Aus dem Bundeshaus
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Die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Verwaltung mit einfachen, ortsunabhängigen und schnellen Dienstleistungen zu bedienen ist das Ziel von E-Government. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) erlaubt Dienstleistungsangebote sicher, transparent und effizient zu gestalten. Davon profitieren auch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland.
In den letzten Jahren hat sich die IKT rasant weiterentwickelt und damit auch staatliche und politische Institutionen in ihrer Arbeit beeinflusst. Immer öfter benutzen sie das Internet, um Informationen einfacher als bisher an die Öffentlichkeit zu bringen und Dienstleistungen digital abzuwickeln.
Zu den digitalen Dienstleistungen gehört zum Beispiel die elektronische Stimmabgabe (E-Voting). Die Technologien des 21. Jahrhunderts sollen hiermit für die Ausübung der Kultur und Tradition der politischen Rechte in der Schweiz eingesetzt werden. Davon profitieren insbesondere Gruppen mit besonderen Bedürfnissen wie die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Am 5. April 2017 hat der Bundesrat die Schritte hin zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Er beabsichtigt, dem Parlament eine Revision der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten und E-Voting auf diesem Weg neben der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe als dritten, ordentlichen Stimmkanal zu etablieren. Rund 77 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer konnten elektronisch am Urnengang vom 24. September 2017 in den Kantonen Bern, Luzern, Fribourg, Basel-Stadt, St. Gallen, Aargau, Neuenburg und Genf abstimmen. Die Kantone Fribourg, Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg und Genf haben den elektronischen Stimmkanal auch rund 103 000 Stimmberechtigten im Inland angeboten.
Ein weiteres Ziel ist E-ID, die Einführung der ersten staatlichen elektronischen Identifikation. Das Parlament wird im Verlaufe des Jahres einen Gesetzesentwurf behandeln. Der Entwurf zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) geht von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Dabei nimmt der Bund seine Rolle als Regulierungs- und Anerkennungsstelle wahr und sorgt für optimale rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Mit der E-ID kann man sich rund um die Uhr bequem bei unterschiedlichen elektronischen Dienstleistern registrieren und so einfach und sicher zum Beispiel einen Strafregisterauszug oder Zugriff auf den Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten. Es entfällt dadurch die aufwändige Identifikation über Papierdokumente und das Führen von Nutzernamen und Passwörtern für die einzelnen Online-Portale. Die E-ID ist eine Basisdienstleistung, auf der weitere digitale Dienste aufbauen, sie ist damit ein Katalysator auf dem Weg zu einem durchgehend digitalen E-Government.
Für die Umsetzung von E-Government haben Bund, Kantone und Gemeinden eine gemeinsame Strategie erarbeitet. Sie ist in zwölf strategischen Projekten und Leistungen konkretisiert. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz definiert die Projekte und Leistungen für vier Jahre, überprüft sie jährlich und passt sie bei Bedarf an. Eine Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit regelt das gemeinsame Vorgehen der drei föderalen Ebenen bei der Umsetzung der Strategie. Bund und Kantone finanzieren die Bestrebungen zu gleichen Teilen.
Kommentare
Kommentare :
¿¿¿Donde puedo encontrar tales proyectos???
Muchas gracias.