SwissCommunity
SwissCommunity
SwissCommunity
SwissCommunity
SwissCommunity
SwissCommunity
SwissCommunity
SwissCommunity
Ich möchte mir die Pensionskassengelder der 2. Säule auszahlen lassen. Ist das möglich, wenn ich im Ausland wohne?
Das hängt davon ab, ob Sie in einem EU- oder EFTA-Staat leben oder nicht. Grundsätzlich ist für Personen mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat die Kapitalauszahlung der 2. Säule nicht möglich, wenn man in seinem Wohnsitzland der obligatorischen Versicherung gegen die Risiken von Alter, Invalidität und Tod untersteht. Selbstständig Erwerbende können sich die 2. Säule auszahlen lassen, sofern ihr Wohnsitzland keine obligatorische Versicherung gegen die oben erwähnten Risiken für Selbstständige vorsieht.
Wer ausserhalb eines EU- oder EFTA-Staates Wohnsitz hat oder nimmt, kann die Kapitalauszahlung seiner Pensionskassengelder aus der 2. Säule verlangen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich frühzeitig bei seiner Pensionskasse bezüglich dieser Möglichkeit zu erkundigen. Die Pensionskassen können eine Barauszahlung nämlich verweigern, wenn die betreffende Person bereits das Alter erreicht hat, bei dem die Pensionskasse die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vorsieht.
Die Gelder der 2. Säule können auch für die Finanzierung, den Bau oder die Renovation von selbst genutztem Wohneigentum oder für die Amortisation einer Hypothek verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Liegenschaft in einem der EU- oder EFTA-Länder befindet.
Die Auszahlung des überobligatorischen Teils der 2. Säule ist immer möglich. Bei einer Kapitalauszahlung der Pensionskassengelder ist es jedoch empfehlenswert, eine Versicherung für die Risiken bei Invalidität und Tod abzuschliessen.
Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht und insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.
Kommentare
Kommentare :