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Der Kampf um die grosse Rentenreform

19.05.2017 – Markus Brotschi

Bei der grossen Reform der Altersvorsorge stehen sich zwei tief zerstrittene Lager gegenüber. Falls die Vorlage im Herbst in der Volksabstimmung scheitert, drohen erste und zweite Säule in Schieflage zu geraten.

Zweieinhalb Jahre haben der National- und Ständerat um die Reform der AHV und der Beruflichen Vorsorge (BVG) gerungen. Und sie haben in den entscheidenden Punkten so lange auf ihren jeweiligen Positionen beharrt, dass im vergangenen März eine Einigungskonferenz der Räte nötig wurde.

Der Konflikt drehte sich um die auf den ersten Blick unbedeutende Frage, ob künftige Rentner monatlich 70 Franken mehr AHV erhalten sollen oder nicht. Schliesslich wurden die umfassenden Revisionen von AHV und zweiter Säule im März dieses Jahres mit der denkbar knappsten Mehrheit vom Parlament doch noch verabschiedet. Das Mitte-Links-Lager aus SP, Grünen, CVP und BDP schaffte es im Nationalrat, auf die Stimme genau das für die Rentenerhöhung notwendige Mehr von 101 Stimmen zusammenzubringen. Mitgeholfen hatten am Schluss die zwei LegaVertreter und die sieben Grünliberalen. Letztere stimmten der Reform widerwillig zu, obschon sie die Rentenerhöhung für falsch hielten. Die Legisten ihrerseits nahmen sich innerhalb der SVP-Fraktion die Freiheit, sich auf das sozialpolitische Programm ihrer Bewegung zu berufen, das einen Ausbau der AHV fordert.

Sozialminister Alain Berset (SP) hat nun die Chance, als jener Bundesrat in die Annalen einzugehen, der die erste AHV-Revision seit den 90er-Jahren zustande bringt und gleichzeitig auch noch die zweite Säule auf ein solideres Fundament stellt, indem der für die Rentenhöhe entscheidende Umwandlungssatz gesenkt wird. 2010 war eine Umwandlungssatz-Senkung vom Volk noch mit 72 Prozent verworfen worden. Berset setzte deshalb darauf, dass eine umfassende und gleichzeitige Reform beider Säulen im Volk bessere Chancen hat. Doch der Freiburger SP-Bundesrat hat das grosse Werk noch nicht im Trockenen. Am 24. September müssen Volk und Stände über die Erhöhung der Mehrwertsteuer befinden, welche mit der Vorlage verknüpft ist. Lehnt das Volk die Zusatzfinanzierung für die AHV ab, versenkt es damit die ganze Revision von erster und zweiter Säule.

Historische Belastungsprobe für die AHV

Der Erneuerungsbedarf bei den Sozialwerken ist von links bis rechts unbestritten. Denn die letzte AHV-Revision brachte SP-Bundesrätin Ruth Dreifuss 1995 beim Volk durch. Seither haben die Zahl der Rentner und die Lebenserwartung weiter zugenommen. Die AHV, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, steht vor einer historischen Belastungsprobe. In den nächsten 15 Jahren geht die BabyBoomer-Generation in Rente. Finanzierten bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 noch rund 6,5 Aktive eine Person im Rentenalter, kommen heute 3,4 Aktive für einen Rentner auf, und in zwanzig Jahren wird das Verhältnis bei 2 zu 1 liegen. Ab Beginn des nächsten Jahrzehnts wird die AHV jährlich Milliardendefizite schreiben und das AHVVermögen bis 2030 aufbrauchen, wenn die Versicherung nicht zusätzliche Mittel erhält oder mit Sparmassnahmen entlastet wird.

