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ASO-Ratgeber

11.12.2014 – Rechtsdienst ASO

Wir beabsichtigen, in absehbarer Zeit in die Schweiz zurückzukehren und uns wieder dort niederzulassen. Wie sieht es aus mit dem Verzollen unserer Güter?

Bei einer Einreise in die Schweiz lässt sich das Übersiedlungsgut (Hausratsgegenstände, Kleider, Bilder, Wertsachen usw.) zollfrei einführen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Voraussetzung dabei ist, dass die eingeführten Gegenstände während mindestens sechs Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sind und nach der Einfuhr in die Schweiz von Ihnen weiter benützt werden.

Zum Übersiedlungsgut gehören auch Autos, Motorboote oder Flugzeuge. Die zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen bedingt jedoch, dass diese nach der Einfuhr mindestens ein Jahr weiterbenutzt werden. Wird ein Fahrzeug vor dieser Frist verkauft, müssen die Zollgebühren nachbezahlt werden.

Die Zollbefreiung auf Übersiedlungsgut muss beim Zollamt mit einem speziellen Formular beantragt werden. Beizulegen ist eine detaillierte Liste der eingeführten Gegenstände. Bei der Zollabfertigung müssen Sie nicht persönlich anwesend sein. Die Zollabfertigung kann auch eine Drittperson – zum Beispiel ein Spediteur – übernehmen.

Ein Sonderfall Haustiere. Hierzu gibt es individuelle Bestimmungen, zum Beispiel bezüglich tierärztlicher Untersuchungen, Impfungen oder Seuchenvorsorge. Bei Pflanzen und Tieren gibt es zudem ­Artenschutzbestimmungen. Sie finden alle Informationen und Merkblätter auf dem Internet.

Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV): www.ezv.admin.ch > Informationen Private > Übersiedlung oder Tiere  und Pflanzen im Menü rechts

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht und insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

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Kommentare :

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    M-L. Telfort 25.12.2014 um 18:00
    Il est si difficile de trouver un appartement comment faire? Je souhaite aussi rentrer
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    • user
      E. Lutz Donaldson 31.12.2014 um 17:20
      Exacte, nous essayons aussi de retourner. Mais les régis nous donnent même pas un bail pour un appartement comme nous n'avons pas d'adresse en Suisse. Par contre, étant frontaliers, nous payons les impôts en Suisse. Une situation très désagréable et injuste. Mais pour le contrôle d'habitant, le formule veut une adresse en Suisse. Comme on dit an anglais 'Catch 22' ou, le serpent qui se mort la queue.
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