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Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Swissness-Gesetz. Die Lebensmittelindustrie hat deswegen zahlreiche Verpackungen und Rezepturen anpassen müssen.
Das Schweinefleisch für das Mini-Cordon-bleu stammt aus der Schweiz. Ebenso der darin verwendete Käse und der Schinken. Bis jetzt hat der Convenience-Hersteller Bofrost dieses Produkt in seinem Katalog mit einer Schweizer Flagge geschmückt. Doch damit ist nun Schluss. Und zwar wegen der Panade. Das Paniermehl stammt nicht aus der Schweiz. Und gemäss den neuen Swissness-Regeln darf das Produkt nicht mehr als schweizerisch angepriesen werden. Das neue Gesetz schreibt nämlich vor, dass bei einem Lebensmittel Zutaten aus der Schweiz mindestens 80 Prozent des Gewichts ausmachen müssen, damit es auch als schweizerisch vermarktet werden darf. Beim Mini-Cordon-bleu von Bofrost fällt die Panade mit 25 Prozent ins Gewicht.
Zahlreiche Schweizer Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie haben aufgrund der neuen Gesetzeslage ihre Rezepturen, ihre Verpackungen oder beides verändern müssen – so auch der MüesliHersteller Bio-Familia. Bei 110 von 130 verschiedenen Verpackungen hätte das Unternehmen wegen der neuen Regeln das Schweizer Kreuz entfernen müssen. Durch die Änderung von 50 Rezepturen gelang es, das Symbol der Flagge auf den Verpackungen zu belassen. Ob man die Anpassungen machen oder künftig einfach auf das Schweizer Kreuz verzichten sollte, sei firmenintern intensiv diskutiert worden, sagt Niklaus Iten von Bio-Familia. Schliesslich hielt das Unternehmen am Signet fest – auch, da man andernfalls um einen Rückgang bei der Nachfrage aus dem Ausland fürchtete. «Exportkunden haben uns klar signalisiert: Ohne Schweizer Kreuz keine Chance», sagt Iten.
Beim Lebensmittelhersteller Hero führte das neue Gesetz ebenfalls zu Handlungsbedarf. Auf 70 Produkten wurde das Schweiz-Logo entfernt, Darunter etwa Teigwaren der Marke Napoli. Sie werden zwar in der Schweiz produziert, doch der Hartweizengriess ist nicht ausreichend in der Schweiz verfügbar und wird deshalb importiert. Weitere Beispiele: Nestlé entfernte bei 80 Produkten das Schweizer Kreuz, darunter solche der Marken Thomy und Leisi. Bei den Ramseier-Säften musste das Schweizer Kreuz verschwinden, wenn sie exotische Früchte enthielten. Bei den Convenience-Produkten von Frigemo wurde das Logo bei den Pommes frites entfernt. Es könne nicht garantiert werden, dass diese zu 80 Prozent aus Schweizer Kartoffeln bestehen. Lediglich von punktuellen Anpassungen der Rezepturen ist dagegen bei Kräuterzuckerhersteller Ricola die Rede, der seine Schweizer Herkunft besonders offensiv vermarktet.
Viele Firmen kritisieren das neue Gesetz. Es lege den Fokus zu einseitig auf die Herkunft der Rohstoffe und zu wenig auf die Herstellung in der Schweiz, findet etwa der Milchverarbeiter Hochdorf. Und Daniel Bloch, Chef des Ragusa-Herstellers Camille Bloch, bemängelt: «Die umständlichen Anforderungen an die Herkunft der Rohstoffe schaffen neue Hürden für Firmen, die in der Schweiz prouzieren.»
Kein Verständnis für solche Äusserungen hat Konsumentenschützerin Sarah Stalder: «Jetzt zu jammern, zeigt lediglich, dass man als Lebensmittelhersteller zwar gerne den Swissness-Bonus einkassiert, dafür aber alles beim Alten belassen will», sagt die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Die Industrie habe genug Zeit gehabt, sich auf die Neuerungen einzustellen oder Ausnahmeregelungen zu beantragen. Widerspruch gibt es auch vom Bundesamt für Landwirtschaft: «Die Folgen des Swissness-Gesetzes werden dramatisiert», sagt Vizedirektor Dominique Kohli. Bis jetzt sei ihm kein Unternehmen bekannt, bei dem es deswegen einen Stellenabbau gegeben habe.
Wann darf ein Produkt als schweizerisch angepriesen werden?
Naturprodukte: Bei Mineralien (wie Salz), Pflanzen, Früchten, Wild und Fisch ist der Ort der Gewinnung, Ernte respektive Jagd ausschlaggebend. Bei Fleisch aus Zuchthaltung müssen die Tiere die meiste Zeit in der Schweiz gelebt haben. Bei Erzeugnissen von Tieren wie Eier, Milch oder Honig muss die Tierhaltung in der Schweiz erfolgen.
