Aus dem Bundeshaus
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Das neue Gesetz gewährt Schulen mehr betriebliche Flexibilität und stärkt gleichzeitig die Vermittlung schweizerischer Kultur und Bildung. Zudem können neu die berufliche Grundbildung sowie neue Schweizerschulen im Ausland gefördert werden.
Bei der Berechnung des Bundesbeitrags wird nun neben dem Anteil der Schweizer Schülerinnen und Schüler auch die Gesamtzahl der Lernenden berücksichtigt. Auf den bisher vorgeschriebenen Mindestanteil an Schweizerinnen und Schweizern wird verzichtet. Damit die Schweizerschulen besser planen können, gilt ab 2016 ein mehrjähriger Zahlungsrahmen, abgestimmt auf die Kulturbotschaft.
Der Bund unterstützt heute weltweit 17 Auslandschweizerschulen: 7 in Europa, 8 in Lateinamerika und 2 in Asien. Sie werden von insgesamt 7200 Kindern besucht; davon haben 1800 einen Schweizer Pass.
Siehe auch: https://www.are.admin.ch/are/de/home.html
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