Beides ist in der vorliegenden Reform vorgesehen. Das Rentenalter der Frauen wird jenem der Männer angeglichen und auf 65 Jahre erhöht. Gleichzeitig erhält die AHV jährliche Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Franken. In der zweiten Säule werden die Rentenleistungen der gestiegenen Lebenserwartung angepasst. Dazu wird der für die Rentenhöhe bestimmende Umwandlungssatz gesenkt. Dies führt zu einer Rentensenkung von 12 Prozent. Das Parlament hat jedoch aus der gescheiterten Abstimmung zum Umwandlungssatz gelernt und Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Doch genau um diesen Rentenausgleich dreht sich nun der Streit zwischen Mitte-Links und Mitte-Rechts. Die Nationalratsmehrheit aus FDP, GLP und SVP wollte die Rentenverluste vollständig in der zweiten Säule durch höhere Sparbeiträge ausgleichen. Die Mitte-Links-Allianz setzte am Schluss jedoch durch, dass die künftigen Rentner zusätzlich monatlich 70 Franken mehr AHV und Rentnerehepaare eine höhere Maximalrente bekommen.

Hauchdünne Mehrheit als Nachteil

Die hauchdünne parlamentarische Mehrheit ist keine gute Ausgangslage, um für die Rentenreform im Volk eine Mehrheit zu finden. Die eher ungewöhnliche Allianz aus CVP, SP und Gewerkschaften wirbt mit dem Argument, dass es sich um eine ausgewogene Vorlage handle, mit der das Rentenniveau gehalten und gleichzeitig die Finanzierung der Sozialwerke bis 2030 gesichert werde. FDP, SVP, Arbeitgeber- und Gewerbeverband halten hingegen die Erhöhung der AHV-Renten angesichts der demografischen Entwicklung für unverantwortlich. Die Zeche hätten künftige Generationen zu bezahlen. Die Rentenerhöhung fresse die Einsparungen aufgrund der Erhöhung des Frauenrentenalters mehr als weg. Zudem wollen die Gegner den Umstand nutzen, dass bei der Erhöhung der AHV-Renten die bisherigen Rentenbezüger leer ausgehen. Die Gegner versuchen mit dem Schlagwort der Zwei-Klassen-Gesellschaft zu punkten, die aus den besser gestellten, künftigen Rentnern und den bisherigen Rentnern bestehe.

Auch in der Linken ist die Rentenreform nicht unbestritten. Vor allem in der Romandie lehnen Gewerkschaftskreise die Erhöhung des Frauenrentenalters ab. Einzelne Gewerkschafterinnen fordern gar eine substanzielle Rentenerhöhung für die Frauen, um deren Lohnrückstand auf dem Arbeitsmarkt zu kompensieren. Doch das Spitzenpersonal der SP und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) will ihre Basis mit dem Argument überzeugen, dass die Linke den Bürgerlichen erstmals seit Jahrzehnten eine substanzielle Erhöhung der AHV-Renten abgerungen habe.

Intakte Chancen für die Reform

Die Chancen für ein Ja zur Reform an der Urne sind trotz allem intakt. Denn fraglich ist, ob sich FDP, SVP und Wirtschaftsverbände zu einem schlagkräftigen GegnerKomitee finden. Insbesondere in der FDP werden sich manche Parlamentarier schwertun, dem Volk ein Nein zu empfehlen. Denn bei einem Scheitern der Reform wird es angesichts der verhärteten Fronten schwierig sein, die nötigen Massnahmen rasch genug zu beschliessen, um ein Abgleiten der AHV in die Defizitwirtschaft zu verhindern. Der Gewerbeverband kann zudem nicht geschlossen gegen die Vorlage antreten, weil einzelne Mitglieder wie die Branchenverbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse die Reform befürworten. Und bei den Arbeitgebern sind die Westschweizer Verbände für die Reform. Ob schliesslich die SVP mit voller Kraft gegen die Vorlage antritt, ist offen, steht doch die Wählerschaft bei der Altersvorsorge linken Positionen oft näher als dem strammen Sanierungskurs ihrer Partei. So trug die SVP-Basis 2010 massgeblich dazu bei, dass die Senkung des Umwandlungssatzes in der Volksabstimmung scheiterte.

