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Der Auslandschweizerrat (ASR) stellte an seiner Sitzung in Bern die nahenden nationalen Wahlen in den Mittelpunkt. So wird der ASR erstmals in seiner Geschichte Wahlempfehlungen abgeben.
«2019 ist ein Wahljahr und es ist wichtiger denn je, die Interessen der 760 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer zu verteidigen und den Politikern in Erinnerung zu rufen, dass ihre Stimme zählt», betonte Remo Gysin, Präsident der Auslandschweizer-Organisation (ASO), bei der Eröffnung der Sitzung des Auslandschweizerrates (ASR) vom 23. März im Berner Rathaus. Derzeit sind 172 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Wahlregister eingetragen, was der Wählerschaft des Kantons Thurgau entspricht.
Der ASR hat in Bern entschieden, erstmals Wahlempfehlungen abzugeben. Er wird dies mit dem Ziel tun, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Auslandschweizerinnen und -schweizer in der kommenden Legislatur noch stärker berücksichtigt werden. Konkret beschlossen werden die Wahlempfehlungen an der nächsten Sitzung des ASR. Diese findet am 16. August 2019 in Montreux statt. Bereits jetzt ist eine eigens für die Fünfte Schweiz eingerichtete Informationsplattform zu den Wahlen im Aufbau: www.aso.ch/wahlen2019. Sie liefert einerseits praktische Hinweise zum Wahlprozedere und gewährt andererseits Einblick in die politische Landschaft der Schweiz. So können die im Bundeshaus vertretenen politischen Parteien hier die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer direkt ansprechen. Zusätzlich wird den Parteien die Möglichkeit geboten, sich am Auslandschweizerkongress in Montreux direkt an die aus aller Welt anreisenden Delegierten zu richten.
Als offizieller Vertreter der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wird der ASR dieses Jahr zudem ein Wahlmanifest verabschieden. Dessen Grundzüge hat der Rat in Bern skizziert, die definitive Fassung wird er ebenfalls im August in Montreux verabschieden. Das Wahlmanifest wird sich in erster Linie an die politischen Parteien und die Kandidatinnen und Kandidaten für die eidgenössischen Wahlen richten und Themen in den Mittelpunkt stellen, die für die im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind: so etwa die Zukunft des Stimm- und Wahlrechts, die internationale Mobilität, die Aufrechterhaltung des Konsularnetzes sowie die derzeit unbefriedigenden Beziehungen zwischen Schweizer Geldinstituten und den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland.
In diesem Zusammenhang hat der ASR in Bern erneut auf einen Umstand hingewiesen, den viele Auslandschweizerinnen und -schweizer als Diskriminierung empfinden: Als Postfinance-Kundinnen und -Kunden zahlen sie deutlich höhere Gebühren und erhalten gleichzeitig nicht Zugang zu den gleichen Dienstleistungen wie in der Schweiz lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht des ASR trägt die Postfinance AG, deren Hauptaktionärin die im Besitz des Bundes befindliche Schweizerische Post ist, auch gegenüber den im Ausland lebenden Schweizer Bürgerinnen und Bürgern eine besondere Verantwortung. Viele Landsleute ziehen aus beruflichen Gründen und oft nur für kürzere Zeit ins Ausland. Umso wichtiger ist es da, ein Konto in der Schweiz zu behalten.
Der ASR vermeidet aber in diesem wichtigen Thema den konfrontativen Kurs. Er verzichtet vorerst auf eine Klage gegen Postfinance. In seiner in Bern verabschiedeten Resolution nahm er aber klar Stellung: «Wir, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, verlangen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Leistungen von Postfinance.»
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