Lebensmittel: Mindestens 80 Prozent des Gewichts müssen Rohstoffe aus der Schweiz ausmachen, und die wesentlichen Verarbeitungsschritte müssen im Land erfolgen. Ist eine Zutat nicht in der Schweiz verfügbar (beispielsweise Kakao oder Ananas) oder nicht in der erforderlichen Qualität oder der ausreichenden Menge, wird sie nicht oder nur teilweise mit eingerechnet. Zusätze in geringen Mengen wie Salz, Gewürze oder Hefe werden nicht mitgerechnet. Zudem hat der Bund vorläufig 58 Ausnahmen (dazu gehören etwa Kandiszucker oder Eiweisspulver) bewilligt.
Industrieprodukte: 60 Prozent der Herstellungskosten (zum Beispiel bei Uhren) müssen in der Schweiz anfallen und wesentliche Fabrikationsschritte müssen im Inland erfolgt sein. Mit berücksichtigt werden dabei auch die Kosten für Forschung und Entwicklung oder Qualitätssicherung und Zertifizierung.
Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen gilt als Voraussetzung, dass der Anbieter seinen Verwaltungssitz in der Schweiz hat und dort auch die massgeblichen Tätigkeiten erfolgen. (map)
Foto Keystone
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Kommentare :
The Swiss label stands for quality worldwide, even at a subconscious level among consumers who know nothing about Switzerland. Since companies abuse the brand and dilute it, it is necessary to protect and strengthen it, and the only way to achieve that is through enforcing standards.
It is important to remember that this act not only protects Swiss industries, it also protects consumers by improving transparency with regards to the origin and practices used in preparing the products and services we buy.
Companies that can no longer use the Swiss label due to not meeting the standards of the Swissness Act, are not discriminated against. They can still protect their brands with trademarks and customer satisfaction.
The Swiss label stands for quality worldwide, even at a subconscious level among consumers who know nothing about Switzerland. Since companies abuse the brand and dilute it, it is necessary to protect and strengthen it, and the only way to achieve that is through enforcing standards.
It is important to remember that this act not only protects Swiss industries, it also protects consumers by improving transparency with regards to the origin and practices used in preparing the products and services we buy.
Companies that can no longer use the Swiss label due to not meeting the standards of the Swissness Act, are not discriminated against. They can still protect their brands with trademarks and customer satisfaction.
I agree that products with any Swiss designation need to have high standards of quality control but not to the detriment of Swiss manufacturers and the economy.
Die USA und damit auch Trump werden sich diese Fragen wohl nie stellen, weil schon allein diese nie auf so etwas kommen würden. Mehr noch, die Qualität ihrer Produkte können Sie auch mit wer weiss was für einen Verpackungs-Aufdruck verbessern.
Es kommt mir ähnlich vor wie hier in Costa Rica die Geschwindigkeits-Vorschriften auf der Autobahn. Alle fahren so schnell sie wollen, denn erwischt zu werden ist so selten wie ein Los in der Lotterie zu gewinnen. Ich nehme an, die Polizei hier benützt vielleicht einmal pro Woche eine der wenigen Radar-Pistolen die sie besitzen.
Als Schweizer hier im Ausland, fällt uns eventuell auf, dass der Gegenstand nicht in der Schweiz hergestellt wurde, aber ein Nichtschweizer, weiss zum Teil nicht einmal was das Schweizerkreuz bedeutet. Wenn sie im Süden von den USA Benzin tanken und der Schwarze, welche das Benzin einfüllt fragt, woher du kommst, und du sagst "from Switzerland", wird er vermutlich antworten: "Oh, that's in New Mexicio, right". Vermutlich kann er gar nicht lesen.
Also viel Glück mit dem neuen Gestetz. Hier in Costa Rica, wenn jemand etwas dummes macht, sagt man: "Para tonto no hay que estudiar" oder auf Deutsch: Um dumm zu sein muss man nicht studieren. Das Gesetz hat sicher eine gute Absicht, und wie man sagt, zählt ja diese. Dass es nicht kontrollierbar ist, ist jedoch dumm.
Komischerweise lässt man dies zu weil man wohl angst hat dem "Grossen Bruder" auf den Nerf zu treten!!
Aber als Schweizer der schon 32 Jahre in den USA lebt und 49 Jahre für eine "echte"Schweizer Firma gearbeitet hat ist es oft mühsam zu sehen mit was für welchen S,,,,,produkten unser Schweizerkreuz und der Name SWISS in Verbindung gebracht wird.
Wenn die Schweizer Flagge international geschützt ist, dann sollte man gegen die kommerziellen Sünder vorgehen können. Dazu brauchen wir eine zentrale Meldestelle, wo man Bilder einschicken kann.
Es werden Berichte erstellt , kontrolliert , Sitzungen abgehalten und neuen Weisungen vom Staat verfolgt .Die anfallenden Mehrkosten der produzierenden Firmen verteilen sich dann elegant und fast unmerklich auf den Verbraucher.
Mein Unmut kommt nicht von ungefähr , ich lernte in einer Gross Schweizer Firma mit 1000 Bürolisten / 2000 Arbeiter welche erwartungsgemäss bald unter gegangen ist. Vor meiner Pensionierung in einem Schweizer Staats Betrieb welcher in den 80er Jahren mit 20 Angestellten perfekt funktionierte arbeiten unterdessen mit dem gleichen Auftrag Volumen gegen 50 Angestellte.
( Umständliche Anforderungen und Hürden )wie in Ihrem Bericht oben zitiert !