Dennoch kämpfte nun die SVP im Parlament an der Seite der FDP für eine Vorlage, mit der nicht nur das Frauenrentenalter erhöht, sondern auch der Pfad für Rentenalter 67 geebnet werden sollte. Bei einem Scheitern werden FDP und SVP versuchen, die Sozialwerke in Einzelschritten zu sanieren. Im Vordergrund steht die Erhöhung des Frauenrentenalters und eine geringe Erhöhung der Mehrwertsteuer. In einer zweiten Vorlage würde dann der Umwandlungssatz gesenkt, mit Ausgleichsmassnahmen innerhalb der zweiten Säule. In einem dritten Schritt wird die Rechte versuchen, eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre durchzusetzen.

Im kleinen Kreis ausgeheckt

Ein Ja von Volk und Ständen wäre hingegen für die Architekten der Reform die Bestätigung, dass im Volk nur eine Mehrheit zu gewinnen ist, wenn neben Sparmassnahmen ein sozialer Ausgleich vorgesehen ist. Diesem Ausgleich entspricht der AHV-Zuschuss von 70 Franken und die Erhöhung des Plafonds für Ehepaarrenten. Ausgeheckt wurde dies in der Sozialkommission des Ständerates von Urs Schwaller (CVP, FR), Christine Egerszegi (FDP, AG), Verena Diener (GLP, ZH) und Paul Rechsteiner (SP, SG). Diese Mitte-Links-Allianz brachte den Rentenkompromiss im September 2015, kurz vor den Parlamentswahlen, durch die Kleine Kammer. Drei dieser vier Architekten traten bei den Wahlen im Oktober 2015 aber nicht mehr an. Nur Gewerkschaftspräsident Rechsteiner blieb im Amt. Dieser Umstand hat die Debatte im Nationalrat erschwert.

Die Grosse Kammer empfand es als Provokation, dass vier Altherren und -damen aus dem Stöckli unter sich eine Rentenreform kreiert haben, die nach Meinung der Urheber bereits dem endgültigen Kompromiss entspricht. Der bei den Wahlen vom Oktober 2015 nach rechts gerutschte Nationalrat wollte sich bei einer der wichtigsten Reformen der letzten Jahrzehnte jedenfalls nicht vor vollendete Tatsachen gestellt sehen.

Markus Brotschi ist Bundeshausredaktor für den «Tages-Anzeiger» und den «Bund»

Die wichtigsten Neuerungen der Altersvorsorge 2020

  • Das Rentenalter der Frauen wird ab 2018 jährlich um drei Monate erhöht. Ab 2021 werden auch die Frauen erst mit 65 Jahren die ungekürzte Rente erhalten.
  • Das Rentenalter wird flexibilisiert. Das Referenzalter beträgt 65 Jahre. Ab dann besteht der Anspruch auf eine ungekürzte Rente der ersten und zweiten Säule. Neu kann aber über das offizielle Rentenalter von 65 hinaus gearbeitet und mit den AHV-Beiträgen die Rente bis zur Maximalrente aufgebessert werden. Auch können Beitragslücken in der AHV geschlossen werden, was bisher nicht möglich war.
  • Die AHV erhält zusätzliche Mittel: Ab 2018 fliessen die Erträge aus 0,3 Prozentpunkten Mehrwertsteuern in den AHV-Fonds. Eine Mehrwertsteuererhöhung braucht es dafür nicht, da es sich um Steuereinnahmen handelt, die bisher die Invalidenversicherung erhielt. 2021 wird dann die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte erhöht, um der AHV nochmals unter die Arme zu greifen.
  • Wer ab 2019 pensioniert wird, erhält einen AHV-Zuschuss von 70 Franken. Mit dem Zuschlag wird die maximale AHV-Rente von heute 2350 auf 2420 Franken erhöht. Ehepaare können mit einer Erhöhung um bis zu 226 Franken im Monat rechnen. Dies liegt daran, dass die maximale Ehepaarrente künftig 155 Prozent der maximalen Einzelrente beträgt. Die Rentenerhöhungen sollen einen Teil der Verluste in der zweiten Säule auffangen.
  • Die Erhöhung der AHV-Renten wird mit zusätzlichen 0,3 Lohnprozenten finanziert, je hälftig zu zahlen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese Finanzierung reicht aber nur bis etwa 2030.
  • Bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Umwandlungssatz ab 2019 schrittweise von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Dies bedeutet, dass für 100 000 Franken Alterskapital neu 6000 Franken Jahresrente ausbezahlt werden statt wie bisher 6800 Franken. Allerdings werden die Verluste durch eine Verringerung des Koordinationsabzuges teilweise aufgefangen: Künftig müssen auf einem höheren Lohnanteil Pensionskassenbeiträge entrichtet werden. Damit wird mehr Kapital angespart.
  • Zudem erhält eine 20-jährige Übergangsgeneration eine Rentengarantie. Alle, die bei In-Kraft-Treten der Reform mindestens 45 Jahre alt sind, bekommen im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Rente zum Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Allerdings haben 85 Prozent der Versicherten eine Pensionskasse mit überobligatorischen Leistungen, weshalb faktisch nur eine Minderheit von der Rentengarantie profitiert.

