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Einstimmig verabschiedete der Auslandschweizerrat am 17. März 2023 sein Wahlmanifest. Die aus aller Welt angereisten Delegierten fassten die wichtigsten politischen Forderungen der Fünften Schweiz für die kommende Legislatur in sieben Punkten zusammen.
Mit der internationalen Mobilität nimmt seit Jahren auch die Zahl der Auslandschweizer:innen zu, die in einem kantonalen Stimmregister eingetragen sind und somit an den eidgenössischen Wahlen teilnehmen können und wollen. Die räumliche Distanz zwischen ihnen und den im Inland angesiedelten Behörden und politischen Akteur:innen stellt jedoch eine Herausforderung dar für den politischen Austausch. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) fungiert hier dank ihrem höchsten Organ, dem Auslandschweizerrat (ASR), als Bindeglied und verteidigt die Interessen der Fünften Schweiz im Inland. Nun formulierte dieses «Parlament der Fünften Schweiz» in einem Wahlmanifest die wichtigsten Forderungen der Auslandschweizer:innen an die Schweizer Parteien, Behörden und die Kandidierenden im Hinblick auf die Legislatur 2023–2027.
Der Rat fordert in seinem Wahlmanifest den konsequenten Abbau von Hindernissen, die die internationale Mobilität für Schweizer:innen unnötig einschränken. So fordert er einen klaren Einsatz für die Entwicklung und Verbreitung von E-Government-Tools. Diese ermöglichen den Auslandschweizer:innen einen unkomplizierten Behördenkontakt trotz örtlicher und zeitlicher Distanz. Ergänzend muss ihnen der einfache und schnelle Zugang zu konsularischen Dienstleistungen in ihrem Wohnsitzland weiterhin garantiert werden.
Um neue Einschränkungen der internationalen Mobilität zu verhindern, setzt sich der Auslandschweizerrat zudem entschieden für die Sicherstellung der Personenfreizügigkeit ein, die die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen für Schweizer Bürger:innen in den EU/EFTA-Staaten erleichtert. Schliesslich ruft er dazu auf, die Mobilitätshindernisse im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen abzubauen.
Da 2019 im Rahmen der letzten eidgenössischen Wahlen keine elektronische Stimmabgabe möglich war, sank die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer:innen deutlich. Wie bereits vor der letzten Legislaturperiode appelliert der ASR deshalb an die Politik, schnell und breitflächig E-Voting-Möglichkeiten einzuführen. Nur so können die Auslandschweizer:innen ihr von der Verfassung garantiertes Stimm- und Wahlrecht auch dort wahrnehmen, wo die postalische Übermittlung der Wahlunterlagen versagt. Ein Wahlmanifest alleine garantiert nämlich nicht, dass die Anliegen der Fünften Schweiz Eingang in die Schweizer Politik finden. Vielmehr müssen sie hierfür auch tatsächlich über die künftige Zusammensetzung des Parlaments mitbestimmen können und angemessen repräsentiert werden.
Hier finden Sie das Wahlmanifest 2023 der Auslandschweizer-Organisation in voller Länge: revue.link/manifest
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