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An seiner Frühjahrssitzung beschäftigte sich der Auslandschweizerrat vor allem mit den Parlamentswahlen vom 18. Oktober.
Ein Wahlmanifest mit Forderungen bezüglich der Auslandschweizer- Gemeinschaft stand im Mittelpunkt der Sitzung des Auslandschweizerrats (ASR) am 21. März 2015. Das Manifest mit acht Punkten enthält ausnahmslos Anliegen, welche die Auslandschweizer seit Jahren beschäftigen. Zentral ist die flächendeckende elektronische Stimmabgabe (E-Voting), um politische Rechte einfacher ausüben zu können.
Mit 64 gegen 2 Stimmen verabschiedet hat der Rat die Antwort der Auslandschweizer-Organisation in der Vernehmlassung zur Revision des Ausländergesetzes, die für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative notwendig ist. Explizit wird in der Antwort die Forderung erhoben, die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterzuführen. Die Sistierung der Personenfreizügigkeit hätte für die fast 450000 Auslandschweizer in der Europäischen Union direkte Folgen. Eine Resolution zur Personenfreizügigkeit hat der Auslandschweizerrat bereits 2011 verabschiedet.
Heftige Diskussionen provozierte im Rat einmal mehr die Frage, ob der ASR künftig direkt gewählt werden soll, anstatt durch die Schweizer-Vereinigungen. Ein Entscheid hierzu wurde nicht gefällt.
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