Was die Reform den Auslandschweizern bringt

Auslandschweizer, die bei der AHV versichert sind, profitieren ebenfalls von der Rentenerhöhung um 70 Franken und den höheren Ehepaarrenten. Daneben gibt es bei der AHV einige Änderungen aus beitragsrechtlicher Sicht, die Auswirkungen auf die Auslandschweizerinnen und -schweizer haben:

  • Kinder, die ihre Eltern ins Ausland begleiten und noch nicht fünf Jahre alt sind, und solche, die erst im Ausland geboren werden, können nicht mehr der freiwilligen Versicherung beitreten. Neu können sie sich aber im Zeitpunkt, in welchem sie selber beitragspflichtig werden (als Erwerbstätige nach Vollendung des 17. Altersjahres und als Nichterwerbstätige nach Vollendung des 20. Altersjahres), die Vorversicherungsdauer eines Elternteils anrechnen lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen den Kindern durch die Neuerung keine Nachteile, da sie gestützt auf das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung gegebenenfalls Ansprüche auf Eingliederungsmassnahmen der IV haben.
  • Nichterwerbstätige Familienmitglieder von Personen, die im Dienste des Bundes im Ausland tätig sind und Vorrechte und Immunitäten geniessen (zum Beispiel Diplomaten), sind neu automatisch mitversichert.
  • Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz einen Auslandeinsatz leisten, brauchen neu nur noch eine Vorversicherungsdauer von drei Jahren statt bisher fünf Jahren.
  • Nichterwerbstätige Ehegatten, die ihren in der AHV versicherten Ehegatten ins Ausland begleiten, müssen neu die Versicherung weiterführen und ebenfalls drei Vorversicherungsjahre aufweisen (bisher Beitrittsversicherung ohne Vorversicherungsdauer); neu werden die Ehegatten nun gleich behandelt und es wird verhindert, dass sich Personen ohne genügenden Bezug zur Schweiz in der AHV versichern können.
  • Mitarbeitende, die im Dienste privater, vom Bund namhaft subventionierter Hilfsorganisationen in einem Nichtvertragsstaat tätig sind, sind neu nicht mehr obligatorisch versichert. Sie können die Versicherung bei Vorliegen einer dreijährigen Vorversicherungsdauer weiterführen.

Grundsätzlich bleibt für Auslandschweizer die Versicherung bei der AHV weiterhin freiwillig. Wollen sie sich bei der AHV versichern lassen, müssen sie zum Zeitpunkt des Wegzugs aus der Schweiz während mindestens fünf Jahren ununterbrochen bei der AHV versichert gewesen sein. Wenn es um eine Weiterversicherung geht, also etwa die Beschäftigung für einen schweizerischen Arbeitgeber im Ausland, gilt neu eine verkürzte Vorversicherungsdauer von drei Jahren. Es ist nicht erforderlich, während der Vorversicherungsdauer Beiträge geleistet zu haben. Die Versicherteneigenschaft muss aber gewährleistet sein. Wer in einem EU- oder EFTA-Land lebt, kann sich bei der AHV nicht versichern.

