns einer praktikablen und geeigneten Lösung hoffentlich näherbringen. Viele weitere werden wohl noch folgen.

TOBIAS ORTH, WORKGROUP.OSA@OUTLOOK.COM

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