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Hallo Mädels der Burning Witches, zur Zeit des Jülicher Herzoges Wilhelm V. (1516-92) soll es in dessen Landen keine Hexen gegeben haben. Dessen Leibarzt Johann Weyer verfaßte 1566 'De Praestiglis Daemonum', als "Antihexenhammer": Der Grundgedanke war, daß es keine rechtlichen Grundlagen der Hexenprozesse gab, Hexenvertrag (pactum cum diabolo) und Hexenbuhlschaft (coitus cum diabolo) seien illusorisch aus medizinischen, juristischen, theologischen und philosophischen Gründen usw. Er galt der Kirche, ihren Klerikern und Theologen, sowie Juristen und Inquisitoren zunächst als Außenseiter, aber seine Argumente führten schließlich mit dazu, den Hexenverfolgungen die theoretischen Grundlagen zu entziehen. In der juristischen Praxis mußten immer mehr Mediziner zu den Prozessen mit hinzugezogen werden (Aus: einhundertmal, Erinnerungsschätze aus der Sammlung des Museums Jülich/Marcell Perse 2018).