Bei der zweiten Säule ändert sich für Auslandschweizer nichts Spezifisches. Für sie gelten die gleichen Änderungen wie für alle, die in der Schweiz wohnen und eine berufliche Vorsorge haben. Weiterhin gilt der Grundsatz, dass in der zweiten Säule nur ein Einkommen versichert werden kann, das auch in der AHV versichert ist. Auslandschweizer können sich nur in der zweiten Säule weiterversichern, wenn sie auch in der AHV entweder weiterversichert bleiben oder in der freiwilligen AHV versichert sind. Ist dies gegeben, können sie entweder bei der bisherigen Pensionskasse die Versicherung weiterführen, falls diese das anbietet, oder sich bei der Auffangeinrichtung BVG weiterversichern. Nicht möglich ist es, sich im Ausland erst nach einiger Zeit der zweiten Säule anzuschliessen, wenn eine solche vorher in der Schweiz nicht bestand.

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Kommentare :

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    Christian muehlemann 03.07.2017 um 21:24
    Nach meiner meinung muesste auch ein neuerlicher beitritt zur freiwilligen AHV moeglich gemacht werden, da ja mit einer erhoehung der altersgrenze neue bedingungen geschaffen werden. So dass auslandschweizer fuer eine gewisse zeitspanne, die moeglichkeit haetten, ihren status in der freiwilligen AHV an die neue situation anzupassen.
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    Franz Stoll 23.06.2017 um 06:28
    Was ich da ueber eine Aussage von FDP Chefin Petra Goessi gehoert habe macht mich richtig wuetend, sie ist der Meinung dass es fuer AHV Auswanderer keine Zuschuesse geben solle wie in der Rentenreform feststeht die im September zur Abstimmung kommt da dieses Geld somit nicht der Schweiz zugute kaeme und sich diese AHV Bezueger nur ihren Ruhestand damit vergolden.
    Ich empfine dies empoerend und beschaehmend, der groessere Teil der im Ausland wohnenden AHV Bezueger waren ehemalige Gastarbeiter und haben die AHV verdient mit ihrer Arbeitsleistung haben sie nicht auch zuletzt auch ihren Teil zum Wohlstand fuer die Schweiz beigetragen und auch Steuern bezahlt.
    Und Schweizer die Auswandern aus welchen Gruenden immer haben das Anrecht zu leben wo es ihnen passt, viele dieser wuerden wenn sie in die Schweiz zurueck kehren sogar noch Ergaenzungsleistungen beantragen muessen da man ja in der lieben Schweiz heutzutage nur mit der AHV allein nicht existieren kann.
    Meine Antwort, gebt der FDP und SVP an den naechsten Abstimmungen die Quittung fuer ihre Haltung.
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    Hans-jorg Kalt 28.05.2017 um 20:32
    Anhand der bevorstehenden zwei Klassengesellschaft die ja Herr Berset anstrebt werde ich wohl meine Eingabe ende dieses Jahres zum Vorbezug der AHV einreichen. Keine dieser angestrebten Lösungen bringt Frieden und Ruhe in das Sozialwesen. Mann/Frau Bundesbern erpresst uns, wen wir nicht zu Gunsten Ihrer Pläne ja sagen. Dann soll halt die AHV und PK mal in Schieflage geraten. Dann werte Damen und Herren Politiker, dann können sie einmal so richtig Geld in die Finger nehmen und die Kassen wieder mit unmengen Staatsgelder stabilisieren. Sie sind es ja gewöhnt, die Swissair, die Banken und die Holocoustgelder sind ja das beste Beispiel.
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    Win 23.05.2017 um 12:24
    I worked in Switzerland for 15 years and went abroad to work in a private company. I'm planning to go back Switzerland and wish to avail the 2 year early retirement before the age of 65. My age now is 61, my question is the 2 years early retirement age for men will not be affected whatever the result of the referendum this coming autumn?
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    Antoine 22.05.2017 um 17:43
    Si j'ai bien compris cette histoire de taux de conversion pour la part obligatoire du second pilier et pour la génération dite de transition : elle reste à 6,8%. Comme elle concerne les plus agés que 45 ans, les premiers à être concernés par les taux "bas" iront à la retraite dans 20 ans. Dans ces conditions, je ne comprends pas l'abaissement des taux à partir de 2019, quelqu'un peut-il m'expliquer ?
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      Luder Daniel ancien gérant administrateur fondation LPP 23.05.2017 um 20:33
