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Ich habe gehört, dass die Auslandschweizer in bestimmten Kantonen per Internet abstimmen dürfen. Um welche Kantone handelt es sich dabei?
Folgende Kantone ermöglichen ihren Mitbürgern im Ausland eine Stimmabgabe per Internet: Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Luzern, Neuenburg sowie St. Gallen. Weitere Kantone wie Waadt und Thurgau planen, ihren Landsleuten im Ausland das E-Voting im Laufe des Jahres 2018 zu ermöglichen.
Die Einführung der elektronischen Stimmabgabe unterliegt der Zuständigkeit der Kantone, die allein darüber entscheiden, ob sie ihren Bürgern diesen zusätzlichen Abstimmungskanal anbieten wollen. Dies erklärt auch, warum derzeit nicht alle Kantone den Auslandschweizern diese Möglichkeit geben.
Die Auslandschweizer-Organisation setzt sich für eine Einführung des E-Voting für alle Auslandschweizer ein, und zwar unabhängig von deren Abstimmungskanton.
Für weitere Informationen können Sie das von der Auslandschweizer-Organisation herausgegebene Factsheet unter folgender Adresse abrufen: aso.ch/de/politik/politische-themen.
Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.
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