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Sie wollen per E-Voting an der Wahl des neuen Auslandschweizerrats teilnehmen? Dann müssen Sie sich jetzt vergewissern, ob Botschaft oder Konsulat Ihre aktuelle E-Mail-Adresse registriert haben.
Zwischen dem 11. April und 11. Mai 2025 wird das «Parlament der Fünften Schweiz», der Auslandschweizerrat, neu gewählt. 13 Regionen nehmen dabei am Pilotprojekt «Direktwahlen» teil. Das heisst, dass Schweizerinnen und Schweizer in diesen Regionen per E-Voting ihre Delegierten direkt wählen können.
Durchgeführt wird das Pilotprojekt «Direktwahlen» in den folgenden Ländern und Wahlkreisen: Australien, Deutschland, Iberische Halbinsel (Wahlkreis Spanien und Portugal), Japan, Mexiko, Niederlande, Peru, Singapur, Türkei, USA, Vereinigtes Königreich sowie der Wahlkreis Zentral-West-Südasien (umfassend die Länder Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Georgien, Indien, Iran, Irak, Jordanien, Kasachstan, Kuwait, Libanon, Malediven, Nepal, Oman, Pakistan, die besetzten palästinensischen Gebiete*, Katar, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Jemen).
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die wählen wollen und in einem der obgenannten Länder leben, sollten sich vergewissern, dass sie bei der zuständigen Schweizer Vertretung, Botschaft oder dem Konsulat, registriert sind. Weiter sollten sie sich vergewissern, dass dort ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Möglich ist dies direkt über den EDA-Online-Schalter oder via E-Mail an die zuständige Schweizer Vertretung. Wer nur eine E-MailAdresse pro Haushalt angegeben hat, kann dies noch ändern. Pro E-Mail-Adresse kann nämlich nur eine Stimme abgegeben werden. Abgestimmt werden kann zwischen dem 11. April und 11. Mai 2025. Die dazu nötigen Instruktionen werden den registrierten Stimmberechtigten per E-Mail zugestellt.
Zu guter Letzt: Wer nicht nur wählen will, sondern selber kandidieren möchte, sollte den Wahlkoordinator des eigenen Wahlkreises möglichst rasch kontaktieren.
Die offizielle Wahlwebsite: www.swisscommunity.org/de/elections/
* Präzisierung zu «Palästina»
In der Ausgabe 5/2024 wurde erwähnt, dass auch Schweizerinnen und Schweizer, die in «Palästina» leben, am E-Voting-Versuch teilnehmen können. Dies hat Teile der «Revue»-Leserschaft verwundert – und auch verärgert, denn weder umschreibt Palästina ein genaues geografisches Gebiet, noch anerkennt die Schweiz die Staatlichkeit von Palästina. Die Formulierung war somit unbedacht, verwirrend und letztlich heikel. Dafür entschuldigt sich die Redaktion. In keiner Weise war eine politische Aussage beabsichtigt. Es ging allein darum, die Wahlrechte der wenigen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im «besetzten palästinensischen Gebiet» – so die offizielle Umschreibung des EDA – festzuhalten. Gemeint ist damit geografisch das Westjordanland inklusive Ostjerusalem und der Gazastreifen. (MUL)
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