      Antoine, le taux de conversion est celui retenu pour convertir le capital retraite en rente à 65 ans.Il est fixé en fonction de l'espérance de vie et d'un taux d'intérêt. Ne pas confondre les retraites des caisses en primauté de prestations rente en % du salaire, où les cotisations sont insuffisantes dans toutes ces caisses publiques.Le contribuable doit renflouer par milliards ! Elles se sont laissé berner par les actuaires experts et syndicats qui ont vu dans une boule de cristal un taux d'intérêt de 3% sur 40 ans de cotisations et 25 ans de retraite. Aucun banquier n'aurai osé dire un taux fixe sur ces durées à ses clients et la surveillance a failli... Les assurés du privé, particulièrement au minimum LPP sont lésés par rapport à ces privilégiées, comme en France, et aussi les jeunes de ces caisses qui comblent le manque pour verser les rentes en cours, ce qui est anormal dans une système de capitalisation ou chacun doit couvrir sa retraite. Les prestations de libre passage lors d'un changement d'emploi sont réduites au ridicule minimum LPP, j'en suis moi-même victime, pire encore avant 1985 l'on nous a volé la part patronale. Alors nous dire que les nouveaux retraités recevront 70 CHF d'AVS de plus parce qu'il sont lésés relève d'une vison mensongère dédiée aux topinambours qui n'ont aucune connaissance. J'ai été gérant d'une fondation LPP, membre du conseil, diplômé en assurances, passé par l'actuariat et la banque.
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    Heinz Kuhne 22.05.2017 um 16:10
    I lived outside Switzerland since I was 5 years old , came back to Switzerland at the age of 21 , worked for 6 months and went back to the US, what will happen to me if I want to go back to Switzerland at the age of 65 and my pention from the States is not enough to survive in Switzerland ? Does the government has a solution for it, if not that means that people like me cant never go back to my country because I wont be able to afford staying there.I want it to pay AHV from abroad for a long time but I never get an answer from the AHV .
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      Bertiz Benhamid 04.06.2017 um 16:27
      My AHV account in Switzerland would not be high enough to move there. Social Security in the U.S. is not sufficient to make a living here. However, I am happy to receive a monthly check from both countries ( CH & U.S. ) and make the best of it.
      Had I not put my money into a Savings account long time ago,
      my situation would have turned out much different and perhaps not to my advantage. I give thanks to the Most High and Merciful for keeping an eye on me for 77 plus years.
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    Schera Silvia Pantheregrise sur overblog 22.05.2017 um 02:07
    Retraitée j'entends toujours le même refrain, on devient trop vieux, on coûte chère. C'est un manque de respect de nos dirigeants qui eux ont une retraite mensuel de plus de 10'000frs demandez leur de baisser leur retraite et même le salaire de plus de 30'000 frs mensuel. Leurs statistiques est faussée dès que l'on a un centenaire ça y est on devient tous centenaires par contre ne font pas les statistiques à l'envers des moins de 65 ans qui meurent d'AVC, crise cardiaque, cancer, accidents, suicides et aujourd'hui j'ai entendu que si on ne vote pas ce que nos dirigeants d'ailleurs eux-mêmes dirigés par les banques et les assurances on augmentera l'âge à 67 ans le même chantage lors des 64 ans. Par contre ce qu'ils ne disent pas c'est qu'à 40 ans les patrons nous trouvent trop vieux pour bosser et on nous fout dehors sous n'importe quel prétexte (je l'ai vécu) que les jeunes eux restent sur le pavé, que les caisses chômage, l'assurance invalidité les services sociaux vont virer au rouge, je ne suis pas universitaire comme ceux qu soi disant sont intelligents mais franchement ils nous prennent pour des débiles. Alors chers compatriotes laissez-vous gruger et les gagnants seront les plus riches qui vont encore gagner en disant on les a eu
    A bon entendeur
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    Ron 21.05.2017 um 10:58
    The whole AHV thing is a trap....
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      JM 21.05.2017 um 14:38
      How is this "AHV thing" a trap?
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    Ernst Ruetimann , Trang 21.05.2017 um 10:28
    Die einmalige Erhoehung der Rente um CHF 70.- ist rechtlich nicht zu halten , da es dann einen zweiklassen AHV Bezueger gibt . Die regulaere Anpassung an die Teuerung sollte genuegen . Ausserdem sind diese 70 Fraenkli einen Tropfen auf den heissen Stein fuer die welche in der Schweiz leben muessen . Und wird dieser Betrag voll zugerechnet oder prozentual angepasst ? Ich habe eine um 21.5 % verkuerzte Rente .
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      Thomas Z. 22.05.2017 um 14:04
      Für die Übergangsgeneration gibt es in der 2. Säule aber auch noch weitere Kompensationsmassnahmen, wie oben beschrieben (Senkung + Flexibilisierung d. Koordinationsabzugs, Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds BVG, höhere Sparbeiträge). Die teuerste Variante ist eindeutig, wenn es keine Reform gibt – dann würde die Umverteilung in der 2. Säule ungehindert weitergehen und zukünftige Reformen noch einschneidender werden.

