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Bis im Jahr 2021 ist allen Auslandschweizerinnen und -schweizern E-Voting zu ermöglichen: Diese Forderung hat die Auslandschweizer-Organisation (ASO) am 30. November bei der Bundeskanzlei deponiert. Tausende im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer tragen die Forderung mit.
Die Online-Petition der ASO, mit der sie sich fürs E-Voting stark macht, hat im wörtlichsten Sinne rund um den Globus Rückhalt. Bis zum Ende der Sammelfrist unterzeichneten über 10 000 Schweizerinnen und Schweizer aus 137 Ländern die Bittschrift, die am 30. November bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde. Somit stellen sich Tausende hinter die Forderung, die Schweiz solle sehr rasch einen elektronischen Stimm- und Wahlkanal einführen. Die an Bundesrat und Parlament gerichtete Petition fordert konkret, das E-Voting bis im Jahr 2021 allen Auslandschweizerinnen und -schweizern zu ermöglichen.
Die ASO selbst fühlt sich in ihrer Position bestätigt: E-Voting ist nach ihrer Einschätzung der einzige Weg, allen Schweizern im Ausland die Ausübung ihrer politischen Rechte zu garantieren.
172 100 im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer sind in ein Wahlregister eingetragen und können somit in der Schweiz wählen und abstimmen. Oft bleibt es aber beim blossen Wunsch, die gewährten politischen Rechte wahrzunehmen: Da die Wahlunterlagen häufig zu spät eintreffen, können die fern ihrer Heimat lebenden Wahlberechtigten oft doch nicht wählen und abstimmen. An der Sitzung des Auslandschweizerrates vom 10. August in Visp betonten mehrere Delegierte, E-Voting sei letztlich der einzige Weg, der den im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte garantiere.
Mit der Petition machen die Auslandschweizerinnen und -schweizer nun mehr Druck in dieser Sache. Wie Bundes- rat und Parlament auf die Petition reagieren werden, ist indessen offen: Bei Redaktionsschluss stand die Antwort seitens der Behörde auf das Begehren der ASO noch aus.
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