      Zur Information: Ich bin Mitglied des ASIP-Redaktionsteams auf dringendereform.ch
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      Renato Besomi 23.05.2017 um 17:52
      Es ist einfach nicht korrekt, das AHV und 2.Säule in einem Topf gebracht werden. Die AHV sollte für alle Bürger dieselben Leistungen erbringen und wird Finanziert durch alle Erwerbstätigen und Arbeitgeber. Die 2.Säule ist eigentlich Privates Sparen mit Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn schon eine AHV Erhöhung, dann für alle ( und die liegt schon lange zurück). In anderen Länder wird die Altersrente jedes Jahr neu angepasst. Warum nicht in der Reichen Schweiz. Die Lebensunterhaltskosten und die Löhne steigen Jährlich nicht aber die Renten. Uebrigens könnten die Lohnprozente für die AHV erhöht werden. Früher verdienten die Leute nicht so viel wie heute und mussten Prozentual fast die gleichen Beiträge bezahlen.
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    Michel 21.05.2017 um 07:56
    Peut-être qu'il serait temps de se rendre compte que l'équation
    Travail = revenu devient de plus en plus fausse. Le temps est bientôt là où cela sera complétement faux. Si l'on persiste dans cette direction, on va souffrir.
    Un humain faisant un certain travail contribue à la communauté par l'impôt. (tendance à la baisse)
    Une machine, elle ne le fait pas, vu qu'elle ne paie pas d'impôt.
    (Tendance à la hausse)
    C'est vrai que son AVS coûte moins cher pour une machine ou une usine. (quoique pas toujours, demandez donc le prix du démantèlement d'une usine nucléaire à un vert)
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    G. Stokoe 21.05.2017 um 03:41
    Je conçois qu'il doit être extrêmement ardu & compliqué de régler de manière équitable la question des retraites. En tant que retraitée moi-même, je demande néanmoins instamment aux autorités, de quelque obédience politique qu'elles soient, de ne pas perdre de vue les intérêts des jeunes générations! Ce sont en effet elles qu'il faut protéger et accompagner dans les efforts qu'elles fournissent/qu'elles auront à fournir au quotidien.
    Alors un grand MERCI de penser aux jeunes générations d'ABORD.
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    Gabriel Freiholz 21.05.2017 um 03:36
    Tu vas te faire des amis dans le patronat! si non ce serait une bonne idée!
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    Já chegamos a casa está tudo bem beijinho nós estamos de férias 20.05.2017 um 17:06
    Le problema de la AVS il faut lê resudre avec une taxe sur toute lá robotization qui a envoye dês millers de saláries au chomage.ferreira Fernando .
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    Newman Michèle 20.05.2017 um 16:43
    Pourrait-on m'expliquer ce qu'est le taux de conversion en termes simples, s.v.pl.?
    merci et cordialement
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